Hallo liebe Forumsgemeinde,
ich habe diese Woche den Einkommensteuerbescheid für 2008 erhalten.
Beim Vergleich der Zahlen mit den von WISO berechneten fiel mir auf, dass das Finanzamt den Kinderfreibetrag und den Betreuungsfreibetrag für das Kind zusammenaddiert nur mit 2662,00 € anerkannt hat.
Sogar in der Erläuterung vom Finanzamt selber und in anderen Quellen lese ich das gemäß §32 Abs. 6 EStG
hier alt 1824,00 € (neu ab 2009 1932,00 €) als Kinderfreibetrag + 1080,00 € als Freibetrag für Betreuungsaufwand = 2904,00 € angesetz werden können.
Rahmenbedingung:
-ich bin nich verheiratet
-ich habe in dem Steuerjahr wieder die doppelte Haushaltsführung anerkannt bekommen
-mein zuständiges Finanzamt hat den Steuerfall jetzt an das Finanzamt am Arbeitsort abgegeben
-in den vergangenen Jahren wurden auch immer die 2904,00 € in der Brechnung berücksichtigt.
Hat sich das FA vertan oder habe ich etwas nich berücksichtigt?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten