Habe leider kein Thema Körperschaftssteuern gefunden, so dass ich einmal hier frage, vllt hat jemand ´ne Ahnung bzw. Meinung dazu.
Sind Einnahmen aus öffentlichen Zuschüssen für die Jugenarbeit (Bspw. 10.000 €) bei einem (hier) Tanzsport e.V. nicht bei der Besteuerung zu berücksichtigen, weil sie dem ideellen Bereich - mein Favorit - zuzuordnen sind oder sind das vielmehr Einnahmen aus Zweckbetrieb, die somit auch von der Besteuerung ausgenommen werden. KSt-pflicht liegt grundsätzlich nach § 1(1) Nr. 4 KStG vor.
Mir will irgendwie nicht in den Kopf, warum das ein Zweckbetrieb sein soll?
Zum Vorhandensein, muss grundsätzlich ein wirtsch. Geschäftsbetrieb vorhanden sein, der über die Tatsache, das der Satzungmäßigen Zweck "unterstützt" wird zum Zweckbetrieb wird.(§§ 64 ff. AO)
folgende TBM´s des § 14 AO müssen erfüllt sein, um wirtsch. Geschäftsbetrieb zu sein:
- selbständig,
- nachhaltig,
- zur Erzielung von Einnahmen
und
- keine Vermögensverwaltung.
Einnahmen werden erzielt - es gibt ja Kohle.
Vermögensverwaltung haben wir auch nicht, weil nirgends eine Frucht gezogen wird.
selbständig - naja, zumindest ist der Verein nicht Weisungsgebunden in seiner Trainingsarbeit.
ABER nachhaltig?
Kann man hier von Nachhaltigkeit ausgehen?
Sollten mehr Angaben notwendig sein - kein Problem.
Danke schon mal für Eure Antworten.