Betreuungsunterhalt wie abetzen?

    • Offizieller Beitrag

    Das ist doch nicht kompliziert... Frage ist eben muss ich das Kind als Unterstützungspflichtigen angeben oder nicht....

    Zum x-ten Mal: Du musst das Kind als im Haushalt der unterstützten Person lebend erklären. An dieser Stelle steht es ja auch im WISO Sparbuch.

    was ich nicht verstehe, warum ich den Sohn angeben muss... ich zahle ja auch für diesen und kann das nicht geltend machen, warum aber muss ich diesen dann bei Unterstützung Bedürftiger angeben???

    Weil diese in Haushaltsgemeinschaft leben und somit zwangsläufig vom demselben Einkommen und die Zahlungen für das Kind mit dem Kindergeld/Kinderfreibetrag abgegolten sind (Deine Unterhaltsverpflichtung ist ja entsprechend um das - anteilige - Kindergeld vermindert). Und für das Kind gibt es die Anlage Kind


    Du musst Dir schon die Mühe machen und Dir auch einmal den § 33 a Absatz 1 EStG durchlesen.

  • Ok, dann gebe ich meinen Sohn also an, bekomme dadurch wesentlich weniger zurück, aber kann es wieder über die Anlage Kind geldent machen...


    Wo finde ich denn die in Steuer 2010?


    Vielen dank für eure Hilfe, das ist eben alles nicht ganz so einfach wenn man es das erste mal macht!

    • Offizieller Beitrag

    Ok, dann gebe ich meinen Sohn also an, bekomme dadurch wesentlich weniger zurück, aber kann es wieder über die Anlage Kind geldent machen...

    Du bekommst ggf. den Dir zustehenden anteiligen Kinderfreibetrag abgerechnet (bzw. Kindergeld).

    Wo finde ich denn die in Steuer 2010?

    Keine Ahnung, ich habe nur das WISO Sparbuch. Hättest Du aber auch gleich schreiben können. Dürfte sich aber an öhnlicher Stelle wie im Sparbuch wiederfinden. Aber lesen musst Du schon alleine.

  • PS: Darf ich eigentlich wenn beide Personen auch einberechnet werden nicht den Kindesunterhalt anrechnen? Sprich die 455+256€ denn das bezahle ich ja jeden Monat....


    Nochmal zum Einkommen der Mutter Sie bekommt ja ALG2+Wohngeld. Elterngeld 300 (Mindestsatz muss man nicht angeben) wie ist es mit dem Kindergeld, muss man das angeben als Einkommen der Mutter?


    Echt krass, dass man für jemanden der in der eigenen Wohnung lebt pauschal den Höchstsatz absetzen kann, aber wenn man nicht zusammenlebt bekommt man nur das was man wirklich zahlt und bekommt dann auch noch fast 1/2 abgezogen, da das Kind ja auch dort lebt... das ist echt der hammer... denn lebt jemand bei mir braucht er weitaus weniger Geld als jemand der eine eigene Wohnung hat....

    • Offizieller Beitrag

    Darf ich eigentlich wenn beide Personen auch einberechnet werden nicht den Kindesunterhalt anrechnen? Sprich die 455+256€ denn das bezahle ich ja jeden Monat....

    Sorry, aber gleich platze ich.

  • Lieber Papi2009,
    jetzt ist aber erstmal gut für heute.
    Einfach mal zum Steuerberater gehen, der macht das für dich, ohne daß du Stress hast, und haftet sogar noch dafür.
    Uns verstehst du nicht und uns glaubst du auch nicht :(
    MfG Günter

  • Doch ich glaube euch, aber ich finde es hammerdreist vom Staat, dass wenn ich eine Person Unterstütze alles angerechnet bekomme, wenn aber eine zweite Person im haushalt lebt nicht der volle Umfang gewährt wird, da diese Person (da Sohn) nicht Bedürftig ist (obwohl ich ja auch noch zusätzlich Kindesunterhalt zahle) und somit nichtmal der BU von 455€ voll absetzbar ist... das ist doch lächerlich. Ich zahle mehr, aber ich bekomme noch weniger, asl jemand der nur eine Person unterstützt.



    Ich würde es einfach gerne verstehen, warum jemand der mehr zahlt als ein anderer weniger zurück bekommt.

    • Offizieller Beitrag

    Doch ich glaube euch, aber ich finde es hammerdreist vom Staat, dass wenn ich eine Person Unterstütze alles angerechnet bekomme, wenn aber eine zweite Person im haushalt lebt nicht der volle Umfang gewährt wird, da diese Person (da Sohn) nicht Bedürftig ist (obwohl ich ja auch noch zusätzlich Kindesunterhalt zahle) und somit nichtmal der BU von 455€ voll absetzbar ist... das ist doch lächerlich. Ich zahle mehr, aber ich bekomme noch weniger, asl jemand der nur eine Person unterstützt.

    Menschenskinder, Du bekommst doch alle Zahlungen anerkannt. Nur ein Teil ist eben durch Kindergeld/Kinderfreibetrag, das DU/Ihr erhaltet, abgegolten.

  • Danke für eure intensive Hilfe....


    Noch eine Frage... muss ich bei Einkünten der Mutter die restlichen Beträge eingeben, denn wenn ich die Gesamtsumme, also 1300 pro Monat eingebe wäre Sie ja nicht mehr bedürftig.


    Sprich Ihre Beürftigkeit decke ich ja mit 711€ * 12 im Jahr. (455 betreuungsunterhalt, Kindesunterhalt sind 256 pro Monat)


    Die Arge zahlt 128 pro Monat drauf
    Kindergeld sind 184 pro Monat
    Elterngeld sind 300 pro Monat



    Davon muss ich aber doch nur die 128+184 als Einkommen angeben, oder sogar nur die 128?
    Denn Elterngeld als Minimalsatz wird laut Wiso auch aussen vor gelassen.


    Danke euch!