Arbeitskleidung, Dienstkleidung als Krankenpfleger

  • Hallo,


    nach dem meine Pauschale für Arbeitskleidung+Reinigung, trotz Einspruch nicht mehr akzeptiert wird, bin ich Intensiv nach Suche im Internet tätig geworden. Nun bereue ich es dass ich das früher nicht gemacht habe, denn tatsächliche Reinigungskosten in private Waschmaschine sind schon höher als die 103,-


    Ich bin als Krankenpfleger in ambulantem Pflegebereich tätig und meine Ehefrau als Erzieherin im Kindergarten. Wohne in NRW


    hier meine Begründung, warum mein Beruf als Arbeitskleidung gezeichnet werden soll:
    Tätigkeitsbeschreibung: ambulante Pflege bei älteren und kranken Menschen zu Hause. Bei dieser Tätigkeit ist man regelmäßig allen möglichen Krankheiten, mit denen gesetzlich erlaubt ist zu Hause gepflegt zu werden, ausgesetzt. Hierauf fällt auch regelmäßiger Kontakt mit versch. Körperausscheidungsarten. Man ist hauptsächlich alleine unterwegs (Früh-, Spät- oder Teildienst, d.h. etwas aufgeteilter Früh- und Spätdienst zusammen). in der Regel sind es 20-30 Kunden pro Arbeitstag. Diese Tätigkeit ist zu der Kategorie mit starker, körperlicher Belastung einzuschätzen, vor allem weil die Kunden versch. groß und schwer sind und etc. Die Kleidungskosten werden vom Arbeitgeber nicht erstattet, und da die Tätigkeit im Häuslichen Umfeld ausgeübt wird und die Bewohner (bzw. Kunden oder Patienten) sich wohler fühlen, wenn wir keine typische Krankenhauskleidung haben, wird die Zivilkleidung bevorzugt. Aus hygienische Gründen soll die Kleidung mind. jeden Tag frisch angezogen werden, wobei die regelmäßige Reinigung schnellere Ausnutzung hervorruft was aber wieder zu öfteren Anschaffungen führt.
    was auch zu 100% stimmt, nur da ich bis jetzt alle Einzelheiten nicht kannte, habe ich mich nie gewagt es einzusetzen.


    Meine Frage ist folgende:
    die Reinigungskosten, die ich in meinem Eigenbeleg für z.B. Kochwäsche 90 Grad (2-Pers.HH) = 0,62€ je kg, sind für uns beide gemeint, oder nur für mich alleine? Für 1-Pers.HH sind die Kosten höher, so wie ich verstehe sind die Kosten für 2-Pers.HH für jeden einzeln im Haushalt gemeint. Somit die gleiche Kosten darf ich auch im Eigenbeleg bei meine Ehefrau einsetzten?


    Falls es doch für beide gemeinsam gemeint wird, wie darf ich es eingeben? Einfach eine Gesamtsumme = 50% Ehemann und 50% Ehefrau z.B. beim Hauptverdiener in Werbungskosten eingeben? Oder die Summe auf zwei teilen und bei jedem einzeln eingeben?


    Dies soll übrigens mein drittes Einspruch für 2008 sein, weil sie immer noch ablehnen. Begründung: Neben den tatsächlich gemachten Auslagen können keine weiteren Pauschalen in Höhe 206,- (Arbeitskleidung+Reinigung und Arbeitssachen je 103,-) gewährt werde. Obwohl ich nicht mal 1 Cent als tatsächliche Kosten bezüglich Arbeitskleidung und deren Reinigung erklärt habe. Nach dem zweiten abgelehnten Einspruch, rief ich an um genauer zu verstehen was sie meinten. Ihre Aussage lautet: Pauschalen dürfen erst dann eingesetzt werden wenn ich unter der gesamte Arbeitnehmerpauschale liege in H.v. 920,-, und da ich mit meinen Tatsächlichen Werbungskosten (Bewerbung, Telefon, Fortbildung) höher liege, wird dies nicht mehr berücksichtigt. Und die 206,- sind bei meine Frau und mir jeweils abgezogen = 412,- insgesamt.


    Nun möchte ich natürlich dies als tatsächliche kosten erklären, denn die wurden ja nicht erwähnt. Ob das im Nachhinein akzeptiert wird, das weiß ich nicht. Aber ich bin mir sicher, das die tatsächliche Ausgaben besonders bei jetzigen Geschäftspreisen entsprechend hoch sind.


    Aufstellung der gekaufte Arbeitskleidung möchte ich auch mit im Eigenbeleg steuerlich geltend machen. Sicherlich ich habe letztes Jahr kein einziges Quittung gesammelt, und bis jetzt für 2009 auch nicht. Die Preisangaben habe ich in etwas untertriebene Form geschätzt, aber das Tragen erfolgt ausschließlich nur für Beruf und sogar im Kleiderschrank ist extra separate Regale für die Arbeitskleidung.


    Falls Ihr noch welche Tipps habt, wie ich vorgehen könnte, nehme ich gerne sie an.


    Mit freundlichen Grüßen

    • Offizieller Beitrag

    Ohne Belege wird es schwer, den Kauf der Arbeitskleidung nachzuweisen!
    Notfalls Kontoauszüge bei bargeldloser Bezahlung.
    Und wenn Sie die tatsächlichen Reinigungskosten ansetzen wollen, sollten Sie über dem pauschalen Betrag von 103 Euro liegen, denn der wird dann gestrichen.


    Wie in diesem Forum schon mehrfach erwähnt, sind diese Pauschalen aber kein steuerrechtlicher Anspruch, sondern eine Nichtaufgriffsgrenze, die gewährt werden kann.

  • Du redest und redest von Pauschalen, die es gar nicht gibt.
    Fakt ist:
    Wenn du durch deinen Beruf täglich deine Kleidung wechseln musst, so gib das an und rechne aus, wieviel Waschmaschinengänge dafür notig sind.
    Dieses gibst du als Werbungskosten an und fertig.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Kauf Arbeitskleidung:

    • ohne Belege gar nichts


    Reinigung:

    • tatsächliche Kosten: nur belegmäßig nachgewiesene Kosten - Schätzen gibt es da nicht
    • häusliche Wäsche: glaubhaft machen der Kosten für die rein beruflich veranlassten Waschgänge; ggf. pro kg (über 400 € für zwei Personen und nur beruflich veranlasste Waschgänge halte ich da allerdings für etwas übertrieben)

    Ansonsten siehe g.horn

  • Danke für Eure Antworten,


    mArk78 Kontoauszüge, das ist gute Idee. Werde bestimmt nicht alles haben, aber wenigstens was. Danke.


    miwe4 über 400,- sind keine meine gerechnete Reinigungskosten. Die 412,-€ kommen aus folgendem raus ->Ehemann und Ehefrau je 206,- (Arbeitskleidung+Reinigung und Arbeitssachen je 103,-€) und diese Pauschalen sind im Jahr 2008 gestrichen, wobei früher immer anerkannt worden


    Die rechnerei ist kein Problem, meine tatsächliche Frage ist nicht wirklich beantwortet worden, die ich nirgendwo genau erklärt bekomme.


    Frage
    die Reinigungskosten, die ich in meinem Eigenbeleg für z.B. Kochwäsche 90 Grad (2-Pers.HH) = 0,62€ je kg, sind für uns beide gemeint, oder nur für mich alleine? Für 1-Pers.HH sind die Kosten höher, so wie ich verstehe sind die Kosten für 2-Pers.HH für jeden einzeln im Haushalt gemeint. Somit die gleiche Kosten darf ich auch im Eigenbeleg bei meine Ehefrau einsetzten?


    Falls es doch für beide gemeinsam gemeint wird, wie darf ich es eingeben? Einfach eine Gesamtsumme = 50% Ehemann und 50% Ehefrau z.B. beim Hauptverdiener in Werbungskosten eingeben? Oder die Summe auf zwei teilen und bei jedem einzeln eingeben?



    MfG

    • Offizieller Beitrag

    über 400,- sind keine meine gerechnete Reinigungskosten. Die 412,-€ kommen aus folgendem raus ->Ehemann und Ehefrau je 206,- (Arbeitskleidung+Reinigung und Arbeitssachen je 103,-€) und diese Pauschalen sind im Jahr 2008 gestrichen, wobei früher immer anerkannt worden

    M.E. zu Recht gestrichen, da es eben keine Pauschale ist.

    die Reinigungskosten, die ich in meinem Eigenbeleg für z.B. Kochwäsche 90 Grad (2-Pers.HH) = 0,62€ je kg, sind für uns beide gemeint, oder nur für mich alleine? Für 1-Pers.HH sind die Kosten höher, so wie ich verstehe sind die Kosten für 2-Pers.HH für jeden einzeln im Haushalt gemeint. Somit die gleiche Kosten darf ich auch im Eigenbeleg bei meine Ehefrau einsetzten?

    Kochwäsche 90 Grad (2-Pers.HH) = 0,62€ je kg


    Wo ist da das Problem einer Aufteilung? KG ist KG. Jeder eben die Kilogramm, die er an Wäsche hat. Und, das eine Erzieherin im Kindergarten den gleichen Waschbedarf hat wie ein Krankenpfleger, möchte ich allerdings einmal bezweifeln.


    Und Du musst Deine KG (Mehr)Wäsche natürlich durch geeignete Aufstellungen und Schilderungen glaubhaft machen. Schmutzig macht sich nämlich jeder mal im Beruf, selbst ein am Schreibtisch arbeitender Beamter.

  • Das Rechnen und Aufteilung ist je kein Problem, es geht darum, ob die Aufteilung sein soll und ich separat bei beiden in Werbungskosten z.B. 4x im Monat bei mir 3kg und bei Werbungskosten bei Frau 4x 2kg pro Monat. soll oder kann ich diesen Betrag von 0,62€ gemeinsam für mich und frau zusammenrechnen. z.B. 5kg Wäsche (3kg von mir und 2 von Frau) = 3,10€.


    Was heißt den für Finanzamt glaubhaft? Was akzeptiert er nicht? Welche Erfahrungen habt Ihr?

    Folgende Rechnung wäre nur für mich:
    Kochwäsche 90 Grad (2-Pers.HH) je kg 0,62 € (ca.5kg)

    Jan.4x; Febr. 3x; März. 4x; Apr. 4x; Mai 5x; Jun.6x; Jul. 4x; Aug 5x; Sep. 4x; Okt. 4x; Nov. 3x; Dez. 3x; im Jahr 49x; Summe: 151,90 €


    und wenn ich alle 5 KG nur von meinen Wäschen habe, muss ich trotzdem 0,62€ nehmen, weil 2 Personnen im HH, oder darf ich 0,93€ anrechnen?

    • Offizieller Beitrag

    Puuhhhhhh, ich geb es gleich auf. Ein Zwei-Personen-Haushalt ist ein Zwei-Personen-Haushalt und bleibt ein Zwei-Personen-Haushalt. Also nochmals: Kochwäsche 90 Grad (2-Pers.HH) = 0,62€ je kg

    • Offizieller Beitrag

    Zitat von »Speedfalko« 5kg Wäsche (3kg von mir und 2 von Frau) = 3,10 €
    So ist es richtig.

    Und dann natürlich WK Ehemann = 1,86 € und WK Ehefrau 1,24 € (bevor Speedfalko wieder nachfragt).

  • und wenn ich alle 5 KG nur von meinen Wäschen habe, muss ich trotzdem 0,62€ nehmen, weil 2 Personnen im HH, oder darf ich 0,93€ anrechnen?


    ...mach einen Waschsalon auf, das lohnt sich bei dir ?(
    MfG Günter

  • Ist ja schon gut, ich bin ja eben ziemlich genau


    ...das hat damit nichts zu tun.
    Sauber, frisch gewaschen und in sauberer Kleidung sollte jeder auf seinem Arbeitsplatz erscheinen. Das ist aber normal und die Kosten dafür sind eben keine Werbungskosten.
    Dann gibt es aber Berufe, wo du deine Klleidung extrem schnell dreckig wird und diese Mehrkosten kannst du mit Nachweis auch als Werbungskosten ansetzen.
    Bei einer Kindergartenschwester tut sich aber jeder Finanzbeamte schwer, da irgendwelche Mehrkosten zu erkennen ?(
    MfG Günter


    ZITAT


    Bei dieser Tätigkeit ist man regelmäßig allen möglichen Krankheiten, mit denen gesetzlich erlaubt ist zu Hause gepflegt zu werden, ausgesetzt. Hierauf fällt auch regelmäßiger Kontakt mit versch. Körperausscheidungsarten.


    Diese Tätigkeit ist zu der Kategorie mit starker, körperlicher Belastung einzuschätzen, vor allem weil die Kunden versch. groß und schwer sind und etc. Die Kleidungskosten werden vom Arbeitgeber nicht erstattet, und da die Tätigkeit im Häuslichen Umfeld ausgeübt wird und die Bewohner (bzw. Kunden oder Patienten) sich wohler fühlen, wenn wir keine typische Krankenhauskleidung haben, wird die Zivilkleidung bevorzugt.


    Also mir wäre ein Pfleger in weiß aber lieber......da sieht man wenigstens, wenn er dreckig ist ?(

  • g.horn: ich kann dich ja verstehen, dass du lieber den sauberen Pfleger hättest. ;) Aber an bunte Kleidung, wenn was ernstes wäre, sieht man die Unreinheiten auch. Abe sonst die verschiedene Krankheitserreger sind ja nur unter Mikroskop zu sehen.


    Die meisten ältere Personen, die von zu Hause betreut werden, sie möchten uns als ihre Freunde oder wie Enkel(in) sehen, mit fachlicher Erfahrung und nicht als Pfleger, besonders im vollen Weiß. Wenn sie jemanden komplett im Weiß sehen, dann ist der Gefühl "Krank" ständig da, und das darf nicht sein. Und von der Sorte, die so denken sind mind. 85% der Kunden.


    Aber ehrlich gesagt finde ich schade, dass so streng mit der Arbeitskleidung und auch Arbeitsmaterial gesehen wird. vor allem man verbringt 80% des Lebens nur für die Arbeit. Die normale Arbeitszeiten + Überstunden sind fast in jedem Beruf dauerhaft vorhanden. Und wenn man überlegt dass es erlaubt ist bis zu 200 Std. incl. Überstunden auf Vollzeitbeschäftigung machen...


    im Monat mit 30 Tagen sind 720 Std. davon 210 Std. Schlaf (ca.7 Std. pro Nacht), damit man auf der Arbeit etwas konzentrierte ist, 200 Std. Arbeit mit Überstunden - bleiben noch 310 Std. Dazu kommt natürlich noch Arbeitsweg ca. 1-2 Std. mit Hin und Rückfahrt - verbleiben noch ca. 260 Std. Die restliche 3-4 Std. verbringt man oft eher Zuhause, da was fürs Unternehmen bleibt wenig Lust, denn am nächsten Tag wieder arbeiten. ca. 2 Std. pro Tag (60 Std./Mo) braucht mann für die Mahlzeiten. Es bleiben ca. 100 Std. allein an Freizeit. Wenn man keine Arbeit mit nach Hause nimmt, da es am Tage nicht geschafft wurde und es schnellst möglich fertig sein muss. Und das ist alles wegen zuviel arbeiten.


    Wenn man so sieht, dann muss das Finanzamt ja alles streichen was an Werbungskosten erklärt wird, denn einer akzeptiert es anderer doch nicht, und wofür solche Mühe machen, wenn die 920,- Arbeitnehmerpauschale ausreicht (nach Meinung der Finanzämter). Die Leute sind doch dafür da um zu arbeiten, und wehrend der Arbeit wird ehe nicht viel an privat Geld verbraucht.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man so sieht, dann muss das Finanzamt ja alles streichen was an Werbungskosten erklärt wird, denn einer akzeptiert es anderer doch nicht, und wofür solche Mühe machen, wenn die 920,- Arbeitnehmerpauschale ausreicht (nach Meinung der Finanzämter). Die Leute sind doch dafür da um zu arbeiten, und wehrend der Arbeit wird ehe nicht viel an privat Geld verbraucht.


    Dann auch gleich das Werkstorprinzip einführen und damit die "Pendlerpauschale" streichen. Das wäre die einfachste Lösung, um auch das Steuerrecht transparenter zu machen.
    Aber es ist nicht das FA, welches der Meinung ist, dass 920 Euro WK-Pauschale reichen, sondern die jeweilige Regierung...
    Aber das wäre off topic, genauso wie die Debatte über die Arbeitszeit im Monat.

    • Offizieller Beitrag

    Aber ehrlich gesagt finde ich schade, dass so streng mit der Arbeitskleidung und auch Arbeitsmaterial gesehen wird. vor allem man verbringt 80% des Lebens nur für die Arbeit. Die normale Arbeitszeiten + Überstunden sind fast in jedem Beruf dauerhaft vorhanden. Und wenn man überlegt dass es erlaubt ist bis zu 200 Std. incl. Überstunden auf Vollzeitbeschäftigung machen...
    im Monat mit 30 Tagen sind 720 Std. davon 210 Std. Schlaf (ca.7 Std. pro Nacht), damit man auf der Arbeit etwas konzentrierte ist, 200 Std. Arbeit mit Überstunden - bleiben noch 310 Std. Dazu kommt natürlich noch Arbeitsweg ca. 1-2 Std. mit Hin und Rückfahrt - verbleiben noch ca. 260 Std. Die restliche 3-4 Std. verbringt man oft eher Zuhause, da was fürs Unternehmen bleibt wenig Lust, denn am nächsten Tag wieder arbeiten. ca. 2 Std. pro Tag (60 Std./Mo) braucht mann für die Mahlzeiten. Es bleiben ca. 100 Std. allein an Freizeit. Wenn man keine Arbeit mit nach Hause nimmt, da es am Tage nicht geschafft wurde und es schnellst möglich fertig sein muss. Und das ist alles wegen zuviel arbeiten.

    Was willst Du damit sagen? Was hat das mit dem Tragen "typischer Berufskleidung" zu tun? Du schilderst den Alltag eines jeden engagierten Mitarbeiters. Was hat das FA damit zu tun? Was ist mit Anzugpflicht? Auch Werbungskosten? Wohl kaum.


    Es gibt nun mal Kosten, die jedem entstehen und die das Leben eben mit sich bringt. Man kann nicht jeden Lebenssachverhalt in einen steuerlichen Sachverhalt umdeuten. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung läuft anständig gekleidet und sauber durch die Weltgeschichte. Höre ich die j...... ?

  • Auch wenn das Thema schon weitgehend geklärt ist:
    Wollte noch anmerken, dass Speedfalko sich mit der "Pauschale" (die eigentlich Nichtbeanstandungsgrenze heißt) von 103,- € vertut. Die 103,- € gibt es - und da bin ich mir ziemlich sicher - nicht für Arbeitsmittel UND Reinigungskosten/Kleidungskosten, sondern nur EINMAL für beides. Also nichts mit 206,- € pro Person. Und dass das FA es in diesem Jahr nicht anerkannt hat, liegt mit Sicherheit daran, dass höhere tatsächliche Kosten für diese Dinge geltend gemacht wurden.


    Kleiner Tipp am Rande: Die 103,- € sind durch die Euroumstellung auf 110,- € angewachsen (zumindest in meinem Bundesland).

    • Offizieller Beitrag

    Auch wenn das Thema schon weitgehend geklärt ist:
    Wollte noch anmerken, dass Speedfalko sich mit der "Pauschale" (die eigentlich Nichtbeanstandungsgrenze heißt) von 103,- € vertut. Die 103,- € gibt es - und da bin ich mir ziemlich sicher - nicht für Arbeitsmittel UND Reinigungskosten/Kleidungskosten, sondern nur EINMAL für beides. Also nichts mit 206,- € pro Person. Und dass das FA es in diesem Jahr nicht anerkannt hat, liegt mit Sicherheit daran, dass höhere tatsächliche Kosten für diese Dinge geltend gemacht wurden.


    Kleiner Tipp am Rande: Die 103,- € sind durch die Euroumstellung auf 110,- € angewachsen (zumindest in meinem Bundesland).

    Das ist so nicht richtig!
    Erstens sind es keine Pauschalen, sondern Nichtaufgriffsgrenzen.
    Zweitens können je 103 - 110 Euro vom jeweiligen SB des zuständigen FA´s anerkannt werden.

  • Erstens sind es keine Pauschalen, sondern Nichtaufgriffsgrenzen.

    Ärgerlicher Beitrag. Erstens hatte ich genau das geschrieben (aber mit der zutreffenderen Bezeichnung: Nichtbeanstandungsgrenze). Zweitens bist du bzgl. der 2 x 110 € im Irrtum, da hätte ich gerne mal eine offizielle Quelle, die deine Auffassung bestätigt.