Hallo,
bei der Erstellung meiner Einkommensteuererklärung mit Sparbuch 2010 ist mir aufgefallen, dass bei der Ermittlung der Vorsorgeaufwendungen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nicht mehr berücksichtigt werden!
Bei der Ekst. 2008 mit Sparbuch 2009 hat es noch wie folgt funktioniert:
* In der Lohnsteuerbescheinigung Zeile 24 habe ich die Beiträge des Arbeitgebers zur KV und PV erfasst
* Sparbuch 2009 hatte diesen Betrag verdoppelt (AG + AN-Anteil) und bei der Ermittlung der Vorsorgeaufwendungen unter "Ermittlung der übrigen Vorsorgeaufwendungen gem. § 10 Abs. 4 EStG" / "Beiträge zu ALV, KV, PV, EUV und BUV" berücksichtigt.
In Sparbuch 2010 steht an der entsprechenden Stelle bei den Vorsorgeaufwendungen jetzt 0, obwohl ich in der Lohnsteuerbescheinigung den entsprechenden AG-Anteil erfasst habe.
Hat sich da was am Steuerrecht geändert, was ich nicht mitbekommen habe, oder muss ich irgendwo im Programm die PV und KV Beiträge jetzt explizit erfassen?
gruß anderl
PS: Da ich sowohl mit als auch ohne PV- und KV-Beiträge über den abzugsfähigen Höchstbetrag komme, ist die Frage wohl theoretischer Natur, aber interessieren würd's mich trotzdem, wo der Unterschied zum Steuerjahr 2008 liegt.