Arbeitskleidung, Dienstkleidung als Krankenpfleger

    • Offizieller Beitrag

    Zweitens bist du bzgl. der 2 x 110 € im Irrtum, ................

    Genau. Bis zu 110,00 € insgesamt für alle Arbeitsmittel beträgt die Nichtbeanstandungsgrenze.

    • Offizieller Beitrag

    Der Begriff Nichtaufgriffsgrenze ist der richtige, Ihre Bezeichnung habe ich bisher nur einmal gelesen und zwar im Konz.


    Dieser hat sogar unter der Bezeichnung EB-FAGO die Nichtaufgriffsgrenzen aufgeführt.
    Aus der Auflistung geht zwar die separate Anerkennung der Beträge nicht hervor, aber z. B. hat man bei WISO die Möglichkeit, beide Beträge anzusetzen.


    Und man hat mir sogar schon mal beide Beträge anerkannt.

    • Offizieller Beitrag

    Zweitens können je 103 - 110 Euro vom jeweiligen SB des zuständigen FA´s anerkannt werden.

    Dieser hat sogar unter der Bezeichnung EB-FAGO die Nichtaufgriffsgrenzen aufgeführt.Aus der Auflistung geht zwar die separate Anerkennung der Beträge nicht hervor, aber z. B. hat man bei WISO die Möglichkeit, beide Beträge anzusetzen.

    Das heisst aber nicht, dass es richtig ist. Ob Du es nun Nichtbeanstandungsgrenze oder Nichtaufgriffsgrenze nennst, ist ja nun wirklich so etwas von egal. Bedeutet praktische nämlich dasselbe. Fakt ist, anzuerkennen für Arbeitsmittel (Anschaffung und Reinigung etc.) sind insgesamt bis zu 110,00 €.

    Und man hat mir sogar schon mal beide Beträge anerkannt.

    Das sagt in Zeiten heutiger Arbeitsbelastung und gewichtender Arbeitsweise ja nun überhaupt nichts aus. Hast halt einfach Glück gehabt. Kennst ja wohl den Spruch mit der Abschnittsbesteuerung.

    • Offizieller Beitrag

    Das heisst aber nicht, dass es richtig ist. Ob Du es nun Nichtbeanstandungsgrenze oder Nichtaufgriffsgrenze nennst, ist ja nun wirklich so etwas von egal. Bedeutet praktische nämlich dasselbe. Fakt ist, anzuerkennen für Arbeitsmittel (Anschaffung und Reinigung etc.) sind insgesamt bis zu 110,00 €.

    Habe auch nicht gesagt, dass es richtig ist.
    Es wird den Leuten aber so im WISO Programm verkauft. Was die Bezeichnung angeht, gebe ich Dir Recht.

    Das sagt in Zeiten heutiger Arbeitsbelastung und gewichtender Arbeitsweise ja nun überhaupt nichts aus. Hast halt einfach Glück gehabt. Kennst ja wohl den Spruch mit der Abschnittsbesteuerung.

    Allerdings...