Aber es ist nicht nur ein Hinweis. Es ist nicht möglich einen Freistellungsauftrag für ein Gemeinschaftskonto bei getrennter Veranlagung abzugeben.
Verheiratet, Gemeinschaftskonto, Freistellungsauftrag und getrennte Veranlagung
- DerCaveman
- Erledigt
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man Steuern getrennt oder gemeinsam Veranschlagt
Da wird nichts veranschlagt, obwohl es einem so vorkommt.
Da wird veranlagt.
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Hallo!
Falls es noch jemanden interessiert- hier die Antwort einer Bank auf meine Frage:
Zitatvielen Dank für Ihre E-Mail.
Es ist uns nicht möglich, für Ihr Gemeinschaftskonto einen Freistellungsauftrag zu akzeptieren. Aus steuerlichen Gründen ist die Einreichung eines Steuerfreibetrages nur möglich, wenn die Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos miteinander verheiratet und gemeinsam veranlagt sind.Aber was die "steuerlichen Gründe" sind, konnte mir immer noch keiner sagen...
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In der Steuererklärung sind immer alle Zinseinnahmen anzugeben, auch die freigestellten.
Wirklich? Dachte immer, die muss ich nicht angeben, wenn der Freistellungsauftrag nicht ausgeschöpft wurde?
Als ich die ESt-Erklärung noch ohne Programmunterstützung erstellte, gab es doch immer ein Kreuzfeld, wo man angab, dass die Zinsen unterm Freibetrag lagen... -
Na, nicht meinem Satz aus dem Zusammenhang reißen.
Wenn man Zinseinnahmen angibt, muss man alle angeben, auch die freigestelltn.
Man kann natürlich auch das Kreuz auf Seite 2 machen, wenn man erklären möchte, dass die Zinseinnahmen unterhalb des Sparerfreibetrages liegen und wenn man keine einbehaltenen Kapitalertragsteuern angerechnet haben möchte.
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Okay, dann haben meine urlaubsentspannten Augen und Gedankengänge mir einen Streich gespielt...