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  • Hallo Christiane,


    Sammelposten Regelungen
    Wenn die Netto-Anschaffungskosten für das Wirtschaftsgut über 150 € liegen und den Betrag von 1.000 € nicht überschreiten, kann nach § 6 Abs. 2 a EStG ein Sammelposten eingerichtet werden (Muss-Regelung in den Jahren 2008 und 2009). In diesem werden alle Wirtschaftsgüter eines Jahres zusammengefasst, welche die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von 150 € übersteigen und unter 1000 € liegen. Dieser Sammelposten wird über 5 Jahre linear abgeschrieben. Der Anschaffungszeitpunkt im Wirtschaftsjahr beeinflusst die Berechnung der Abschreibungssumme nicht. Falls ein Wirtschaftsgut aus dem Unternehmen ausscheidet, wird der Sammelposten nicht wertberichtigt. Dementsprechend muss ein Sammelposten für jedes Wirtschaftsjahr neu angelegt werden. Die Wirtschaftsgüter werden in einem separaten Sachanlagenkonto aufgeführt.


    oder vielleicht hilft Dir dieser Link weiter:
    http://www.vnr.de/b2b/steuern-…tssicher-abschreiben.html

    Lieben Gruß
    Doris


    - denn alles hat seinen Platz.......
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