Hallo,
nach dem meine Pauschale für Arbeitskleidung+Reinigung, trotz Einspruch nicht mehr akzeptiert wird, bin ich Intensiv nach Suche im Internet tätig geworden. Nun bereue ich es dass ich das früher nicht gemacht habe, denn tatsächliche Reinigungskosten in private Waschmaschine sind schon höher als die 103,-
Ich bin als Krankenpfleger in ambulantem Pflegebereich tätig und meine Ehefrau als Erzieherin im Kindergarten. Wohne in NRW
hier meine Begründung, warum mein Beruf als Arbeitskleidung gezeichnet werden soll:
Tätigkeitsbeschreibung: ambulante Pflege bei älteren und kranken Menschen zu Hause. Bei dieser Tätigkeit ist man regelmäßig allen möglichen Krankheiten, mit denen gesetzlich erlaubt ist zu Hause gepflegt zu werden, ausgesetzt. Hierauf fällt auch regelmäßiger Kontakt mit versch. Körperausscheidungsarten. Man ist hauptsächlich alleine unterwegs (Früh-, Spät- oder Teildienst, d.h. etwas aufgeteilter Früh- und Spätdienst zusammen). in der Regel sind es 20-30 Kunden pro Arbeitstag. Diese Tätigkeit ist zu der Kategorie mit starker, körperlicher Belastung einzuschätzen, vor allem weil die Kunden versch. groß und schwer sind und etc. Die Kleidungskosten werden vom Arbeitgeber nicht erstattet, und da die Tätigkeit im Häuslichen Umfeld ausgeübt wird und die Bewohner (bzw. Kunden oder Patienten) sich wohler fühlen, wenn wir keine typische Krankenhauskleidung haben, wird die Zivilkleidung bevorzugt. Aus hygienische Gründen soll die Kleidung mind. jeden Tag frisch angezogen werden, wobei die regelmäßige Reinigung schnellere Ausnutzung hervorruft was aber wieder zu öfteren Anschaffungen führt.
was auch zu 100% stimmt, nur da ich bis jetzt alle Einzelheiten nicht kannte, habe ich mich nie gewagt es einzusetzen.
Meine Frage ist folgende:
die Reinigungskosten, die ich in meinem Eigenbeleg für z.B. Kochwäsche 90 Grad (2-Pers.HH) = 0,62€ je kg, sind für uns beide gemeint, oder nur für mich alleine? Für 1-Pers.HH sind die Kosten höher, so wie ich verstehe sind die Kosten für 2-Pers.HH für jeden einzeln im Haushalt gemeint. Somit die gleiche Kosten darf ich auch im Eigenbeleg bei meine Ehefrau einsetzten?
Falls es doch für beide gemeinsam gemeint wird, wie darf ich es eingeben? Einfach eine Gesamtsumme = 50% Ehemann und 50% Ehefrau z.B. beim Hauptverdiener in Werbungskosten eingeben? Oder die Summe auf zwei teilen und bei jedem einzeln eingeben?
Dies soll übrigens mein drittes Einspruch für 2008 sein, weil sie immer noch ablehnen. Begründung: Neben den tatsächlich gemachten Auslagen können keine weiteren Pauschalen in Höhe 206,- (Arbeitskleidung+Reinigung und Arbeitssachen je 103,-) gewährt werde. Obwohl ich nicht mal 1 Cent als tatsächliche Kosten bezüglich Arbeitskleidung und deren Reinigung erklärt habe. Nach dem zweiten abgelehnten Einspruch, rief ich an um genauer zu verstehen was sie meinten. Ihre Aussage lautet: Pauschalen dürfen erst dann eingesetzt werden wenn ich unter der gesamte Arbeitnehmerpauschale liege in H.v. 920,-, und da ich mit meinen Tatsächlichen Werbungskosten (Bewerbung, Telefon, Fortbildung) höher liege, wird dies nicht mehr berücksichtigt. Und die 206,- sind bei meine Frau und mir jeweils abgezogen = 412,- insgesamt.
Nun möchte ich natürlich dies als tatsächliche kosten erklären, denn die wurden ja nicht erwähnt. Ob das im Nachhinein akzeptiert wird, das weiß ich nicht. Aber ich bin mir sicher, das die tatsächliche Ausgaben besonders bei jetzigen Geschäftspreisen entsprechend hoch sind.
Aufstellung der gekaufte Arbeitskleidung möchte ich auch mit im Eigenbeleg steuerlich geltend machen. Sicherlich ich habe letztes Jahr kein einziges Quittung gesammelt, und bis jetzt für 2009 auch nicht. Die Preisangaben habe ich in etwas untertriebene Form geschätzt, aber das Tragen erfolgt ausschließlich nur für Beruf und sogar im Kleiderschrank ist extra separate Regale für die Arbeitskleidung.
Falls Ihr noch welche Tipps habt, wie ich vorgehen könnte, nehme ich gerne sie an.
Mit freundlichen Grüßen