Zusammenfassung von 2 abgelehnten Bescheiden zweier Einkommensteuererklärungen zu einer KLAGE möglich?

  • Guten Tag,


    folgende Situation:


    Für 2004 und 2005 wurden Einsprüche abgelehnt und jeweils der Hinweis auf die Klage im Bescheid angegeben.



    2005:


    Anteilmäßige Kreditkartengebühren für berufliche Nutzung - abgelehnt


    Kapitalertragssteuer-Bescheinigung nur in Kopie vorgelegt - nicht akzeptiert



    2004:


    Anteilmäßige Kreditkartengebühren für berufliche Nutzung - abgelehnt



    Beide klagefähigen Bescheide erreichten mich erst in dieser Woche, weil meine Einsprüche fast 2 Jahre nicht bearbeitet wurden. Habe den Amtsvorsteher um Klärung gebeten - aber keine Beschwerde eigereicht.



    Nun möchte ich beide Bescheide gemeinsam einklagen - zwecks Kostenersparnis. Sonst sind jedesmal EUR 220,-- als Vorkasse an das Gericht zu leisten.



    Bitte um möglichst schnelle Antwort, ggf. mit Quellenhinweis.



    Vielen Dank

  • 2005:
    Anteilmäßige Kreditkartengebühren für berufliche Nutzung - abgelehnt
    Kapitalertragssteuer-Bescheinigung nur in Kopie vorgelegt - nicht akzeptiert
    2004:
    Anteilmäßige Kreditkartengebühren für berufliche Nutzung - abgelehnt


    Was willst du da klagen, ist doch alles rechtens.
    Bescheinigung musst du auf Anforderung im ORIGINAL vorlegen.
    Anteilmässige Kreditkartengebühr geht nicht, sondern Abrechnung über Einzelaufstellung.
    MfG Günter

  • Die Vorschrift zur Verbindung zu einem Klageverfahren findest du hier.


    Allerdings sehe ich auch keine großen Chancen diese Klage zu gewinnen - zumal die Frage ist, wie hoch die Gewinn-/Verlustrelation ist, soll heissen um wieviel Steuer geht es denn?


    Bescheinigungen sind nunmal im Original vorzulegen - der Manipulation wäre sonst Tür und Tor geöffnet. In den meisten Fällen stellt die Bank auch eine Zweitschrift aus, wenn das Original verloren gegangen ist. Sehr häufig auch kostenlos, da kommts dann oft auf das Verhältnis zum Banksachbearbeiter an.


    Bei der Frage, ob Kreditkartengebühren beruflich veranlasst sind, müssten die Kosten auf die beruflichen und privaten Buchungen/Bewegungen aufgeteilt werden und ob da noch etwas übrig bleibt is doch fraglich - im übrigen erkennt das FA 16 € Kontoführungsgebühren in fast allen Fällen als Pauschale an.