Kann ich mich als Nichtunternehmer, also als Privatperson, überhaupt einer Umsatzsteuerhinterziehung schuldig machen?
Vielen Dank!
Umsatzsteuervergehen als Nichtunternehmer
- steuer_fach_wirt
- Erledigt
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An welchen Sachverhalt denkst du da?
Mir fallen folgende Beispiele ein:
Eine Privatperson weist in einer Rechnung zuunrecht Umsatzsteuer aus. Die Steuer entsteht dann nach § 14c UStG , muss also trotzdem ans Finanzamt abgeführt werden.Oder: Eine Privatperson ist Fahrzeuglieferer nach § 2a UStG. Zwar ist diese Lieferung steuerfrei, aber der Erwerb durch den Abnehmer im anderen EU-Land ist steuerpflichtig, auch wenn er eine Privatperson ist (§ 1b UStG).
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Vielen Dank für die Hinweise!
Ich suche ganz abstrakt mögliche Anwendungfälle von Umsatzhinterziehung durch Privatpersonen. Einseits sicher die große Gruppe der Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung eines Unternehmers (etwa Inanspruchnahme einer Dienstleistung ohne Rechnung) und andererseits eben an Fälle, wie Du sie aufgezählt hast. Kennst Du noch andere Fälle außer § 1b UstG und § 14c UStG?
Herzlichen Dank! -
Ich suche ganz abstrakt mögliche Anwendungfälle von Umsatzhinterziehung durch Privatpersonen. Einseits sicher die große Gruppe der Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung eines Unternehmers (etwa Inanspruchnahme einer Dienstleistung ohne Rechnung) und andererseits eben an Fälle, wie Du sie aufgezählt hast
Musst Du eine "Heimarbeit" erstellen? Deren Erarbeitung würde ich nicht als Sinn eines Forums bezeichnen.
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Richtig, vielleicht könnte mir der eine oder andere hilfsbereite Leser ein paar Tipps geben. Herzlichen Dank!
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Dass solltest Du mal schön selber erarbeiten. So lernt man das nämlich.