Zum Absetzen der Fahrkartenkosten für Arbeitswege (Entfernungspauschale) dienen die Fahrkarten selbst
als Belege od. reicht die Rechnung (Jahreskarte) bzw. der vom Fahrkartenautomat ausgedruckter Beleg beim Fahrkartenkauf
im Automat?
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Die Rechnung zur Jahreskarte müsste hier genügen.
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Ich dachte, dass man das nicht mehr absetzen kann?
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Doch, das ist absetzbar.
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Aha, in welcher Art (Werbungskosten)?
Man kann ja wohl nicht die vollen Ticketkosten absetzen?MfG,
Heiko. -
Das sind Werbungskosten, die in der Anlage N (Zeilen 37 bis 47) eingetragen werden.
Die Kosten für die Tickets werden vom Programm nicht abgefragt, sondern ergeben sich aus der Entfernung der einfachen Wegstrecke (Entfernung) zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Trotzdem sind dem FA aber die Tickets als Nachweis vorzulegen.
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Aber trotzdem wird man doch nicht die gesamten Ticketkosten ansetzen können- ein Teil davon ist ja schon durch die Entfernungspauschale abgegolten oder nicht?
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Die tatsächliche Höhe der Entfernungspauschale ergibt sich so:
Gefahrene Tage X Kilometer (einfach) X 0,30 € =
Das Ergebnis kann dann so eingetragen werden (falls abgefragt) und das war`s schon.
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Und die Ticketkosten?
Nehmen wir mal an, dass ich 500EUR an Entfernungspauschale errechnet habe. Für die Tickets habe ich 600EUR bezahlt.
Dann dürfte ich doch eigentlich nur 100EUR für die Tickets als Werbungskosten ansetzen oder nicht?Wenn ich nur 400EUR für die Tickets bezahlt hätte, dann dürfte ich die Tickets nur als Werbungskosten ansetzen, wenn ich die Entfernungspauschale weglassen würde (wäre dann kontraproduktiv )
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Der Finanzamts-PC macht eine Vergleichsrechnung und wählt automatisch die günstigere Variante.
Daher kann man ja auch beides eintragen.