buchungstechnische Auflösung einer Ansparrücklage bei Einnahme-Überschussrechnung

  • Bitte um Unterstützung:
    Frage mit welchen Buchungen kann eine Ansparrücklage bei der Einnahme-Überschussrechnung aufgelöst werden?
    ansparrücklage wurde 2009 gebildet, wurde beim Saldenübertrag nicht automatisch für 2010 erstellt, keine Vorstellung, wie das jetzt zu handeln ist? ?(

    • Offizieller Beitrag

    § 7g Absatz 3 EStG - Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe


    "(3) 1Soweit der Investitionsabzugsbetrag nicht bis zum Ende des dritten auf das Wirtschaftsjahr des Abzugs folgenden Wirtschaftsjahres nach Absatz 2 hinzugerechnet wurde, ist der Abzug nach Absatz 1 rückgängig zu machen. 2Wurde der Gewinn des maßgebenden Wirtschaftsjahres bereits einer Steuerfestsetzung oder einer gesonderten Feststellung zugrunde gelegt, ist der entsprechende Steuer- oder Feststellungsbescheid insoweit zu ändern. 3Das gilt auch dann, wenn der Steuer- oder Feststellungsbescheid bestandskräftig geworden ist; die Festsetzungsfrist endet insoweit nicht, bevor die Festsetzungsfrist für den Veranlagungszeitraum abgelaufen ist, in dem das dritte auf das Wirtschaftsjahr des Abzugs folgende Wirtschaftsjahr endet."

  • Mit dem reinen Kopieren von Gesetzestexten allein ist dem MB-Benutzer in der Regel nicht geholfen. Bei den Fragestellungen der MB-Benutzer geht es i.d.R. um die praktische Umsetzung von Problemstellungen in MB. Diese ist aber mit den vorliegenden Infos nur schwer möglich.

    Einmal editiert, zuletzt von khmcologne ()

    • Offizieller Beitrag

    Aber in diesem Fall steht es in der Vorschrift explizit drinnen. Und da könnte ich nur wiederholen, dass er die Einnahmenüberschussrechnung des Jahres der Bildung des Investitionsabzugsbetrages berichtigen muss, indem er die damalige Buchung quasi rückgängig macht.


    Warum also überflüssiges schreiben, wenn doch (ausnahmsweise) alles in der betreffenden Vorschrift steht?


    Und zum Sachverhalt: "2009 gebildet", da bleibt nicht viel anderes als Alternative übrig.

  • Bei den Fragestellungen der MB-Benutzer geht es i.d.R. um die praktische Umsetzung von Problemstellungen in MB. Diese ist aber mit den vorliegenden Infos nur schwer möglich.



    Wurde der Gewinn des maßgebenden Wirtschaftsjahres bereits einer Steuerfestsetzung oder einer gesonderten Feststellung zugrunde gelegt, ist der entsprechende Steuer- oder Feststellungsbescheid insoweit zu ändern.


    Was willst du da in MB umsetzen. Ein neuer Steuerbescheid ist angesagt.
    Steuertechnisch ist der Investitionsabzugsbetrag außerhalb der Steuerbilanz bzw. außerhalb der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu berücksichtigen.
    MfG Günter

  • ansparrücklage wurde 2009 gebildet, wurde beim Saldenübertrag nicht automatisch für 2010 erstellt,

    Dieser Sachverhalt ist mir unklar, weil mit MB als Buchung nicht darstellbar. Daher meine Nachfragen (Beitrag 2), da es keinen Saldenübertrag geben kann.

    , indem er die damalige Buchung quasi rückgängig macht.

    Es gibt in MB keine Buchung, die rückgängig gemacht werden kann. Was ist also zu tun?

    Zitat von g.horn

    Was willst du da in MB umsetzen. Ein neuer Steuerbescheid ist angesagt.

    Die Rücklage wurde in 2009 gebildet. Es ist aus Erfahrung eher unwahrscheinlich, dass für das Geschäftsjahr 2009 bereits ein Steuerbescheid vorliegt. Oder meint der TE das Geschäftsjahr 2008, dann könntest Du recht haben.

    Steuertechnisch ist der Investitionsabzugsbetrag außerhalb der Steuerbilanz bzw. außerhalb der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu berücksichtigen.

    ...und wie wird dies mit dem in MB bereitgestellten amtlichen EÜR-Formular dargestellt, wenn die Funktion F5 aus Buchungen ermitteln genutzt wird?


    Ihr präsentiert vermeintliche Lösungen ohne genau zu wissen, welcher Sachverhalt überhaupt vorliegt und wie dieser Sachverhalt in MB aufgezeichnet wurde.

    7 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • ...und wie wird dies mit dem in MB bereitgestellten amtlichen EÜR-Formular dargestellt, wenn die Funktion F5 aus Buchungen ermitteln genutzt wird?
    Ihr präsentiert vermeintliche Lösungen ohne genau zu wissen, welcher Sachverhalt überhaupt vorliegt und wie dieser Sachverhalt in MB aufgezeichnet wurde.


    Wenn du das mit MB lösen willst oder kannst, dann ist das Programm die EIerlegendeWollMilchSau :)
    Aber im Ernst, die Bildung musst du doch schon von Hand ins amtliche Formular eintragen.
    Was sucht der Fragesteller in 2010?
    MfG Günter

  • Was sucht der Fragesteller in 2010?

    ...und obwohl diese und weitere Fragen noch völlig ungeklärt sind, präsentiert ihr schon vermeintliche Lösungen. Entschuldigung, das ist nicht wirklich eine Hilfe, das verwirrt nur.

    • Offizieller Beitrag

    Ist es nicht ganz egal, ob innerhalb MB oder außerhalb. Oder auch, ob außerhalb EÜR und außerhalb Steuerbilanz?


    Hat er irgend etwas in MB zu diesem Vorgang erfasst, so muss er das jetzt korrigieren. Hat er das nicht, muss er in MB nichts korrigieren.


    Er muss genau das, was er für 2009 gemacht hat, korrigieren. Und das macht er, indem er genau dasselbe macht, nur eben umgekehrt. Das hebt dann doch zwangsläufig das vorherige Ergebnis auf. Und das schöne ist doch, selbst wenn das erste Vorgehen vielleicht sogar steuerlich nicht richtig war, ist das durch die jetzt erfolgende Nullstellung (Korrektur) ohne weitere Konsequenzen.


    Und die Korrektur im o.g. Sinne ist doch auch vollkommen unabhängig von irgendeinem Steuerbescheid. Hat er noch keine Steuererklärung abgegeben, gibt er mit der Steuererklärung eben die bereits korrigierte Anlage EÜR 2009 ab. Wurde für 2009 bereits ein Steuerbescheid erlassen, reicht er dem FA eben nunmehr die korrigierte Anlage EÜR ein bzw. nach. Was anderes sagt doch auch der § 7g Absatz 3 EStG nicht. Vielmehr sagt er genau dieses Satz für Satz. Weswegen ich auch nur diesen als Antwort zitiert habe. Wenn Steuerrecht nur immer so einfach wäre.

  • ...und obwohl diese und weitere Fragen noch völlig ungeklärt sind, präsentiert ihr schon vermeintliche Lösungen. Entschuldigung, das ist nicht wirklich eine Hilfe, das verwirrt nur.


    Stopp, für MB und Lösungen in MB bist du zuständig, keiner kann es besser.


    Wir sind nur für die steuertechnischen und buchhalterischen Ansätze außerhalb von MB zu gebrauchen ;) ...so ist das ganze zu verstehen.
    MfG Günter


    Nachsatz
    Das ganze Programm MB mag ja seine Berechtigung für den Laien haben, aber den Fachmann verwirrt es doch sehr.