Erklärung zum abgeholten Steuerbescheid

  • Hallo, ich habe soeben meinen Online-Steuerbescheid abholen können. Doch verstehe ich diesen nicht so recht.


    Wenn ich was wieder bekomme vom Amt, wie wird dann die Zahl angezeigt ("Erstattung oder Nachzahlung (ESt und Annexsteuern"))? Im Minus oder im Plus? Ich habe nun weniger als mir das Steuerprogramm ermittelt hat, angezeigt bekommen. Aber dies ist ein Minusbetrag. Der vom Programm ermittelte Betrag ist auch im Minus. Nur hinten in der Spalte ist die Differenz im Plus.
    Mache mir nun schon ziemliche Gedanken, dass ich jetzt blechen muss.
    Bei Nachzahlungsdatum steht ein Datum: 29.4.09... ist doch schon längst vorbei.


    wenn bei der Einkommenssteuer steht: Zuwenig/zuviel bezahlt: - xxx,xx € heißt das zuwenig oder zuviel? Ist ja im Minus?


    Dann stehen unten noch folgende Sätze:
    Vorläufigkeitsvermerke
    Vorläufig wegen beschränkter Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen
    Vorläufig wegen Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben
    Vorläufig wegen Benachteiligung gegenüber Abgeordneten
    Vorläufig wegen Nichtabziehbarkeit von Rentenbeiträgen als vorweggenommene Werbungskosten


    Die kann ich mir überhaupt nicht erklären. Und ich weiß ja nicht mal, wann der Papierbescheid kommt. Nachher habe ich noch schlaflose Nächte...


    Bitte helft mir.
    Danke schön
    Chipstwo

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    habe hier im Forum schon öfters gelesen, dass der ELSTER-Bescheid oft nur sehr schwer zu verstehen ist. Der Papierbescheid kommt meist 2 bis 3 Tage später und lässt sich auch viel besser mit der Berechnung des eigenen Programms vergleichen. Also, ruhig abwarten.


    Alles, was da unter "Vorläufig" steht, gilt für alle Steuerbescheide, also nicht nur für Dich.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    - xxx,xx € heißt das zuwenig oder zuviel?


    Erstattung


    Zitat

    Dann stehen unten noch folgende Sätze:
    Vorläufigkeitsvermerke
    Vorläufig wegen beschränkter Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen
    Vorläufig wegen Nichtabziehbarkeit von Steuerberatungskosten als Sonderausgaben
    Vorläufig wegen Benachteiligung gegenüber Abgeordneten
    Vorläufig wegen Nichtabziehbarkeit von Rentenbeiträgen als vorweggenommene Werbungskosten


    Die stehen unter jedem Steuerbescheid.


    Wen es interessiert, der kann es hier nachlesen, insbesondere ab Seite 6. Viel Spaß !

    • Offizieller Beitrag

    Bei Nachzahlungsdatum steht ein Datum: 29.4.09... ist doch schon längst vorbei.


    Steht da nicht vielleicht noch ein Zusatz wie "nach dem Stand vom 29.04.2009" oder ähnlich. Das dürfte das Datum des Rechenlaufs sein zu dem diese Steuerabrechnung erfolgte. Bedeutet z.B. für einen der Vorauszahlungen leisten muss, dass Zahlungen nach diesem "Stichtag" in der Steuerabrechnung nicht berücksichtigt sind bzw. dass nur Zahlungen bis zu diesem Stichtag in der Steuerabrechnung berücksichtigt wurden.


  • Steht da nicht vielleicht noch ein Zusatz wie "nach dem Stand vom 29.04.2009" oder ähnlich. Das dürfte das Datum des Rechenlaufs sein zu dem diese Steuerabrechnung erfolgte. Bedeutet z.B. für einen der Vorauszahlungen leisten muss, dass Zahlungen nach diesem "Stichtag" in der Steuerabrechnung nicht berücksichtigt sind bzw. dass nur Zahlungen bis zu diesem Stichtag in der Steuerabrechnung berücksichtigt wurden.

    Nee, da steht nur Nachzahlungsdatum. Na ich hoffe dann mal, dass ich das Geld wieder bekomme. Dann nochmal ne Frage: Kann man Brillen und Kontaktlinsen nicht steuerlich absetzen? weil die mir alle Sonderausgaben wie obiges und auch Autoversicherung abgelehnt haben.

    • Offizieller Beitrag

    Brillen und Kontaktlinsen gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen i.S.d. § 33 EStG und sind, unter Berücksichtigung der zumutbaren Eigenbelastung, abziehbar.


    Die Kfz-Haftpflichtversicherung gehört zu den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben (Höchstbetragsberechnung). Die Kfz-Teilkasko und die Kfz-Vollkasko ist nicht abziehbar.


    Der 29.04.2009 ist nie und nimmer ein Zahlungs- bzw. Fälligkeitsdatum. Es sei denn, Du hast zu dem Termin fällige Vorauszahlungen nicht entrichtet. Warte einfach den Bescheid ab.