Zuwendungsbescheinigungen

  • Hallo!


    Ich blick da nicht durch, wie handhabt Ihr das mit den Spendenbescheinigungen:


    Folgender Fall: Ein Mitglied zahlt Mitgliedsbeitrag plus einer Spende.


    Was für eine Bescheinigung stelle ich aus? Etwa eine Sammelbestätigung? Oder zwei Bescheinigungen?


    Gruß, Björn.

  • Ich habe mich ein wenig schlaufgemacht:


    Vereine, bei denen auch die Mitgliedsbeiträge steuerbegünstigt sind, die dürfen Mitgliedsbeitrag und Spendenbeitrag in einer einzigen Zuwendungsbescheinigung bestätigen.


    Wenn aber eine Person Zuwendungen an verschiedenen Tagen durchführt, so muß dieser eine SAMMELBESTÄTIGUNG erhalten. Auf der Rückseite sollten dann die Daten der einzelnen Zuwendungen aufgeführt werden.


    Leider sehe ich keine Möglichekit so eine Sammelbstätitung mit dem Programm zu erstellen.

    • Offizieller Beitrag

    Für eine Sammelbestätigung gibt es wohl noch keine Vorlage.
    Allerdings ist mir ein zwingendes Ausstellen einer Sammelbestätigung nicht bekannt. Im Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen zu dem Muster für Zuwendungsbestätigungen steht unter Punkt 6. nur, daß unter bestimmten Voraussetzungen nichts gegen eine Sammelbestätigung für Geldzuwendungen spricht und unter Punkt 7 heißt es:
    "...Hat der Spender zusammen mit einem Mitgliedsbeitrag auch eine Geldspende geleistet (z. B. Überweisung von 200 DM, davon 120 DM Mitgliedsbeitrag und 80 DM Spende) handelt es sich steuerlich um zwei Zuwendungen, die entweder jeweils gesondert oder im Rahmen einer Sammelbestätigung [...] zu bestätigen sind."
    Also wäre es doch durchaus möglich, mehrere Bestätigungen zu versenden.(?)


    Man könnte sich natürlich eine Vorlage für die Vorderseite einer Sammelbestätigung "basteln" - bleibt dann noch das Problem, auf der Rückseite alle Vorgänge einzeln auflisten zu müssen...

  • Eine Sammelbestätigung ist notwendig, wenn Spenden an unterschiedlichen Tagen getätigt wurden.


    Getrennte Bestätigungen für Mitgliedsbeitrag und Spende sind laut Finanzamt Essen nicht notwendig, wenn auch der Mitglietsbeitrag steuerlich begünstigt ist. In so einem Falle darf ich also eine normale Zuwendungsbescheinigung ausstellen.


    Es geht natürlich auch in einer Sammelbestätigung, aber wie Du schon erwähnst, es gibt nur zwei Vorlagen, nämlich für Geld- und Sachzuwendungen.