Das ist doch nicht kompliziert... Frage ist eben muss ich das Kind als Unterstützungspflichtigen angeben oder nicht....
Zum x-ten Mal: Du musst das Kind als im Haushalt der unterstützten Person lebend erklären. An dieser Stelle steht es ja auch im WISO Sparbuch.
was ich nicht verstehe, warum ich den Sohn angeben muss... ich zahle ja auch für diesen und kann das nicht geltend machen, warum aber muss ich diesen dann bei Unterstützung Bedürftiger angeben???
Weil diese in Haushaltsgemeinschaft leben und somit zwangsläufig vom demselben Einkommen und die Zahlungen für das Kind mit dem Kindergeld/Kinderfreibetrag abgegolten sind (Deine Unterhaltsverpflichtung ist ja entsprechend um das - anteilige - Kindergeld vermindert). Und für das Kind gibt es die Anlage Kind
Du musst Dir schon die Mühe machen und Dir auch einmal den § 33 a Absatz 1 EStG durchlesen.