Jetzt hab ich mal ganz was Neues:
Habe meine Tankstellenquittungen in den ersten Monaten meiner Tätigkeit nicht gesammelt, aber Benzin für 3.000 km (Nachweis im ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuch) für den Betrieb genutzt.
Laut BFH Urteil (VI R 113/88, BStB1 1992 II, Seite 854) darf ich diese nun für jeden Monat schätzen:
Anhand des Durchschnittspreises pro Liter Super (vom Nineralölwirtschaftsverband Hamburg monatlich bekanntgegebne) und dem Burschnittsverbrauch (Herstellernagabe).
Muss ich nun jede UST-Voranmeldung korrigieren oder den Gesamtvorsteuerabzug in der Jahreserklärung?
IM Wiso EÜR Programm: Ich würde nun einmal im Dezember ein Benzinverbrauch-Jahresschätzung buchen und die Berechnung fürs FA, sowie Fahrtenbuch beilegen. Korrekt?