Frage zu Hartz 4 in einer Bedarfsgemeinschaft bei der Einkommensteuererklärung

  • Hallo,


    ich nutze Wiso Steuer (2010) das erste mal und habe folgendes Problem:


    2009 war ich von Januar bis Ende Mai Umschüler und hab zusammen mit meiner damaligen Lebensgefährtin Hartz 4 bezogen. Berechnet wurde dies als Bedarfsgemeinschaft. Zusätzlich habe ich vom ausbildenden Unternehmen monatlich 100 € erhalten. Seit Juni bin ich beim Ausbildungsunternehmen in Festanstellung und grübele nun vor meiner Steuererklärung:


    Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch für den Zeitraum Januar bis Mai in der Sparte Einkommens-/Lohnersatzleistungen angeben muss? Aus dem Bescheid, den mir das Amt auf meine Anfrage hin zugesendet hat, geht leider nicht hervor, welcher Anteil der geleisteten Zahlungen mir und welcher Teil meiner Lebensgefährtin zugesprochen wurde. Ich habe lediglich eine Gesamtsumme...obgleich ich bei meiner Anfrage darum gebeten hatte aufzuschlüsseln, wem welcher Teil zugesprochen wurde...


    Gebe ich nun die erhaltenen Zahlungen so an, als hätte nur ich diese bekommen, stimmt das ja hinten und vorne nicht. In wie weit spielen die erhaltenen Zahlungen überhaupt eine Rolle, da diese ja meines Wissens nach ohnehin steuerfrei sind?


    Hoffe mir kann jemand helfen, wenn ich mich irgendwie unklar ausgedrückt habe oder ergänzende Informationen fehlen, liefere ich die gerne nach.


    Besten Dank vorab, viele Grüße


    Enthusiast

  • Super, Danke.


    Wo kann ich das denn ggf. nachlesen? Will die Richtigkeit nicht in Frage stellen, auf der anderen Seite aber auch keine Probleme bekommen...


    Danke vorab,
    viele Grüße


    Enthusiast

    • Offizieller Beitrag

    Wo kann ich das denn ggf. nachlesen? Will die Richtigkeit nicht in Frage stellen, auf der anderen Seite aber auch keine Probleme bekommen...

    § 32b EStG Progressionsvorbehalt


    Warum fragst Du eigentlich, wenn Du den Antworten eh nicht traust? Die gesetzliche Vorschrift hättest Du auch selber finden und lesen können.

  • Vielen Dank.


    Vorsicht ist gut, Kontrolle ist besser- oder glaubt Ihr vorbehaltlos allen Aussagen, die z.B. in der Bild, bei Wikipedia oder sonstwo niedergeschrieben sind?


    Irren ist nunmal menschlich, den Beamten beim Finanzamt würde es im Falle eines Fehlers bei der Abgabe der Steuererklärung sicherlich herzlich wenig interessieren, woher ich diese Information habe. Daher denke ich, das die Nachfrage nach einer Quelle legitim sein sollte.


    MfG


    PS. Kann dann an dieser Stelle geschlossen werden. Danke nochmal

    • Offizieller Beitrag

    Vorsicht ist gut, Kontrolle ist besser- oder glaubt Ihr vorbehaltlos allen Aussagen, die z.B. in der Bild, bei Wikipedia oder sonstwo niedergeschrieben sind?

    Der Vergleich Bild vs. EStG hinkt jetzt natürlich ein wenig, aber wenn das Deine Informationsquelle Nr. 1 sein sollte, Prost Mahlzeit!!!

    • Offizieller Beitrag

    z.B. in der Bild,

    Was ist das???

    Irren ist nunmal menschlich, den Beamten beim Finanzamt würde es im Falle eines Fehlers bei der Abgabe der Steuererklärung sicherlich herzlich wenig interessieren, woher ich diese Information habe.

    Genau. Dich interessiert ja auch nicht, warum das FA vielleicht einen Fehler gemacht hat.

    PS. Kann dann an dieser Stelle geschlossen werden.

    Hättest Du hier im Forum so viel gelesen wie Du es ansonsten machst, hättest Du eine Info finden können, daß Du das Thema nur selber als erledigt kennzeichnen kannst.