Doppelte Haushaltsführung und Umzug zum Arbeitsort im selben Steuerjahr

  • Hallo,


    ich bin von Februar bis Juni 2008 aus beruflichen Gründen von D nach B in eine kleine möblierte Zweitwohnung gezogen.
    Diese stand von Vermieterseite nur auf Zeit zur Verfügung und konnte nicht dauerhaft gemietet werden.
    Meine Frau und mein Sohn sind in unserer gemeinesamen Wohnung in D geblieben.
    Ab Juli sind wir dann alle in eine neue gemeinsame Wohnung in B gezogen und haben die Wohnung in D
    und die Zweitwohnung aufgegeben.


    Meine erste Frage wäre, ob hier "Doppelte Haushaltsführung" erfüllt ist und die zweite, ob
    ich auch die Umzugskosten von D nach B in die neue gemeinsame Wohnung geltend machen kann.

  • Hallo zurück!




    Wenn der Beginn der doppelten Haushaltsführung im Februar beruflich begründet war (neue Arbeit, Versetzung innerhalb der Firma nach B), kann diese bis zu Juli geltend gemacht werden (inkl. Umzugskosten zu Beginn und Ende der doppelten Haushaltsführung + eine Heimfahrt zu Beginn und Ende ) .


    Die doppelte Haushaltsführung endet natürlich mir Aufgabe des Wohnsitzes in D



    Ist alles hier:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Doppelte_Haushaltsf%C3%BChrung


    nachzulesen.




    MfG

  • Das ist ja wirklich sehr interessant mit der doppelten Haushaltsführung. Ich habe nämlich einen guten Bekannten der demnächst auch aus beruflichen Gründen umziehen muss. Er ist im Moment gerade auf der Suche nach Mietwohnungen Tübingen . Er wird dort aber nur ein 3/4 Jahr bleiben und dann wieder zurück nach Dortmund gehen. Da seine Frau beruflich in Dortmund gebunden ist wird sie in der dortigen gemeinsamen Wohnung bleiben. Wenn ich das jetzt mit der doppelten Haushaltsführung richtig verstanden habe, dann kann das in der Zeit von einem 3/4 Jahr in der die beiden Wohnungen bestehen geltend gemacht werden. Ich hoffe ich habe das richtig verstanden?! Werde das auch alle Fälle meinem Bekannten weiterleiten.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe nämlich einen guten Bekannten der demnächst auch aus beruflichen Gründen umziehen muss. Er ist im Moment gerade auf der Suche nach Mietwohnungen Tübingen . Er wird dort aber nur ein 3/4 Jahr bleiben und dann wieder zurück nach Dortmund gehen. Da seine Frau beruflich in Dortmund gebunden ist wird sie in der dortigen gemeinsamen Wohnung bleiben. Wenn ich das jetzt mit der doppelten Haushaltsführung richtig verstanden habe, dann kann das in der Zeit von einem 3/4 Jahr in der die beiden Wohnungen bestehen geltend gemacht werden. Ich hoffe ich habe das richtig verstanden?!

    Genau für diesen und auch Deinen Fall ist die gesetzliche Regelung doch gerade geschaffen worden.