Steuerrueckzahlung durch Arbeitgeber

  • Hallo,


    mal angenommen, es wurden 2008 667€Lohnsteuer gezahlt.
    Mit der letzten Gehaltsabrechnung habe ich vom Arbeitgeber schon 433,67€ wieder bekommen.


    Wo kann ich das bei Wiso Sparbuch 2009 eintragen?


    Denn ich habe 3 Jahresabrechnungen bekommen, auf der Einen sind 0 Euro Lohnsteuer eingetragen (Ausbildung) auf der zweiten 243,92 (kurze Uebergangsphase nach der Ausbildung) und auf der letzten dann 423,08. Kann es also auch nicht direkt vom Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung abziehen... Gibts da irgendwo die Moeglichkeit es einzutragen?


    Denn wenn ich jetzt alle meine Werbungskosten etc. eintrage, wuerde ich ueber 233,33€. Aber ich kann ja nicht mehr zurueck bekommen als ich letztlich eingezahlt habe :=)


    Dankeschoen schon mal!

  • Ausserdem muss der AG geänderte LSt-Besch ausstellen, wenn er eine LSt-Ausgleich macht, auf denen nur 233,33 € bescheinigt sind.

  • Wenn Sie Ihre gesamten Werbungskosten eintragen, kommen Sie bestimmt nicht über eine Erstattung von 233,33.
    Denn Sie haben sich die Antwort mit Ihrem zweiten Satz bereits gegeben... :thumbup:


    Ich denke sie haben die Frage nicht verstanden, ich komme weit ueber 233,33 Euro, eben darum weil das Steuerprogramm ja nicht weiß, dass ich rund 400 Euro schon zurueck erhalten habe.


    Und das mit den 3 Bescheinigungen hat schon seine Richtigkeit, es ist ein großes Unternehmen. Ausbildung fand in der AG statt, nach der Ausbildung (Uebergangszeit) kurzzeitig bei der GmbH und danach wieder bei der AG beschaeftigt...


    Also versteh ichs richtig, der Arbeitgeber muss neue LSt-Bescheide ausgeben, wo die Tatsaechlich gezahlte Lohnsteuer draufsteht?


    Dankeschoen!

  • Ich denke sie haben die Frage nicht verstanden, ich komme weit ueber 233,33 Euro, eben darum weil das Steuerprogramm ja nicht weiß, dass ich rund 400 Euro schon zurueck erhalten habe.


    Mal eine bescheidene Frage: Wer blickt da durch?


    Mit der letzten Gehaltsabrechnung habe ich vom Arbeitgeber schon 433,67€ wieder bekommen. Für was ?


    MfG Günter

  • Hi ManinBlack,


    ich denke Du machst Dir zu viele und unnötige Gedanken:


    1) wenn Du 667 € an Steuern bezahlt hattest und dann 433 € erstattet bekommst, dann hast Du nach Adam Riese nur 667-433= 234 € Steuern bezahlt (Grundrechnen aus der Schule)!
    Das steht dann auch so in den entsprechenden Spalten der Lohnsteuerbescheinigung!


    Außerdem erhält heutzutage das FA sowieso die Lohnsteuerbescheinigung auf EDV Weg - das FA weiß also im Zweifel besser als Du welche und wieviele Steuern abgeführt wurden.
    Das sollte entsprechend so auch auf den Bescheinigungen draufstehen und Dir auch sagen, diese Belege brauchst Du dann nicht mehr einzureichen.


    2) Deine drei Bescheinigungen sehe ich als völlig normal an, weil sie ja auch 3 ZEITRÄUME betreffen und entsprechend Datum bezogen auch eingetragen werden müssen:
    Ausbildung, Übergang nach Ausbildung und anschließende Tätigkeit!


    Die Steuer wird aber auf das Jahr bezogen - also müssen alle 3 Perioden an Einkünften auch aufsummiert werden.
    Ebenso verhält es sich mit den Werbungskosten: auch diese sind auf das Jahr bezogen und werden somit ebenfalls aufsummiert.
    Und falls Du mit Deinen Werbungskosten jetzt höher liegst als das was Du an Steuern bezahlt hattest, dann hast Du Pech gehabt. Du kannst nie mehr als Deine gezahlten Steuern zurückerhalten.


    Aber gilt denn heute nicht auch immer noch der Werbungskostenfreibetrag von 920 €?
    Dann wirken sich alle Werbungskosten darunter sowieso nicht aus!
    Und diesen Freibetrag hat normalerweise der Arbeitgeber bereits berücksichtigt.


    Und wie sieht es mit Deinen sonstigen Einkünften z.B. Zinsen u.ä. aus?
    Auch diese zählen zum Einkommen und müssen versteuert werden.


    Horst

  • Hallo mArk78,

    Mein AG hat mich nach der Ausbildung übernommen und dann nur eine Bescheinigung für das ganze Jahr erstellt.



    Das ist aber falsch (wegen der Rentenversicherung)!
    Die Ausbildungszeit zählt völlig anders als die reguläre Beschäftigung - wird also auch anders berechnet (oder sogar gar nicht mehr anerkannt?).


    Daher MUSS der Arbeitgeber in seiner Bescheinigung eine Trennung dieser Zeiten vornehmen!


    Horst



    Korrektur: Es gibt ja auch noch das Versicherungsheft - in diesem muß die Unterteilung erfolgen.

  • Das ist aber falsch (wegen der Rentenversicherung)!
    Die Ausbildungszeit zählt völlig anders als die reguläre Beschäftigung - wird also auch anders berechnet (oder sogar gar nicht mehr anerkannt?).


    Daher MUSS der Arbeitgeber in seiner Bescheinigung eine Trennung dieser Zeiten vornehmen!


    Wir sprechen hier von der *Lohnsteuerbescheinigung*


    Alternativ: Meldung an die Sozialversicherung / Verischerungsheft gab es früher mal ?(

    • Offizieller Beitrag

    Das mit den drei verschiedenen Gesellschaften hatten Sie nicht erwähnt!
    Was WISO 2009 berechnet, ist ja auch nicht für das FA gedacht, denn die benutzen eigene Programme und gleichen die Meldungen ab, wie es hwf bereits beschrieb...


    @günter


    Danke!