Falscher Wert in Ust-VA Zeile 35

  • Ich verbuche in BÜRO 2008 meine Ebay-Gebühren auf Konto 3425.
    Wenn ich eine Ust-VA erstellen möchte wird in Zeile 35 immer der doppelte Wert übernommen. Unter Details steht aber der richtige Wert.
    Natürlich ist dadurch die berechnete Steuer ebenfalls falsch.
    Kann jemand das bestätigen oder mache nur ich was falsch.


    Gruß
    Guido

  • Öhm, das Konto 3425 ist bei mir innergemeinschaftlicher Erwerb... ist also schon mal das komplett falsche Konto... da Du ja nichts erwirbst...


    Bevor man Dir wirklich weiterhelfen kann: Zahlst Du die ausländische Steuer oder bist Du bei ebay steuerbefreit? Es würde jeweils ein anderes herangehen erfordern das ich Dir dann gerne erkläre. 3425 ist aber sicherlich falsch ;)

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  • Wenn Ebay gewerblich genutzt wird, die Rechnung für die Gebühren aus Luxemburg oder so kommt (also aus einem EU-Land) und Ebay Deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat, die Rechnung also keine MwSt. ausweist, ist Konto 3425 m.E. schon das richtige.


    Nachdem es anfangs große Probleme gab (siehe http://bk.buhl.de//phpBB2/viewtopic.php?t=2792&highlight=ebay), scheint es bei mir zumindest zu funktionieren.


    In 'Mein Büro' wird der Netto-Betrag eingetragen. In der USt.-VA erscheint dieser dann in Zeile 35, Feld 89. In der Papier-Version der USt.-VA wird rechts daneben die zu entrichtende (Umsatz-)Steuer ausgewiesen (19% des Netto-Betrags). Auf der nächsten Seite der Papierversion wird in Feld 61 der gleiche USt.-Betrag als abziehbare Vorsteuer angezeigt.


    Unterm Strich bleibt also keine Umsatzsteuer übrig.


    Wenn Ebay aber die (luxemburgische) Mehrwertsteuer in der Rechnung ausweist, must Du sie leider auch bezahlen. In dem Fall musst Du den (luxemburgischen) Bruttobetrag mit Konto 3425 verbuchen. Den eigentlich zuviel gezahlten Betrag kannst Du Dir vom Luxemburgischen Finanzamt wieder zurückholen. Wie das geht, weiß z.B. Deine zuständige IHK.

  • okay, dann mal gleich ausführlicher:


    Fall a - Die ebay-Rechnung enthält die ausländische (luxemburgische) Steuer (dürfte häufigster Fall sein)


    Buchen auf Konto 3200 - ohne Steuerschlüssel! - auf keinen Fall aber auf ein Automatikkonto wie 3425 !!!


    Die Steuer kann man sich vom ausländischen Finanzamt erstatten lassen, die Adresse bekommt man entweder vom Lieferanten oder man kann sich von der IHK helfen lassen. Das ist ein nicht sehr geringer Aufwand, also erstmal schauen ob man das überhaupt machen möchte oder diese Steuer nicht einfach "herschenkt".


    Will man es machen dann müssen neue Konten in MeinBüro angelegt werden, und zwar VSt-Konten (z.B. hab ich 1545 Steuererstattungsansprüche gegen Luxemburg angelegt). Zusätzlich muss man auch neue Wareneingangskonten anlegen und diese diesen Steuerschlüsseln zuordnen. Diese Konten dürfen aber _keine_ Verbindung zu deutschen Umsatzsteuervoranmeldung haben, also nicht einfach einen Steuerschlüssel anlegen sondern explizit diese Konten und dann Splittbuchungen durchführen.


    Fall b - Die ebay-Rechnung enthält nicht die ausländische (luxemburgische) Steuer


    Das ist jetzt simpel und JETZT ist auch das Konto 3425 das richtige, da es die (deutsche) Steuer berechnet aber gleich auch wieder abzieht. Insofern steht der Steuerbetrag 2mal da - aber einmal auf Haben und einmal auf Soll was unterm Strich eine Nullnummer ist und so dann auch korrekt ist.


    In dem Fall der ebay-Gebühren ist damit dann der Käs auch gegessen, ich würde aber der Übersichthalber das Konto 3245 einfach kopieren und die Kopie dann in ebay-Gebühren umbennen. Kauft man nämlich wirklich mal Waren ausm Ausland unter diesen Bedingungen ein wirds komplizierter, vor allem für Auswertungen.




    Noch ein kleiner Nachtrag: hat man Ware so gekauft und verkauft sie wieder, muss natürlich die entsprechende deutsche Steuer vereinnahmt und ans Finanzamt abgeführt werden, nicht das da Missverständnisse entstehen ;)

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  • Das mit dem Konto war schon klar.
    Das Problem ist, dass der Rechnungswert den ich im Konto 3425 eingegeben habe (z.B. 122,21 €) bei der Erstellung des Ust-VA Vordrucks im Rahmen der automatischen Datenübernahme mit dem doppelten Wert (also 144,42 €) auftaucht. Entsprechend ist die berechnete Steuer in Zeile 35 auch doppelt so hoch wie sie eigentlich sein müsste.
    Beim Vorsteuerbetrag in Zeile 56 stimmt der Wert aber wieder.
    Der Vordruck weist somit eine doppelt so hohe Umsatzsteuer wie die Vorsteuer aus.
    Oder mache ich hier einen Denkfehler?


    Gruß
    Guido

  • Wenn das bei Dir so ist, hast Du irgendwo einen Fehler - wo kann ich Dir dann allerdings auch nicht sagen.


    MeinBüro berechnet es einwandfrei - sogar mit den gesetzlichen Möglichkeiten des Rundens.


    Ich hab mal in meiner Testumgebung das mit Deiner Zahl gemacht 122,21 €


    Taucht dann hier immer auf:
    Zeile 35 -> 122 Euro (volle Euro) -> 23,18 €
    Zeile 45 (ist ja nur der Übertrag) -> 23,18 €
    Zeile 53 logischerweise auch -> 23,18 €
    Zeile 56 -> 122,21 € (hier wird der genaue Betrag genommen) -> 23,22 € (23,2199 wären es genau, Runden und es ist 23,22)


    -->> ich bekomme 0,04 € vom Finanzamt (einfach aufgrund der Möglichkeiten)


    Hast Du die Rechnung vielleicht 2mal gebucht? anders könnte ich es mir im Moment nicht erklären; wie gesagt: ich hab das ganze grade in einer nackten WISO MeinBüro Installation auf Konto 3425 gebucht und dieses geschilderte, korrekte Ergebnis bekommen.

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  • Hallo,
    vor einiger Zeit hatte ich mit der UsSt-VA Probleme und erhielt
    vom Support folgende Antwort, vielleicht hilft sie hier:


    Bei Prüfung der in der Umsatzsteuervoranmeldung fehlenden Rechnungen konnte festgestellt werden, dass die darin eingetragenen Artikelnummern nicht mehr existieren. Diese wurden von Ihnen gelöscht bzw. geändert. Aus diesem Grunde ist keine Zuweisung zu den entsprechenden Artikeln und somit der Belegung der Steuer möglich.


    Korrigieren Sie daher Ihre Daten, in dem Sie entweder die entsprechenden Artikel wieder anlegen, oder die jeweiligen Rechnungen erneut Bearbeiten, indem Sie die eingetragenen Artikel entfernen und erneut ohne Artikelnummer eintragen. Beachten Sie das hierzu entsprechende zugeordnete Zahlungsbuchungen zuvor zu löschen sind. Diese sind nach erneuter Verbuchung der Rechnung wiederum zu erfassen und zuweisen.


    Gruß
    :?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "hopfengart"

    Bei Prüfung der in der Umsatzsteuervoranmeldung fehlenden Rechnungen konnte festgestellt werden, dass die darin eingetragenen Artikelnummern nicht mehr existieren. Diese wurden von Ihnen gelöscht bzw. geändert. Aus diesem Grunde ist keine Zuweisung zu den entsprechenden Artikeln und somit der Belegung der Steuer möglich.


    Das war der Treffer, den ich nächste Woche an den Support loswerden wollte und wo ich nur noch Material zusammensuchen musste. Das kann ich jetzt "in die Tonne kloppen" :wink:
    Ein Hinweis bei der Löschung der Artikel wäre aber auch ganz sinnvoll - oder?
    Ich danke dir Hopfengart :)

  • Definitiv, sowas kann ein echter Stolperstein für jemanden sein der von Buchführung etc. kaum bis keine Ahnung hat. Und eigentlich ist MB ja genau für solche Leute gedacht.


    Leider erweckt dieses Problem wieder etwas mehr den Anschein in mir, das das Datenbankmanagment nicht das ausgefeilteste ist.


    Hier bleibt einem dann wohl atm leider nur der Tipp: niemals einen angelegten Artikel löschen... Hoffentlich muss dieser Tipp nicht zu lange stehen bleiben ;)

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    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "GMK"

    Definitiv, sowas kann ein echter Stolperstein für jemanden sein der von Buchführung etc. kaum bis keine Ahnung hat.


    Naja, nicht mal nur für die genannte Gruppe. Du merkst ja von diesem Bug - ich nenn das jetzt einfach mal so - erstmals etwas bei der Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung, also spätestens am 10. des Monats oder des Quartals. Das irritiert schon, mich jedenfalls. Ich bin alle Buchungen noch mal durchgegangen, habe natürlich nichts gefunden und hatte das Ganze erst mal auf die nächste Woche verschoben. Muss ich wohl die USt-VA korrigieren ;)

  • Nur wer weiß was da fehlt, der kann den Fehler eventl. finden - weil man weiß um welche Summen es sich handelt, die mit seinen Buchungen vergleichen und Rückschlüsse ziehen.


    Wer eigentlich gar nicht weiß was da welche Zahlen bedeuten und woher die kommen... der is am a****


    und sind wir doch mal ehrlich: selbst hier sind einige Fragen so... naja... nennen wir es mal unterstes Grundwissen - aber schau Dich mal in andren Foren um in denen es um Selbständigkeit geht. Da schreiben manche Fragen rein und dann noch dazu das sie seit 1 oder mehr Jahren selbständig sind... da könnte es mir die Fussnägel nach oben krauseln. Da sind dann echt Leute dabei, da gibt es manchmal nur noch eins zu sagen: "Selbstanzeige beim Finanzamt und sofort zu einem Steuerberater." Ich denke Du verstehst was ich meine.


    Aber b2t: das wäre ein wirklich wichtiger und richtiger Schritt in der Philosophie des Programms wenn es mehr Sicherheitsabfragen in MB geben würde - inkl. Hinweisen der Auswirkungen.


    Des "beste" Buchhaltungsprogramm für Anfänger hatte ich übrigens vor etlichen Jahren mal unter DOS gesehen, einmal eine Buchung gemacht konnte man die nicht mehr löschen.

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    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "GMK"

    Nur wer weiß was da fehlt, der kann den Fehler eventl. finden - weil man weiß um welche Summen es sich handelt, die mit seinen Buchungen vergleichen und Rückschlüsse ziehen.


    Wie gesagt, die Buchungen bin ich alle noch mal durch, dass es sich allerdings um einzelne Artikel/Leistungen handelt, darauf musst du erst mal kommen.

  • Burki, ich wollte Dich auch keineswegs "anpinkeln" ;) Im Gegenteil.


    Aber schau Dir hier mal den einen oder die andere Fragesteller/in an... Ganz ehrlich, manchmal mach ich mir schon Sorgen das die 50,- € Bareinnahme richtig hinbekommen... und wenn dann noch sowas passiert - dann ist Hopfen und Malz verloren.


    Deswegen auch meine Anspielung darauf das ich (persönlich, ganz für mich alleine) es am sinnigsten finde wenn man keinerlei Buchungen mehr löschen/bearbeiten könnte. Dann muss man wirklich sauber arbeiten. Und wenn man nix mehr löschen könnte, dann würde auch sowas bei den Artikeln nicht mehr passieren, weil ja alles fixiert wäre.

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    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "GMK"

    Burki, ich wollte Dich auch keineswegs "anpinkeln" ;) Im Gegenteil.


    Habe ich auch nicht als solches aufgefasst, deshalb also kein 'nasses Bein';-)
    Ich stimme dir zu, auch ich hatte schon des öfteren die Vermutung, dass einige Fehler durch das 'Spielen' mit den echten Buchungsätzen zu suchen sind, beweisen kann ich es natürlich auch nicht. Ich denke mal, Buhl hat nicht umsonst die 'Spielwiese' mit den Dummie-Daten mitgeliefert.

  • Davon ist mal auszugehen, macht ja auch Sinn - Nur ich könnte jede Wette gehen das viel zu viele sich die Demo-Daten entweder niemals oder extremst zu kurz angeschaut haben. Von mit ihnen "gespielt", rumsimuliert etc. will ich erst gar nicht reden.

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  • Ich wäre im Allgemeinen dagegen, Buchungen gegen Änderungen oder Löschen zu sperren. Dann wären wir ja wieder bei Software wie dem WISO Kaufmann. Warum soll man sich Fesseln anlegen, wenn's nicht unbedingt notwendig ist? Bei gedruckten Rechnungen macht es vielleicht wirklich Sinn, dass sie nicht mehr veränderbar sind. Das würde ja aber in diesem Fall das Problem nicht lösen. Hier ist es ja sogar notwendig, in einem bestehenden Dokument "herumzupfuschen".


    Mir würde aber jedenfalls nicht einleuchten wollen, warum ich nicht in den Stammdaten irgendwelche Artikel "updaten" bzw. verändern dürfte. Aus meiner Sicht ist das geschilderte Verhalten von 'Mein Büro' ein Bug.


    Aber den Verbesserungsvorschlag mit den Sicherheitsabfragen möchte ich hiermit voll unterstützen: Wenn man an den eingegebenen Daten etwas nachträglich verändert, sollte man auf die Konsequenzen hingewiesen werden, besonders, wenn die Konsequenzen nicht offensichtlich sind.


    Aber im Moment scheint es ja wohl eher so, dass selbst den Programmmachern nicht immer unbedingt klar ist, was beim Umgang mit 'Mein Büro' so alles schiefgehen kann. Ich hoffe aber mal, dass die hier gemeldete "böse Falle" bereits programmtechnisch entschärft wird.

  • hm, wenn ich was ändere - dann ändert es sich. das eigentlich logisch.


    lösche ich kunden aus der kundenkartei, hab ich die nicht mehr drin. warum sollte es bei artikeln anders sein? genauso bei veränderungen. ersetze ich die straße durch ein postfach, wird kein brief mehr an die straße geschickt.


    also ein fehler ist das in meinen augen mit sicherheit nicht.


    wobei ein sicherheitshinweis für diejenigen die über ihr tun und handeln nicht nachdenken schon sinnig wäre, das dies mehr wie genug sind, sieht man ja immer wieder.


    aber das einzig sichere für diese leute wäre wenn eingegebenes nach einer sicherheitsabfrage ob das so jetzt auch alles stimmt nicht mehr veränderbar ist.


    und noch was: ich hab damals in der schule sogar gelernt das man _niemals_ eine gemachte buchung nachträglich ändern darf, dafür kann man buchungen machen, das wieder alles stimmt...


    ps: und das datenbankmanagment mit den möglichkeiten die man hat nicht immer perfekt übereinstimmt, das hab ich ja auch schon mehrfachst gesagt. nur deswegen ist es immer noch kein fehler des programms, im handbuch wird drauf hingewiesen.

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  • So, jetzt toppe ich noch das Ganze..... Schreiben vom Finanzamt auf meine Anfrage hin:


    _______________________
    ... von der Fa. eBay Europe S.a.r.l. in Luxemburg werden Gebühren-Rechnungen an ihr unternehmen gestellt, in denen keine deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen ist.........


    Nach §13 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 5 des UStGs........


    In den Umsatzsteuer-Voranmeldungn sind die eBay-Leistungen unter der Kennziffer 52 als Umsatz von Ihnen zu versteuern. Nach den allgemeinen Vorraussetzungen für den Vorsteuerabzug kann die Vorsteuer unter Kennziffer 67 in der Umsatzsteuer-Voranmeldung wieder geltend gemacht werden.........
    ________________________
    Originalscan folgt!


    Nebenbei bemerkt: Meine Anfrage vom 07.10. beantwortet am 21.11.2007......


    Nun meine Frage:
    UVA Pos 52 = Bauleistung eines im Ausland ansässigen Unternehmens
    UVA Pos 67 = Abziehbare Vorsteuer nach §13......


    nach den Beschreibungen im Forum:
    UVA Pos 89 = Innergemeinschaftlicher Erwerb 19% Vor- und Umsatzsteuer



    Kann mir jetzt noch einer sagen, wie ich das richtig buchen soll? Am besten 2 Voranmeldungen abgeben. Die Summe ist ja eh die gleiche, oder? ;)


    P.s.: Die Frage nach dem wie buchen war jetzt ernst gemeint. Ich weiß echt nicht mehr weiter.....


    Gruß
    Ein Verzweifelter Ralph


    ------------------------------- EDIT ---------------------
    So, schreiben ist jetzt auch dabei. Wenn ich mir die ganzen Threads zu dem Thema anschaue, ist es glaube ich so langsam Auslegungssache des Finanzamtes auf was und wir man bucht. Wie soll denn da ein Programmierer mal was richtig machen???? (Muss man auch mal sagen......)
    die ganzen Supportler: Haltet die Ohren steiff, irgendwann gibt es vielleicht ein logisches Steuersystem (Jahrtausende.....)