Hallo zusammen,
sagen wir, ich habe Einnahmen aus einer freiber. Tätigkeit, die umsatzsteuerpflichtig ist von 2000 EUR (auf Kleinunternehmerregelung verzichtet) und 10000 EUR nicht umsatzsteuerpflichtig als Dozent an einer berufsbeildenden Schule.
Wo trage ich denn letzteres ein?
Meine Vermutung: Anlage UR "Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug" "nicht zum Gesamtumsatz gehörend".
Oder gehören diese Einnahmen doch zum Gesamtumsatz, werde aus der entsprchenden Norm ($ 19 Abs. 3 Nr. 1) nicht ganz schlau.
Besten Dank im Voraus für jeden Hinweis und beste Grüße,
*roq-on