Kinderbetreueungskosten in der Elternzeit ansetzen

  • @ miwe4:


    Du irrst dich.
    Dein Beispiel zum häuslichen Arbeitszimmer stimmt zwar. Aber hier geht es nicht um eine Rechtsänderung!


    Schau dir bitte mal diesesBFH Urteil an: Es geht um Aufwendungen für ein häusliches Azi., das erst im Folgejahr als solches genutzt wurde:
    "Darauf, ob die beabsichtigte berufliche Nutzung im Jahr des Aufwands bereits begonnen hat, kommt es dabei nicht an.
    [...]
    Dieser Auffassung steht auch nicht das Prinzip der Abschnittsbesteuerung entgegen. Dieses verlangt nicht, außerhalb des Steuerabschnitts liegende Tatsachen und Umstände bei der periodischen Festsetzung der Einkommensteuer außer Acht zu lassen."


    Das ist genau, was ich sage: Der Tatbestand (hier: berufliche Nutzung) muss nicht im Zahlungszeitpunkt vollständig erfüllt sein!!!


    Und die Ungewissheit, ob die Voraussetzungen später eintreten, ist nicht das Problem. Wozu gibt es z.B. Vorläufigkeitsvermerke?

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin nach wie vor anderer Meinung. Trifft m.E. den Fall auch nicht.


    Ich gebe Dir allerdings insoweit Recht, dass hier vielleicht eine Einzelfallentscheidung zu dem von Dir genannten Ergebnis kommen könnte; d.h. Klageverfahren. Ein Bearbeiter darf m.E. auf Grund des Gesetzeswortlauts und dem Willen des Gesetzgebers so nicht entscheiden.