Hallo,
ich bin von Februar bis Juni 2008 aus beruflichen Gründen von D nach B in eine kleine möblierte Zweitwohnung gezogen.
Diese stand von Vermieterseite nur auf Zeit zur Verfügung und konnte nicht dauerhaft gemietet werden.
Meine Frau und mein Sohn sind in unserer gemeinesamen Wohnung in D geblieben.
Ab Juli sind wir dann alle in eine neue gemeinsame Wohnung in B gezogen und haben die Wohnung in D
und die Zweitwohnung aufgegeben.
Meine erste Frage wäre, ob hier "Doppelte Haushaltsführung" erfüllt ist und die zweite, ob
ich auch die Umzugskosten von D nach B in die neue gemeinsame Wohnung geltend machen kann.