Umsatzsteuererklärung

  • Liebe Forenmitglieder,



    für die Jahreserklärung zur Umsatzsteur habe ich folgendes Problem:



    im Wirtschaftsjahr 2008 habe ich die Voranmeldungen einbezahlt von


    Quartal IV/2007 sowie den Quartalen I-III/2008.



    Die Voranmeldung IV/2008 wurde im Jan. 2009 bezahlt.



    Wenn ich nun bei der Jahreserklärung das Soll (zu zahlende Beiträge von I - IV/2008 )


    mit dem Geleisteten, also dem Ist ( einbezahlte Beiträge von IV/2007 und I-III/2008 ) vergleiche,


    gibt es eine rechnerische Differenz.



    Ist diese rein rechnerische Differenz in der Jahreserklärung unter Zeile 109 (noch zu erstattende


    Beiträge an das Finanzamt) einzutragen???


    Denn bezahlt ist ja alles, also ist diese Differenz ja keine reelle Zahl.


    Wer kann mir weiterhelfen, mein größter Dank im Voraus,


    J.

    • Offizieller Beitrag

    Das BMF hat mit einem Schreiben Stellung zum BFH-Urteil vom 1. August 2007 genommen, in dem der BFH entschieden hatte, dass Umsatzsteuervorauszahlungen bzw. -erstattungen regelmäßig wiederkehrende Zahlungen im Sinne des § 11 Abs. 1 und 2 EStG sind. Dementsprechend sind sie in dem Kalernjahr als Betriebsausgabe oder Einnahmen zu erfassen, in dem sie entstanden sind - sofern sie innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung dieses Kalenderjahres entrichtet wurden.


    siehe USt-Vorauszahlungen als wiederkehrende Einnahme/Ausgabe
    und
    siehe BUNDESFINANZHOF Urteil vom 1.8.2007, XI R 48/05