Hallo ich folgende Geschäftsvorfall:
Ich beauftrage meinen Anwalt, anwaltlich tätig zu werden da eine Person ein Foto von mir unrechtmäßig nutzt. Der Beklagte zahlt nun an mich einen Schadensersatz (steuefreier Umsatz da nicht steuerbar) und die anwaltlichen Nettokosten - mein Anwalt stellt mir die Bruttokosten für seine Beauftragung in Rechnung.
Ist es zulässig jetzt nur die gezahlte Vorsteuer an meinen Anwalt zu buchen, da die eigentliche Nettorechnung ja nicht ich bezahle sondern der Beklagte ? Wenn ja, wie genau buche ich das in SKR3 ?
Wenn es nicht zulässig ist, wie buche ich dann den Eingang der Nettokosten des Beklagten an mich ?