Absetzung von Notarkosten.

  • Ich bewohne seit längerer Zeit ein Einfamilienhaus, auf einem Erbpachtgrundstück. Im vorigen Jahr ist der alte Erbpachtvertrag ausgelaufen. Somit wurde eine neue Eintragung in das Grundbuch fällig usw. Also sind auch Notarkosten angefallen, welche man meiner Meinung nach steuerlich geltend machen kann. Ich finde in WISO Sparbuch 2008/09 aber keine Stelle unter was ich diese Ausgaben eintragen könnte. Bitte gebt mir eine Hilfe, wo man das geltend machen kann.

  • Also sind auch Notarkosten angefallen, welche man meiner Meinung nach steuerlich geltend machen kann.


    ......beim selbstbewohnten Einfamilienhaus ???


    MfG Günter

  • Im vorigen Jahr ist der alte Erbpachtvertrag ausgelaufen.

    Ist das Erbbaurecht tatsächlich beendet bzw. aufgehoben worden? Habt ihr das Grundstück erworben oder wurde etwa das bestehende Erbbaurecht nur verlängert und bei der Gelegenheit der Erbbaurechtsvertrag den heutigen gesetzlichen Bestimmungen angepasst. Oder wurde vielleicht nur ein erhöhter Erbbauzins im Grundbuch eingetragen?

  • 1. in einem selbst bewohnten Einfamilienhaus.


    2. Der alte Vertrag ist ausgelaufen (Glaube es waren 60 Jahre) Er ist somit verlängert und den heutigen Bestimmungen (auch die Pachthöhe) angepaßt worden. Somit war die erneute Grundbucheintragung fällig, wozu ein Notar benötigt wurde.

  • Also wurde der Erbaurechtsvertrag geändert und die Laufzeit verlängert. Nicht mehr und nicht weniger. Warum sollte das steuerlich absetzbar sein?


    Edit:
    Meines Wissens sind die gezahlten Erbbauzinsen im Jahr der Zahlung Werbungskosten.
    Einmalige Aufwendungen für den Erwerb eines Erbbaurechts (Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Vermessungsgebühren, Notarkosten) sind Anschaffungskosten des Erbbaurechts und können nur über die Laufzeit des Erbbaurechts verteilt abgeschrieben werden.


    Ob eine Änderung des Erbbaurechtsvertrag, hier die Verlängerung und insgesamte Neufassung des Erbbaurechtsvertrages, dann noch zu den Anschaffungskosten im weitesten Sinne zählt, bin ich mir alles andere als sicher.


    Da würde ich einen Steuerberater fragen.

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  • Grunderwerbssteuer usw. mußten ja auch noch einmal neu bezahlt werden. Obwohl es mir ja gar nicht gehört. So als wenn ich es gekauft hätte. Wenn es bei einem Kauf gehen würde, wo trägt man es denn dann ein?


    EDIT:


    Zitat

    Meines Wissens sind die gezahlten Erbbauzinsen im Jahr der Zahlung Werbungskosten.
    Einmalige Aufwendungen für den Erwerb eines Erbbaurechts (Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Vermessungsgebühren, Notarkosten) sind Anschaffungskosten des Erbbaurechts und können nur über die Laufzeit des Erbbaurechts verteilt abgeschrieben werden.


    Der Erbbauzins ist meines Wissens nicht absetzbar. Es geht hier nur um die einmaligen Notarkosten. In welcher Anlage trage könnte ich die von Dir erwähnten einmaligen Kosten geltend machen?