Entgeldfortzahlung, Übergangsgeld und Krankengeld

  • hallo,


    ich möchte gerne meine steuererklärung 2009 machen.


    ich habe aber im letzten jahr ein besonderheit. d.h. ich bin krank geworden und war im märz erst im krankenhaus und anschließend in einer reha. insgesamt waren es mehr als 6 wochen so das ich ab der 7 woche übergangsgeld von der deutschen rentenversicherung bekommen habe. da ich noch krank geschrieben war habe ich dann auch, nachdem übergangsgeld, krankengeld bekommen. außerdem bin ich noch einmal im okt. ausgefallen für 2 wochen mit krankengeld.


    meine frage ist jetzt, ich habe noch keinen lohnsteuernachweiß bekommen, wie muß ich das alles in meiner steuererklärung wie und wo angeben. steht das auch auf dem lohnsteuernachweiß so das ich es da rauslesen kann? muss ich außerdem noch etwas besonderes beachten?


    vielen dank and die helfenden, und grüße

  • hallo,


    also ich habe meine lohnsteuerbescheinigung erhalten, kann dort aber keine punkte finden die krankengeld, entgeldfortzahlung oder übergangegeld beinhalten. haben die positionen bestimmte bezeichnungen?


    ich habe aber von der krankenkasse und der deutschen rentenversicherung ein schreiben bekommen.


    auf der bescheinigung von der krankenkasse ist ein abweichender betrag angegeben, laut dem schreiben handelt es sich um den bruttobetrag. was gebe ich in der steuererklärung den dann an? das was ich auf meinem kontoauszug stehen habe oder der betrag auf dem bescheid? da steht auch drin, dass der gezahlte betrag steuerfrei ist. wenn ich den betrag jetzt in meine steueranwendung angebe wird meine rückzahlung erheblich verringert, warum?


    zum thema übergangsgeld:


    dort habe ich auch eine bescheinigung erhalten. eine für meine unterlagen und eine für das finanzamt. auch da weichen die beträge ab und schmälern meine rückzahlung erheblich.


    vielen dank, für hilfen

    • Offizieller Beitrag

    Die Daten der Lohnsteuerbescheinigung trägst Du wie gewohnt in die Maske "Lohnsteuerbescheinigung" ein - und zwar so, wie sie auf der Bescheinigung vermerkt sind.
    Achtung! Sollte in Zeile 2 der Bescheinigung hinter dem Text "Zeiträume ohne Anspruch auf Arbeitslohn" im Feld mit mit dem Text Anzahl "U": eine Ziffer stehen, so musst Du auch diese Ziffer so in der Maske übernehmen.


    Die anderen Lohn-/Entgeltersatzleistungen trägst Du in gleicher Höhe (wie bescheinigt) in die Zeile 27 der Anlage N ein und fügst die Bescheinigungen der Steuererklärung bei.


    Ansich sind diese Ersatzleistungen zwar steuerfrei, unterliegen jedoch dem sog. Progressionsvorbehalt, was zu einer höheren Besteuerung führt bzw. eine geringere Steuererstattung bewirken kann.

  • hallo hermann,


    ich habe die daten eingetragen. ich kann dort aber keine angaben zum punkt 2 machen. das programm sagt mir in seinem hinweis, folgendes: "Die Angaben zum Finanzamt sowie die Zeilen 1 und 2 sowie der Lohnsteuerbescheinigung brauchen Sie nicht zu erfassen. Diese Angaben sind für die Berechnung nicht von Bedeutung und dem Finanzamt durch die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung bereits bekannt."


    wie gehe ich damit um? bei mir steht ein U und ne 2.


    das mit der Lohn-/Entgeltersatzleistungen ist ja echt schade. da bleibt ja nicht mehr viel übrig :-(.


    grüße und danke

    • Offizieller Beitrag

    wie gehe ich damit um? bei mir steht ein U und ne 2.

    wegelassen

    das mit der Lohn-/Entgeltersatzleistungen ist ja echt schade. da bleibt ja nicht mehr viel übrig :-(.

    Ist aber richtig so, da Du ja auch mehr Geld zum Leben zur Verfügung hast (Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit). Das ist der Sinn dieser Regelung des § 32b EStG.

  • hallo,


    in meinem programm gibt es unter der angabe noch eine auswahl zwischen ja und nein mit folgender frage:


    "hat der träger der lohnersatzleistung beiträge zur krankenversicherung ganz oder zum teil übernommen oder einen zuschuss zur krankenversicherung bezahlt?"


    was muss ich da angeben. wo kann ich das erlesen? steht das ihrgend wo?


    grüße

    • Offizieller Beitrag

    auf der bescheinigung von der krankenkasse ist ein abweichender betrag angegeben, laut dem schreiben handelt es sich um den bruttobetrag.

    "hat der träger der lohnersatzleistung beiträge zur krankenversicherung ganz oder zum teil übernommen oder einen zuschuss zur krankenversicherung bezahlt?"

    Mit Sicherheit ja, deswegen erfolgt in der Bescheinigung auch der Ausweis des zu erklärenden Bruttobetrages.

  • hallo,


    das geht ja flott hier :)


    ich bin bei außergewöhnlichen belastungen angekommen.
    kann ich dort auch telefonkosten die im krankenhaus enstanden sind durch telefonkarte absetzen?
    außerdem hatte ich ein spezielles kissen gekauft welche meine heilung vorantreibt.
    zusätzlich noch ein heilpädagogisches mittel.


    grüße

    • Offizieller Beitrag

    ich bin bei außergewöhnlichen belastungen angekommen. kann ich dort auch telefonkosten die im krankenhaus enstanden sind durch telefonkarte absetzen? außerdem hatte ich ein spezielles kissen gekauft welche meine heilung vorantreibt. zusätzlich noch ein heilpädagogisches mittel.

    Nein, nein und nein.


    Bitte nicht alles in einen Thread packen. Es gibt ja nicht umsonst Rubriken und Überschriften.