Guten Tag,
in den Medien wird öfters gesagt das die Sozialversicherungen und gestzlichen Krankankassenbeiträge angesetzt werden können.
Gilt dieses tatsächlich schon für die Est 2009??
Ist damit der auf dem Steuerzettel ausgewiesene Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung gemeint?
Ich bin wirklcih ratlos und wäre für Klarheit dankbar.
Tschau