Hallo,
Ich scheitere momentan bei der Geltendmachung der Zinsen nach Rückzahlung meines Bildungskredits. Der Bildungskredit war für den Abschluss des Studiums notwendig. Da ich in dieser Fachrichtung arbeite, sehe ich dies als Werbungskosten. Nun habe ich erfahren, dass man zumindest die Zinsen geltend machen kann. Wie geht dies? Der Kredit umfasste 3.600 € und wurde 2009 komplett zurückgezahlt. Der Gesamtbetrag umfasste: 4.217,71 €. Kann ich nun die Differenz als Werbungskosten angeben? Wenn ja, welche Belege sind notwendig. Ich habe lediglich ein Schreiben erhalten, dass das Darlehenskonto ausgeglichen wurde. Den zu überweisenden Betrag habe ich telefonisch erfragt.
Rückzahlung von Bildungskredit als sonstige Werbungskosten
- gruchen
- Erledigt
-
-
Den Nachweis zu erbringen ist nunmal dein Problem.
Da können wir kaum helfen, denke ich mal.
-
den Nachweis könnte ich ja evtl. beantragen. Zumindest die Ausweisung der Zinsen. Ist die Frage ob ich einfach diesen Betrag als Posten für sonstige Werbungskosten eintrage oder ob es eine gewisse Form verlangt.
-
Ich scheitere momentan bei der Geltendmachung der Zinsen nach Rückzahlung meines Bildungskredits. Der Bildungskredit war für den Abschluss des Studiums notwendig.
Wofür wurde der Kredit benötigt?
Lebenshaltungskosten?MfG Günter
-
Der Bildungskredit war für den Abschluss des Studiums notwendig. Da ich in dieser Fachrichtung arbeite, sehe ich dies als Werbungskosten. Nun habe ich erfahren, dass man zumindest die Zinsen geltend machen kann.
Du kannst die in 2009 gezahlten (§ 11 EStG Zufluss-/Abflussprinzip) Zinsen und Gebühren geltend machen. Den entsprechenden Betrag zu ermitteln und nachzuweisen ist Deine Sache. Das wirst Du als Hochschulabsolvent ja wohl hinbekommen.
Wie Sie Ihr Studium von der Steuer absetzen können