Umsatzsteuerbefreiung eines Kunden

  • Hallo an alle Wissenden ;)


    Langsam wirds eng! Ich suche dringend die Möglichkeit Umsätze mit einer Steuerbefreiung nach §4 Nr 21 UStG zu verbuchen.


    Text des §21:
    "a)die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen,
    aa)wenn sie als Ersatzschulen gemäß Artikel 7 Abs. 4 des Grundgesetzes staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt sind oder
    bb)wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten,
    b)die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer
    aa)an Hochschulen im Sinne der §§ 1 und 70 des Hochschulrahmengesetzes und öffentlichen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen oder
    bb)an privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen, soweit diese die Voraussetzungen des Buchstabens a erfüllen"


    Leider landen alle diese Umsätze bei der Kleinunternehmerregelung. Bin ich aber nicht!


    Ständig landen diese Umsätze in der Zeile 2 (Feld 111) der Einnahme-Überschussrechnung.


    Meines Erachtens nach gehören diese Umsätze in Zeile 6 (Feld 103) der E/Ü-Rechnung. Verbessert mich bitte, wenn ich mich irren sollte.


    Ich musste schon für 2006 eine schriftliche Erklärung an das Finanzamt geben (die hoffentlich reicht), wie denn wohl meine Umsatzsteuern berechnet werden. Das Problem besteht seit dem die Software auf den Markt kam. Der Support äüßert sich nicht dazu.


    Hilfe!!!

  • Hallo Peselo,


    hab zwar WisoKaufman, aber dort geht es nach diesem Prinzip:


    Ein neues Erloeskonto (mit Zuordnung zur EÜR) fuer diese Umsaetze anlegen.
    Einen Steuerschluessel fuer diese Umsaetze anlegen (mit Feldzuordnung UStVA).
    Dem Erloeskonto diesen Steuerschluessel zuordnen.


    Und schon sind die Auswertungen (EÜR UStVA etc) ok.

  • Tja, vielen Dank für Deine Antwort. Das geht aber bei "Mein Büro" nicht, da hier die 0% Steuerkonten vorgegeben sind und eine Zuordnung in der EÜ-Rechnung schon gar nicht vorgesehen ist.