Was zählt alles zu den geringwertigen Wirtschaftsgütern?

  • Hallo alle zusammen!


    Wir haben eine GbR und haben daher keine Bilanzierungspflicht, müssen aber natürlich jedes Jahr eine EÜR beim Finanzamt abgeben. In diesem Formular gibt es die Zeile 32 "Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter". Jetzt frage ich mich, für welche Anschaffungen diese prinzipiell gedacht ist? Die Definitionen zu geringwertigen Wirtschaftsgütern, die ich bisher gefunden habe (selbständig nutzbar, beweglich, abnutzbar, Anschaffungskosten nicht mehr als 150 Euro netto), treffen streng genommen auch auf Bleistifte und Radiergummis zu.


    Weiterhin habe ich noch gelesen, daß ein geringwertiges Wirtschaftsgut zum Anlagevermögen gehört, wozu wiederum die in einem Betrieb längerfristig eingesetzten Wirtschaftsgüter gehören. Bleistifte und Radiergummis zählen da normalerweise nicht dazu, aber ich habe neulich zum Beispiel einen relativ hochwertigen Locher mit 10 Jahren Herstellergarantie gekauft, der wahrscheinlich länger im Einsatz sein wird als der gebrauchte Laptop für 80 Euro, den ich ebenfalls vor kurzem angeschafft habe.


    Damit "Mein Büro 2009" die Zeile 32 "Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter" in der EÜR richtig ausfüllt, muß ich diese alle auf Konto 4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter buchen. Dazu müßte ich aber wie gesagt auch in jedem Einzelfall wissen, welche Gegenstände überhaupt dazu gehören. Für diesbezügliche Hilfestellung bin ich daher dankbar! :)


    Gruß


    Matthias

    • Offizieller Beitrag

    Für GWG einfach mal googeln oder hier im Forum suchen. Gibt genug Beispiele dazu.


    Stifte etc. stellen Bürobedarf dar (4930). Einen hochwertigen Locher würde ich da schon eher als Büroausstattung ansehen. Sprich nach den Abgrenzungskriterien GWG/AfA-Pool/AfA behandeln (je nach Kaufpreis).