Private Telefonkosten ausbuchen

  • Hallo zusammen!


    Bis vor kurzem habe ich meine Telefonrechnung (privat und geschäftlich) komplett privat bezahlt da der geschäftliche Anteil eher gering war. Nun ist es aber mittlerweile anders.
    Ein Freund meinte nun, dass ich ja die komplette Telefon-Rechnung komplett über das Firmenkonto kaufen lasse und dann am Monats bzw. Jahresende 25% Privatanteil wieder ausbuche.


    Nun meine Fragen:
    1) Geht das so?
    2) Wie buche ich den Privatanteil aus? Zubuchen würde ich das ja über das Konto "4920 - telefon"
    Aber wie bekomme ich die 25% raus??


    Danke für die Antworten!


    Ciao
    Jörg

  • Einfachster Weg:
    Im (->Menüleiste ->Stammdaten ->Finanzbuchhaltung) ->Kontenplan das Konto mit Doppelklick öffnen und den Privatanteil dort in % eintragen. Fertig. Sobald das Konto angesprochen wird, wird zukünftig dann der Privatanteil automatisch und auch korrekt verbucht.
    (Hinweis: Für bereits getätigte Buchungen muss man den zweiten Weg gehen.)


    Eine wirklich gelungene Arbeitserleichterung in MB!


    Zweiter Weg:
    Über die(->Menüleiste ->Finanzen) -> Manuelle Buchung. Das bedeutet, dass man die 25% selbst ausrechnen und dann die entsprechenden Konten ansprechen muß. Dazu einfach einmal im (->Menüleiste ->Hilfe) ->Pdf-Tutorial nachlesen. Dort wird die Manuelle Buchung anhand des Privatanteils am Telefon beschrieben.

  • khmcologne, herzlichen Dank für den guten Beitrag und Hinweis.


    "Einfachster Weg:
    Im (->Menüleiste ->Stammdaten ->Finanzbuchhaltung) ->Kontenplan das Konto mit Doppelklick öffnen und den Privatanteil dort in % eintragen. Fertig. Sobald das Konto angesprochen wird, wird zukünftig dann der Privatanteil automatisch und auch korrekt verbucht.
    (Hinweis: Für bereits getätigte Buchungen muss man den zweiten Weg gehen.)"


    Nun frage ich mich, wie es dann beim privaten Anteil des PKW verhält. Denn wenn man "ordentlich" das Fahrtenbuch pflegt, kommt am Ende ja ein Prozentsatz heraus, welchen ich am Jahresanfang oder unterjährig noch nicht weiß. Wie wäre dort die beste Verfahrensart. Mir geht es besonders um das Konto 1880 bzw. 4500, 4530, 4540 4550 und ggf. weitere.


    Freue mich über die Antwort auch wenn sie das Thema des Beitrags nun ein wenig ändert. Danke.

  • Den geschätzten Privatanteil bei der KfZ-Nutzung kann man bereits bei den (->Menüleiste ->Stammdaten ->Finanzbuchhaltung) ->Steuereinstellungen bei PKW-Nutzung ab ... eintragen. Stellt sich zum Jahresende bei der Auswertung des Fahrbuches heraus, dass dort ein zu niedriger oder zu hoher %-Satz eingetragen wurde kann man diesen korrigieren. Dann gilt der "neue" %-Satz ab dem Tag der Hinterlegung. Die einzelnen Konten müssen dann allerdings unter Umständen manuell berichtigt werden.
    Welche Konten im Einzelnen bei der automatisierten Methode PKW-Nutzung ab ... angesprochen werden, ist mir nicht bekannt. Aber eine Support-Anfrage sollte hier Licht ans Ende des Tunnels bringen. Selbstredend kann man dies auch einfach einmal in einem Selbstfindungskurs in der Demo-Firma ausprobieren und die dadurch angesprochenen Konten herausfinden. Unter Umständen hilft auch bereits ein Blick in den Kontenplan. Wenn dort bei den KfZ-typischen Konten der hinterlegte Privaranteil eingetragen wurde, weiß man auch schon wieder mehr.


    Selbstverständlich kann man auch ganz auf diesen "Service" verzichten und am Jahresende die private Nutzung ausschließlich über die Manuelle Buchung buchen. Das erspart einem dann die ganze Arbeit einer eventuell notwendigen Berichtigung.

  • Ist dieser Prozentsatz individuell ....

    Ja

    Zitat

    ...oder gibt es einen üblicherweise anerkannten Prozentsatz für den Privatanteil beim Telefon?

    Meines Wissens nicht wirklich.


    Es gibt drei Möglichkeiten den Privatanteil zu ermitteln:
    •schätzen,
    Es gibt keine Regelung, die vorschreibt, wie hoch der private Telefonanteil geschätzt werden muss. Das Beste ist, die privaten Telefonkosten mit einem festen Betrag pro Monat anzusetzen, wobei immer die individuellen Verhältnisse entscheidend sind.


    •durch eigene Aufzeichnungen
    Wenn man die Telefonkosten über einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten aufzeichnet und aufteilt, kann man das Ergebnis auch in Zukunft zugrunde legen (R 22 Abs. 2 LStR).


    •anhand eines Einzelgesprächsnachweises ermitteln.