Hallo alle zusammen!
Ich hab da mal eine Frage, und zwar geht es um folgendes: Vor ein paar Tagen habe ich für unsere Firma einen neuen PC im Internet bestellt, der auch letzten Dienstag bei uns angekommen ist. Bezahlt wurde er gleich beim Kauf über PayPal, habe die Zahlung dann auch gleich verbucht und die Kiste in unser Anlagenverzeichnis aufgenommen. Dort wird sie seit 21.04.2009 aufgeführt.
Leider hatte ich bei der Inbetriebnahme des Rechners aber einige Probleme, wußte aber zunächst nicht, ob das an mir lag, oder ob es sich um einen technischen Defekt handelt. Nach vier Tagen frustrierenden Rumgefummels habe ich aber mittlerweile festgestellt, daß das Ding offenbar kaputt ist. Ich habe daher vor, von unserem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, den Rechner zurückzuschicken und unser Geld zurückzuverlangen.
Und jetzt möchte ich wissen, wie das ganze buchhaltungstechnisch abläuft, vor allem was die Ausbuchung aus dem Anlagenverzeichnis betrifft. Offiziell hat der PC sich ja bei uns einige Tage "abgenutzt" (dem Gefühl nach habe allerdings eher ich mich dabei abgenutzt ), wobei ich aber nichts von dem Ding hatte außer Ärger. Wie bekomme ich den Rechner im Anlagenverzeichnung jetzt also wieder los? War es überhaupt in Ordnung, die Kiste dort einzutragen, wo sie doch eigentlich nie funktioniert hat?
Für diesbezügliche Informationen wäre ich dankbar!
Gruß
Matthias