Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen - wie soll ich diese angeben? (Eindeutigkeit fehlt)

  • Hallo zusammen,


    habe gerade versucht die haushaltsnahem Dienstleistungen zu erfassen. Ich bin Mieter und wohne mit meiner Freundin zusammen. In der Erläuterung zum Programm wird gesagt, dass man 20% der Ausgaben vom Einkommen abziehen darf. In der Eingabemaske selbst ist jedoch nur von der Diestleistungsart und den Beträgen die Rede.


    Meine Frage ist also zum Programm: Trage ich dort die tatsächlichen Beträge ein und das Programm nimmt davon 20% oder trage ich nur 20% der Beträge ein? Das ist meines Erachtens von WISO nicht gut und eindeutig umgesetzt (Verbesserungsvorschlag).


    Weiterhin habe ich Angaben zum gemeinsamen Haushalt unten gemacht und 50% des Höchstbetrags an meine Freindin abgetreten. Hier ist wieder die Kernfrage offen: Rechnet WISO dann meine angegebenen Ausgaben gleich durch 2 oder geht es nur um den Höchstbetrag. Ich würde davon ausgehen, dass das Programm gleich durch 2 teilt und ich die gleichen Ausgaben auch bei meiner Freundin voll angeben kann und dann wieder bei Hausgemeinschaft auf 50% einstelle.


    Bitte um Mithilfe.
    Danke und Gruß. Peerless

    • Offizieller Beitrag


    Meine Frage ist also zum Programm: Trage ich dort die tatsächlichen Beträge ein und das Programm nimmt davon 20% oder trage ich nur 20% der Beträge ein? Das ist meines Erachtens von WISO nicht gut und eindeutig umgesetzt (Verbesserungsvorschlag).

    Was klingt denn logisch?
    An und für sich mit Sicherheit Ihr Vorschlag eins, oder nicht?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Peerless,

    Meine Frage ist also zum Programm: Trage ich dort die tatsächlichen Beträge ein und das Programm nimmt davon 20% oder trage ich nur 20% der Beträge ein? Das ist meines Erachtens von WISO nicht gut und eindeutig umgesetzt (Verbesserungsvorschlag).

    an dieser Position erwartet die Software die Eingabe der von Ihnen gezahlten Beträge. Die 20% errechnet die Software automatisch aus.

    Weiterhin habe ich Angaben zum gemeinsamen Haushalt unten gemacht und 50% des Höchstbetrags an meine Freindin abgetreten. Hier ist wieder die Kernfrage offen: Rechnet WISO dann meine angegebenen Ausgaben gleich durch 2 oder geht es nur um den Höchstbetrag. Ich würde davon ausgehen, dass das Programm gleich durch 2 teilt und ich die gleichen Ausgaben auch bei meiner Freundin voll angeben kann und dann wieder bei Hausgemeinschaft auf 50% einstelle.

    Dieser Punkt dient nur zur Erstellung einer entsprechenden programmerstellten Anlage, welche die Verhältnisse näher erläutert, wenn die zusammenlebenden Personen nicht verheiratet sind. Daher ist hier der tatsächlich von Ihnen getragene Anteil der Kosten zu erfassen.