Hallo, meine Frau (thailänderin) und ich vermieten unser Haus in Thailand über eine Deutsche Homepage. Muss ich diese Einnamen in Deutschland versteuern? Wir sind beide in Deutschland gemeldet und arbeiten auch beide als Angestellte. Wenn ja, was mache ich dann mit den Renovierungskosten, Reinigungspersonalkosten und Anschaffungen für diese Haus?
Steuern bei Vermietung eines Ferienhaus in Thailand
- Townhouse
- Erledigt
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. Muss ich diese Einnamen in Deutschland versteuern? Wir sind beide in Deutschland gemeldet und arbeiten auch beide als Angestellte.
... wenn ihr einen festen Wohnsitz in Deutschland habt, so seid ihr auch hier steuerpflichtig.
Ihr müsst dann die Anlage V ausfüllen, wobei ihr die Kosten als Werbungskosten ansetzen konnt.
MfG Günter -
na, das war wohl ein voreiliger Schnellschluss.....
Nach Art 6 iVm Art 22 Abs. 2a) DBA Thailand unterliegen die Vermietungseinkünfte hier dem Progressionsvorbehalt und sind einzutragen in der Anlage AUS in Zeile 36.
Nach § 2a Abs. 1 Nr. 6 EStG werden negative Einkünfte aber gesondert festgestellt und können nur mit künftigen Gewinnen verrechnet werden.
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na, das war wohl ein voreiliger Schnellschluss.....
...ist da wirklich mit jedem Staat etwas anderes ausgehandelt und vertraglich geregelt
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...ist da wirklich mit jedem Staat etwas anderes ausgehandelt und vertraglich geregelt
Mit fast jedem Land.
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Hallo, vielen Dank für die schnellen Infos von euch. Ging ja ratzfatz, habe gedacht ich müsste wochenlang warten. Nochmals Danke. Werde mich mal mit einem Steuerberater beraten.
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...ist da wirklich mit jedem Staat etwas anderes ausgehandelt und vertraglich geregelt
Hier findest du eine Übersicht aller gültigen DBA's.
Auch wenn sich viele ähneln, aber man kann sich nicht drauf verlassen.
Man muss sich immer jeden Einzelfall angucken, nützt nix.