Depotumzug, Verkauf Anteile nach 2 Jahren Besitz, KESt zurückholen

  • Nach 2maligem Depotwechsel (von IngDiBa zu DAB zu .comdirect) und Verkauf von 5 Stück einer Anlage führte die letzte Bank KESt (anrechenbarer Zinsabschlag ge, § 43 Abs. 1 Nr. 3 ESt) ab.


    Frage: Wo kann ich diesen Betrag (549,-) ansetzen, dass mein Finanzamt diesen Zinsabschlag mir gutschreibt?


    Die Anlage hatte ich 2006 gekauft (Beleg vorhanden) und 2008 verkauft (dazw. 2mal Depotumzug).


    Im Forum stand: Anlage KAP, hier 0,- Zinserträge und KESt und Soli angeben.


    Woanders lese ich: Private Veräußerungsgeschaäfte oder bei anzurechnenden Steuern aus anderen Einkunftsarten.


    Ich bedanke mich jetzt schon für eine Antwort.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    das letzte Instiut (comdirect?), das die Zinsen an das FA abgeführt hat, müsste doch auch eine Zinssteuerbescheinigung ausgestellt haben, oder? In dieser Bescheinigung müsste auch genau aufgeführt sein, in welche Zeilen z.B. die erhaltenen Zinsen, die abgeführte Zinssteuer und der Soli-Zuschlag in der Anlage KAP einzutragen sind. Sollte dies nicht der Fall sein, so wäre eine Rücksprache mit dem Institut erforderlich.


    Die abgeführten Zinsen werden jedenfalls erstattet bzw. verrechnet.

  • Danke. Das müsste ja dann in der Erträgnisaufstellung (erhalten im Januar) enthalten sein. In der Jahressteuerbescheinigung (erhalten im April) stehen die Zeilenangaben nicht.