Verpflegung bei doppelter Haushaltsführung

  • Hallo, Leute, ich bin's noch mal. Ich hätte noch eine Frage bezüglich der doppelten Haushaltsführung und wollte aber dafür keinen neuen Tread anbrechen. Suchfunktion hat mich leider auch nicht entscheidend weiter gebracht. Folgendes:


    Es geht um die Heimfahrten beim doppelten Haushalt. Es wird dort nach der einfachen Entfernung gefragt. Dann gebe ich noch die Zahl der Heimfahreten ein und zwar noch dem Moto: 1 Wochenende = 1 Heimfahrt. Das Programm aber multipliziert einfach die Zahl der Heimfahrten mit der einfachen Entfernung. Das heist, das nur die Hälfte der gefahrenen Kilometer berücksichtigt wird. Beim Versuch das Doppelte an Heimfahrten einzugeben (da ja eigentlich 2 Fahrten: 1x hin + 1x zurück) meckerte das Programm, da nur noch 52 Heimfahrten maximal absetzbar wären. Heist das, dass das FinAmt nur die Hälfte der gefahrenen Kilometer anerkennt?

    • Offizieller Beitrag

    Trag doch mal ganz einfach auf der ersten Seite zur doppelten Haushaltsführung "Die einfache Entfernung zur eigenen Wohnung (ohne Flugstrecke) beträgt" die einfache Entfernung ein. Alles andere wird dann doch automatisch richtig beigestellt!

  • Frage:


    In welcher Zeile der Anlage N trägst Du diese Fahrten denn ein?

    Ich gebe die Daten normalerweise in der Ansicht "Bereichsübersicht" ein. Das Programm hat die Heimfahrten dann in die Zeile 71 eingetragen.

    Trag doch mal ganz einfach auf der ersten Seite zur doppelten Haushaltsführung "Die einfache Entfernung zur eigenen Wohnung (ohne Flugstrecke) beträgt" die einfache Entfernung ein. Alles andere wird dann doch automatisch richtig beigestellt!

    Das habe ich auch gemacht. Meine Frage ist eher: was ist richtig, 1 Heimfahrt als 2 Fahrten (hin und zurück) anzugeben, oder eben asl 1 Fahrt? Bei den Fahrten wegen Fortbildungen habe ich z.B. die Fahrt hin und die Fahrt zurück asl 2 Fahrten angegeben. Bei einer dreitägigien Fortbildung ergaben sich also 6 Fahrten. Habe ich es in diesem Beispiel falsch gemacht und sollte stattdessen 3 Fahrten angeben?

  • Und siehe da, die Verpflegungsmehraufwendungen waren auf einmal da (und zwar in allen Ansichten).


    ?( Jede Software ist nur so gut, wie der Mann an der Tastatur.

    • Offizieller Beitrag

    Er möchte Dich nur darauf hinweisen, dass Du mit der Software (und dem Steuerrecht) vielleicht überfordert sein könntest. Um eine Steuersoftware richtig zu bedienen, muss man auch etwas Steuerkenntnisse haben oder zumindest mal die Vorschriften und Infos nachlesen.


    Du bekommst für jeweils 1 Familienheimfahrt (Hin- und Rückfahrt !) die Entfernungskilometer mit 0,30 € anerkannt. Und genau das macht die Software, wenn Du auf der ersten Seite die Entfernung einträgst und hinten dann die Anzahl der Familienheimfahrten.


    Aber was redest Du jetzt auf einmal von einer dreitägigen Fortbildung und sechs Heimfahrten? Unser Thema ist hier doch doppelte Haushaltsführung und nicht Dienstreise (Auswärtstätigkeit), oder?

  • Aber was redest Du jetzt auf einmal von einer dreitägigen Fortbildung und sechs Heimfahrten? Unser Thema ist hier doch doppelte Haushaltsführung und nicht Dienstreise (Auswärtstätigkeit), oder?

    Ich wollte nur bei dieser Gelegenheitnur fragen, ob ich es bei den Fortbildungen eventuell falsch gemacht habe. Denn da geht es für mich auch um die Entscheidung, gebe ich die Hin- und Rückfahrt zum Fortbildungsort als 1 Fahrt oder 2 Fahrten an.

    • Offizieller Beitrag

    Ich wollte nur bei dieser Gelegenheitnur fragen, ob ich es bei den Fortbildungen eventuell falsch gemacht habe. Denn da geht es für mich auch um die Entscheidung, gebe ich die Hin- und Rückfahrt zum Fortbildungsort als 1 Fahrt oder 2 Fahrten an.


    Doppelte Haushaltsführung und Dienstreisen/Auswärtstätigkeit (Fortbildung/en) sind doch wieder komplett unterschiedliche Dinge. Vielleicht verstehst Du so langsam, was g.horn meint.


    Doppelte Haushaltsführung: Hin- und Rückfahrt = tatsächlich gefahrene Kilometer, Familienheimfahrten = Entfernungskilometer
    Dienstreisen/Auswärtstätigkeit/Fortbildung = tatsächlich gefahrene Kilometer


    Vielleicht wäre für Dich ein Steuerberater oder ein Lohnsteuer-Hilfeverein die richtige Adresse.

  • Och, Leute, jetzt langts mir endgültig mit euch. Was ist schwierig daran, genau das zu beantworten, was ich frage? Oder schreibe ich Chinesisch, was mir entgangen ist? Jedenfalls scheint man mich hier nich verstehen zu wollen. Ich hab echt die Schnauze voll, hier ständig als blöd hingestellt zu werden. Keiner hat mir die Erklerung dessen gegeben, worum es in diessem Thread ursprünglich ging. Aber schön drauf rumhacken! Sicher, ist ja auch leichter.


    Ich dachte dieses Forum wäre ein Hilfeforum für Leute wie mich. Anscheinend habe ich mich geihrt. Anscheinend wird hier nur der akzeptiert, der ein komplettes Steuerwissen hat.

    • Offizieller Beitrag

    Ich hab echt die Schnauze voll, hier ständig als blöd hingestellt zu werden. Keiner hat mir die Erklerung dessen gegeben, worum es in diessem Thread ursprünglich ging. Aber schön drauf rumhacken!

    Aber lesen kannst Du doch wenigstens alles, was wir Dir schreiben. Nachstehend noch einmal die Beantwortung Deiner Frage als Zitat aus meiner letzten Antwort:

    doppelte Haushaltsführung: Hin- und Rückfahrt = tatsächlich gefahrene Kilometer, Familienheimfahrten = Entfernungskilometer


    Dienstreisen/Auswärtstätigkeit/Fortbildung = tatsächlich gefahrene Kilometer

    Was hat Dich an dieser Antwort jetzt so erregt?


    Der Hinweis, einen angehörigen der steuerberatenden Berufe aufzusuchen, soll Dir letztlich nur Geld sparen und ist von mir wirklich gut gemeint.

  • Hi,
    eure Freundlichkeit verführt mich, um weiter in diesem Thread zu schreiben:
    Ich habe eure Antwort auch nicht verstanden, die hört sich ja genau wie die WISO-Doku in diesem Punkt an.


    was versteht man unter: Familienheimfahrten = Entfernungskilometer
    einfach oder X 2 also nur HIN oder HIN und ZURÜCK. 160 km oder gleich 320 km?
    und wie kann man das ändern, wenn das schlaue Programm die einfache Fahrt (nur HIN) automatisch übernommen hat
    und nicht mehr ändern läßt.


    danke den jenigen, die nur helfen wollen


    Ach ja: wer zum Steuerberater gehen möchte kauft kein WISO und stellt keine Fragen in diesem Forum
    Die Werbung von WISO hört sich ja andres und verspricht vieles

    • Offizieller Beitrag

    Tatsächlich gefahrene Kilometer und Entfernungskilometer bedeuten genau das, was sie heissen.


    Bei tatsächlichem Kilometer bekommt man für jeden gefahrenen Kilometer (also jede Strecke) 0,30 Euro.


    Bei Entfernungskilometer bekommt man für die Entfernung (also einfache = 1 Strecke) 0,30 Euro und damit sind die Hin- und Rückfahrt (also zwei = 2 Strecken) abgegolten.


    doppelte Haushaltsführung:
    - erste (zu Beginn) und letzte (am Ende) Fahrt zum bzw. vom Ort des doppelten Haushaltes jeweils 0,30 Euro für die tatsächliche gefahrenen Strecken (Hin- und Rückfahrt)
    - Familienheimfahrten 0,30 Euro je Entfernungskilometer (1 x Entfernung Hauptwohnsitz - Sitz doppelter Haushalt); damit abgegolten Hin- und Rückfahrt (genau so ist es übrigens auch bei der Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte)


    Dienstreisen/Auswärtstätigkeit/Fortbildung:
    - alle Fahrten jeweils 0,30 Euro für die tatsächliche gefahrenen Strecken (Hin- und Rückfahrt)


    Bei dem Programm kann man also richtiger Weise nichts ändern, da es genau so eben richtig ist. Und einfacher kann ich es jetzt wirklich nicht mehr ausdrücken.

  • @ miwe4


    Ok. Jetzt hab ich's kapier. Danke!


    Also bei den Fortbildungsfahrten kann ich jede Fahrt zehlen, und bei den Heimfahrten einmal hin- und zurück als 1 Heimfahret.

  • Ok. Jetzt hab ich's kapier. Danke!


    Also bei den Fortbildungsfahrten kann ich jede Fahrt zehlen, und bei den Heimfahrten einmal hin- und zurück als 1 Heimfahret.


    Alles ok.........vergiss nicht die Fahrtkosten für die Fahrt in die Anstalt, aber nur Hinfahrt. 8o


    "Benutzer wurde aufgrund dieser Aussage verwarnt - Administration"

  • @ miwe4
    Alles klar. Hab mir schon gedacht, dass unter die Gürtellinie gezielt wurde. Ist aber ok. Ich finde cool, dass du dich trotz aller dem um eine Erklärung bemüht hast. Danke!


    @ g.horn
    Las einfach gut sein, Alter.

  • Baboon


    Vergess die letzte Bemerkung von g.horn einfach. Die war nun wirklich nicht mehr sachlich und gehört nicht hier hin.


    Ihr habt recht, nur ich konnte einfach nicht anders..... :) :) ......war auch nicht ernst gemeint


    mfG Günter