Vermietung einer Garage

  • Guten Tag allerseits,
    ich habe in diesem Jahr eine Eigentumswohnung mit zugehöriger Garage erworben. Da ich kein Fahrzeug besitze und die Garage auch nicht anderweitig benötige, habe ich sie an einen Nachbarn vermietet. Jetzt befasse ich mich gerade mit meiner Steueerklärung für 2009 und versuche die Miteinnahmen mit t@x 2010 zu erfassen. Beim herumsuchen im Netz bin ich auf folgendes gestoßen:

    Zitat

    R 21.2 EStR 2005
    R 21.2 Einnahmen und Werbungskosten
    (1)


    Werden Teile einer selbst genutzten Eigentumswohnung, eines selbst genutzten Einfamilienhauses oder insgesamt selbst genutzten anderen Hauses vorübergehend vermietet und übersteigen die Einnahmen hieraus nicht 520 Euro im VZ, kann im Einverständnis mit dem Stpfl. aus Vereinfachungsgründen von der Besteuerung der Einkünfte abgesehen werden. Satz 1 ist bei vorübergehender Untervermietung von Teilen einer angemieteten Wohnung, die im Übrigen selbst genutzt wird, entsprechend anzuwenden.

    Die Einnahmen werden für das Jahr 2009 und auch für die folge Jahre 520 Euro nicht überschreiten. Meine Fragen daher: Ist das noch aktuell? Brauche ich diese Mieteinnahmen überhaupt anzugeben? Oder habe ich da irgendwo irgendwas aus einem Zusammenhang gerissen?


    Danke für eure Hilfe
    Gruß

  • im Einverständnis mit dem Stpfl.

    Daraus ergibt sich, dass du diese Entscheidung nicht ohne das FA treffen kannst. Also eine Anlage V abgeben, verbunden mit einem Antrag, diese Einkünfte nicht einzubeziehen, mit Verweis auf die von dir zitierte Richtlinie.

    • Offizieller Beitrag

    Du zitierst das Gesetz doch selber "......... vorübergehend vermietet und übersteigen die Einnahmen hieraus nicht ..........". Da Du nicht nur vorübergehend vermietest, greift diese Vorschrift für Dich nicht.