Hallo,
folgende Frage: Ich habe im Oktober 2009 zusammen mit meiner Frau ein Gewerbe in Form einer GbR angemeldet. Vor Anmeldung haben wir unseren zukünftigen Lieferanten in Argentinien zwecks Konditionenverhandlungen etc. aufgesucht. Ich gehe davon aus, dass die Kosten, die vor der Gewerbeanmeldung entstanden sind, auch als Betriebsausgaben im Rahmen der EÜR angesetzt werden können? Wenn ja, welche Kosten gehören dazu: Verpflegungsmehraufwendungen ebenso wie Übernachtungspauschalen etc.?
Zweite Frage: Meine Frau stammt aus Argentinien, daher auch der Kontakt zum Lieferanten. Kann das Finanzamt unterstellen, dass die Reise bzw. ein Teil davon privat veranlasst war, zumal meine Frau 4 Wochen dort war, ich ca. 2,5 Wochen? Anlass der Reise waren die Verhandlungen mit dem Lieferanten, natürlich haben wir den Aufenthalt vor Ort auch für private Dinge genutzt. Können die Reisekosten evtll. auch anteilig (Dienst- und Privatanteil) angesetzt werden? Bin für jeden Rat dankbar!!