Schätzung des Benzinverbrauchs nach BFH-Urteil - wie erfolgt VST -Abzug?

  • Jetzt hab ich mal ganz was Neues:


    Habe meine Tankstellenquittungen in den ersten Monaten meiner Tätigkeit nicht gesammelt, aber Benzin für 3.000 km (Nachweis im ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuch) für den Betrieb genutzt.


    Laut BFH Urteil (VI R 113/88, BStB1 1992 II, Seite 854) darf ich diese nun für jeden Monat schätzen:
    Anhand des Durchschnittspreises pro Liter Super (vom Nineralölwirtschaftsverband Hamburg monatlich bekanntgegebne) und dem Burschnittsverbrauch (Herstellernagabe).


    Muss ich nun jede UST-Voranmeldung korrigieren oder den Gesamtvorsteuerabzug in der Jahreserklärung?


    IM Wiso EÜR Programm: Ich würde nun einmal im Dezember ein Benzinverbrauch-Jahresschätzung buchen und die Berechnung fürs FA, sowie Fahrtenbuch beilegen. Korrekt?

    • Offizieller Beitrag

    Was liesst Du aus dem Urteil? Steht da irgend etwas von Unternehmer und Vorsteuer?


    Geschätzte Kosten = kein Vorsteuerabzug (keine Belege = keine ordnungsgemäßen Empfängernachweise)


    Und im Rahmen der Betriebsausgaben bzw. im Unternehmensbereich würde ich auch einen "geschätzten Kostenansatz" eher verneinen. Entweder gesetzliche Pauschalen oder Nachweis der tatsächlichen Kosten. Da gibt es nämlich besondere Regeln zu Unternehmensvermögen etc. .

  • Laut BFH Urteil (VI R 113/88, BStB1 1992 II, Seite 854) darf ich diese nun für jeden Monat schätzen:
    Anhand des Durchschnittspreises pro Liter Super (vom Nineralölwirtschaftsverband Hamburg monatlich bekanntgegebne) und dem Burschnittsverbrauch (Herstellernagabe).


    Du brauchst gar nichts zu buchen, keine Einnahmen, keine Ausgaben, am Ende wirst du geschätzt, zwecks Steuer-Erklärung ?(


    MfG Günter