Hallo zusammen,
ich bin Musiker und hab mir vor ca. 3 Monaten einen neuen Bogen für den Kontrabass gekauft. Brutto um die 1600 Euro.
Vorsteuer hab ich Anfang diesen Monats geholt (zweites Quartal) und den Bogen hab ich natürlich auch für die AfA eingetragen.
Jetzt ist am Wochenende durch einen Windstoß ein Notenpult umgefallen, wie es der Zufall will direkt auf meinen Bogen, die Stange des Bogens ist gebrochen -> Totalschaden!
Versicherung sagt, das ist höhere Gewalt und deshalb zahlt sie nichts.
Was passiert jetzt aus Sicht der Buchhaltung mit dem Bogen? Muss ich den defekten Bogen jetzt wie geplant über die nächsten 5 Jahre abschreiben? Oder kann ich den gesamten Betrag auf einmal abschreiben? Oder darf ich ihn gar nicht mehr abschreiben?
Würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte...
Viele Grüße,
Stefan