Hallo!
Bei den absetzbaren Handwerkerleistungen: kann man da auch Architektenhonorare angeben (für Bau eines Balkons)?
Wenn man Handwerkerrechnungen geltend machen will, ist es dann tatsächlich zwingend notwendig, dies per Überweisung nachzuweisen? Eine Quittung für Barzahlung ist nicht akzeptabel?
Vielen Dank!!