Einstellungen für Kleinunternehmer und UG (GmbH Form)

  • Hallo zusammen,
    ich habe schon einige Themen jetzt durchgelesen, aber leider
    noch keine komplette Anleitung gefunden. (Die Links waren tot,
    wahrscheinlich zu alt oder ich bin zu blöd)


    So nun zum Sachverhalt. Ich arbeite mit Kaufmann 2009.


    Ich habe eine Firma „meinname UG (haftungsbeschränkt)
    gegründet und auch die Kleinunternehmerregelung gewählt. Die UG ist eine sogenannte 1 EUR GmbH und gibt
    es seit 01.4.09. Da ja die UG eine Kapitalgesellschaft ist, bin ich auch Bilanzierungspflichtig. Die Einnahme-
    überschussrechnung fällt damit ja aus.


    So jetzt habe ich einige Fragen ob ich alles so richtig
    eingestellt habe.


    Welche Gesellschaftsform muss ich wählen? Ich habe GmbH
    gewählt weil das Programm keine UG vorgibt.


    Vorgabe aller Preise incl. Steuern ankreuzen? Ich habe es
    angekreuzt


    Soll oder Istversteuerung? Sollversteuerung wurde gewählt.
    (weil ein freundlicher Mitarbeiter vom Finanzamt gesagt hat Istversteuerung
    entfällt)


    Als Kontenrahmen habe ich den SKR 03 gewählt


    Zusätzliche Einstellungen/Änderungen habe ich gemacht:


    Konto 8195 erstellt mit den gleichen Einstellungen wie 8200
    Dann bei jedem einzelnen Artikel unter Steuer/Einheit/Kz Steuerschlüssel für Verkauf 101 eingegeben und
    unter FiBu habe ich dann Steuerschlüssel 101 mit8195 verknüpft und 102 mit 3200.


    Woher weiss aber dass System, dass beim Einkauf 102 benutzt
    wird, ich habe hier noch nirgendwo eine Einstellungsmöglichkeit gesehen.


    Zum Schluss habe ich eine ganz blöde Frag: Wenn ich hier im Forum Suche und es werden Links angegeben, werden
    diese links als html text angezeigt. Wie bekomm ich die denn aufgerufen? Die eigenliche Seite http: rausko-
    pieren und im Browser aufrufen klappt nicht. Anzuklicken ist auf dem Verweis auch nichts.


    Vielen Dank im voraus.
    Gruß
    paulpseudo

  • Bist Du dir sicher dass eine Kapitalgesellschaft, und das ist eine UG (haftungsbeschränkt), überhaupt Kleinunternehmer nach § 19 UStG sein kann?
    ...oder was verstehst Du unter Kleinunternehmer?


    Mit den Einstellungen der GmbH liegst Du richtig, da die UG (haftungsbeschränkt) eine besondere GmbH-Form ist.

  • Ich habe eine Firma „meinname UG (haftungsbeschränkt)
    gegründet und auch die Kleinunternehmerregelung gewählt. Die UG ist eine sogenannte 1 EUR GmbH und gibt
    es seit 01.4.09. Da ja die UG eine Kapitalgesellschaft ist, bin ich auch Bilanzierungspflichtig. Die Einnahme-
    überschussrechnung fällt damit ja aus.


    Bist du dir da sicher, daß das überhaupt alles richtig ist. Das FA ist da kein Ansprechpartner, da denen diese Gesellschaftsform noch ziemlich unbekannt ist.
    Bist du dir im klaren, was diese Gesellschaftsform buchhalterisch von dir verlangt, sie ist der GmbH gleichgestelllt.
    Ein kurioses Beispiel: Je nach Höhe des Stammkapitals darfst du nicht zur Post gehen und für 50 Euro Briefmarken kaufen, dann bist du nämlich überschuldet und somit pleite, oder du musst vorher eine Gesellschafterversammlung einberufen. :)
    MfG Günter

  • Hallo paulpseudo,


    ich warte erst eimal mit der Steuerschluessel und Kontenbeschreibung, bis du die Frage von khmcologne beantwortet hast. Dann sehen wir weiter.


    Nachtrag:
    soweit ich jetzt gesehen habe ist GmbH und UG vereinbar mit §19 UStG.


    Beispiel der Einstellungen:
    - Artikelstamm bei allen Artikel Steuerschluessel 101 zuordnen.
    - beim Steuerschluessel 101 sind folgende Konten eingetragen
    8700 fuer Erloesschmaelerungen und
    8195 Erlöse als Kleinunternehmer i. S. d.§ 19 Abs. 1 UStG. Falls nicht vorhanden, neu anlegen
    - beim Steuerschluessel 102 sind folgende Konten eingetragen
    3700 fuer Nachlaesse und
    3200 Wareneingang
    allen o.g. Konten wird kein Steuerschluessel zugeordnet (ist zumindest bei meiner Installation nicht moeglich). Dass es bei Dir moeglich ist, ist verwunderlich.


    Ob du Soll- oder Ist-Versteuerung waehlst oder Preis inkl. Steuer ist voellig irrelevant, da bei Dir keinerlei USt anfaellt, wie es ja aus Deiner Unternehmereigenschaft §19 UStG hervorgeht.


    Welcher Steuerschluessel (101 fuer VK und 102 fuer EK) verwendet wird, weisse das System aus dem dem Artikel zugordneten Steuerschluessel 101 automatisch. Diese gilt fuer Vorgaenge Rechnung und Eingangsrechnung die im Modul Verkauf bzw. Einkauf erstellt werden.


    Erfasst Du Eingangs- oder Ausgangsrechnung direkt unter > Geschaeftsvorfaelle > Hauptbuch, gibst Du die o.g. Aufwands- oder Erloeskonten (ohne Steuerschluessel) ein.

  • Bist du dir da sicher, daß das überhaupt alles richtig ist. Das FA ist da kein Ansprechpartner, da denen diese Gesellschaftsform noch ziemlich unbekannt ist.
    Bist du dir im klaren, was diese Gesellschaftsform buchhalterisch von dir verlangt, sie ist der GmbH gleichgestelllt.
    Ein kurioses Beispiel: Je nach Höhe des Stammkapitals darfst du nicht zur Post gehen und für 50 Euro Briefmarken kaufen, dann bist du nämlich überschuldet und somit pleite, oder du musst vorher eine Gesellschafterversammlung einberufen. :)
    MfG Günter

    Hallo Günter,


    vielen Dank für Eure Bedenken.


    Das mit der Überschuldung kann man schon dadurch lösen, dass man Privateinlagen tätigt.


    Ich weiss auch, dass es viele Dinge zu beachten gilt. Wie z.B. beim Jahresabschlusses wo man die Bilanz und den Erläuterungsbericht erstellen muss.


    Schade ist eigentlich, dass es WISO immer noch nicht geschafft hat § 19 einzupflegen. Das gibt es ja wohl mitlerweile
    lange genug und hier im Forum hättet Ihr weniger zu tun.


    Viele Grüße


    Paul

  • Das mit der Überschuldung kann man schon dadurch lösen, dass man Privateinlagen tätigt.

    Bei Kapitalgesellschaften gibt es keine Privateinlagen der Gesellschafter. Entweder es sind Gesellschafterdarlehen oder aber es sind Kapitalerhöhungen. Sind es letzteres, dann ist der Gang zum Notar zwingend, da Kapitalerhöhungen eine Satzungsänderung nach sich ziehen und Satzungsänderungen sind beurkundungspflichtig.

  • Bei Kapitalgesellschaften gibt es keine Privateinlagen der Gesellschafter. Entweder es sind Gesellschafterdarlehen oder aber es sind Kapitalerhöhungen. Sind es letzteres, dann ist der Gang zum Notar zwingend, da Kapitalerhöhungen eine Satzungsänderung nach sich ziehen und Satzungsänderungen sind beurkundungspflichtig.

    Hallo khmcologne,


    heist dass, das jede Privateinlagen (Gesellschafterdarlehn) über das Privatkonto 1890 als Gesellschafterdarlehen mit einem Gesellschafterdarlehen schriftlich fixiert werden muss oder würde es ausreichen dies jährlich oder Quartalsweise zu erledigen? ?(


    Gruss
    Paul

  • Das Konto 1890 Privateinlage kennt die Bilanz meines Wissens nicht. Lasse mich da aber gerne eines besseren belehren. Ich bin nicht mehr so drin in diesem Thema.


    Aber Du kannst nicht ständig Gesellschafterdarlehen in das Unternehmen buttern. Das könnte Dir bzw. dem Geschäftsführer der Gesellschaft unter Umständen als Insolvenzverschleppung oder als verdeckte Kaptitalerhöhung angelastet bzw. angesehen werden.


    Ich kann Dir nur empfehlen, besprich dieses Thema mit Deinem bzw. einem Steuerberater. Dieser weiß sicherlich eine Lösungsweg für aufkommende Liquiditätsengpässe der UG (haftungsbeschränkt). Denn das dürfte inzwischen ein häufiges Thema sein, wenn die Einnahmen die Ausgaben nicht decken.

  • Hallo khMcologne,


    danke für die Tipps, aber ich glaube das passt jetzt nicht mehr in den Bereich hier rein. Sonst werden meine anderen
    Fragen nicht mehr beantwortet.


    Nochmals vielen Dank.


    Aber vielleicht kannst Du als Alter Hase mir bei dem anderen Problem hier noch helfen:


    Zum Schluss habe ich eine ganz blöde Frag: Wenn ich hier im Forum Suche und es werden Links angegeben, werden
    diese links als html text angezeigt. Wie bekomm ich die denn aufgerufen? Die eigenliche Seite http: rausko-
    pieren und im Browser aufrufen klappt nicht. Anzuklicken ist auf dem Verweis auch nichts.


    Gruss
    Paul

  • Blöde Fragen gibt es nicht. 8)
    Vermutlich sind das dann Linkverweise aus der Zeit vor dem Forenumzug. Diese Linkverweise sind schlicht und ergreifend kaputt und können nicht mehr aufgerufen werden. Da sie aber in den Beiträgen enthalten sind, werden sie eben in der von Dir angegeben Form angezeigt.

  • Hallo Franco,




    vielen Dank jetzt hab ich alles richtig eingestellt hoffentlich.


    Konto 3700 hab ich aus Konto 3720 kopiert, weil bei Konto


    3710 bei den Gliederungszuordnungen nichts eingestellt war. Ist dies so


    richtig?



    Gruß


    Paul

  • Hallo Paul,
    gerne geschehen.
    Ich denke es ist ok, ansonsten nimm als Vorbild die Gliederungszuordnung von Konto 3750 Erhaltene Boni 7% Vorsteuer.


    Konto
    Kontokategorie > Betriebsausgaben\Wareneinkauf
    Steuerschluessel > (keine Eintrag)
    Kennzeichen > keine Haken


    Gliederungszuordnung
    G+V > Materialaufwand
    EÜR > Wareneinsatz und Fremdleistungen
    BWA > Wareneinkauf