Liebe Forenmitglieder,
für die Jahreserklärung zur Umsatzsteur habe ich folgendes Problem:
im Wirtschaftsjahr 2008 habe ich die Voranmeldungen einbezahlt von
Quartal IV/2007 sowie den Quartalen I-III/2008.
Die Voranmeldung IV/2008 wurde im Jan. 2009 bezahlt.
Wenn ich nun bei der Jahreserklärung das Soll (zu zahlende Beiträge von I - IV/2008 )
mit dem Geleisteten, also dem Ist ( einbezahlte Beiträge von IV/2007 und I-III/2008 ) vergleiche,
gibt es eine rechnerische Differenz.
Ist diese rein rechnerische Differenz in der Jahreserklärung unter Zeile 109 (noch zu erstattende
Beiträge an das Finanzamt) einzutragen???
Denn bezahlt ist ja alles, also ist diese Differenz ja keine reelle Zahl.
Wer kann mir weiterhelfen, mein größter Dank im Voraus,
J.