Familienrecht Versorgungsausgleich

  • Angenommen ein Mann viel höheren Alters als seine zukünftige geht in eine Ehe. Er hat Offenbarungseide geleistet wovon die neue Gattin nichts weiss.
    Nach knapp einem Jahr geht ER in BU- Rente, wird automatosch ein Jahr später in Altersrente umgeschrieben (mit 60). Gattin hat 2 schulpflichtige Kinder mit in die Ehe gebracht die selbständg erzogen keine Betreuung und Versorgung benötigen und diese auch nicht vom Ehemann erbracht werden weil er lieber seiner Freizeotbeschäftigungen fröhnt.Durch die Gattin wird dem Gatten ein sorgenfreies und anspruchsvoller Alltag ermöglicht. Nach knapp 18 Ehejahren, die Gattin ist erkrankt und erklärt in Rente gehen zu wollen macht er ihr klar dass der Lebensstandart von ihm dann nicht mehr gewährt wäre und die Gattin quält sich weiter auf dem Arbeitsmarkt bis etwa ein Jahr später der Gatte durch Schufa Anfrage erfährt, nicht mehr eingetragen zu sein und reicht die Scheidung ein. 2 Monate bevor die Scheidung rechtskräftig ist bekommt die Gattin volle EU Rente auf Zeit . Trotz dass der Gatte einen beträchtlichen Zugewinn erstreitet, wofür die Gattin nach der Scheidung ihr Eigenheim verkaufen musste, wurde der Gattin bei der Scheidung ein beträchtlicher Teil deren Rente durch Versorgungsausgleich gekürzt.
    Eine Abänderung durch ein Fam.Gericht wurde nicht stattgegeben und ein folgende Beschwserde beim OLG ebenfalls mit der einfachen Begründung "keine Aussicht auf Erfolg".
    eine Erneute Änderungsklage wurde ebenfalls abgewiesen in Form von nicht Bewilligung einer Prozesskostenübernahme wegen fehlender Aussicht auf Erfolg.
    Da die Gattin jedoch aus eigenen Mitteln nicht im Stand ist eine Abänderungsklage durch zu führen, muss sie sich zufrieden geben. Dabei wäre die Gattin nur auf ein Urteil aus, was ihr die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde gäbe. OHNE URTEIL und AUSSCHÖPFUNG aller Instanzen kann kein VERFASSUNGSGERICHT angerufen werden! Denn sie fühlt sich nicht verfassungsmäßig verurteilt da dem Mann zu seiner ohne hin höheren Rente als dessen Frau auch noch deren Anteil des Versorgungsausgleichs kassiert und somit die Gattin am Sozialhilfesatz liegt.


    In der Ehe hat der Gatte sich auch dahingehend unbillig verhalten nach Auffassung der Gattin indem der Gatte aus einem mobilen Geschäft für Nahrungsmittel-Frischware eine Imbissbude machte wofür weder eine Genhemigung noch ein Gewerbe bestand was zur Folge hatte dass die Gattin die Investition per Kredit als Schulden zu tragen hatte da das Mobil aus Hygienerechtlichen Gründen nicht mehr zurück gestaltet werden konnte und somit das Gewerbe abgemeldet werden musste.
    Auch das unbillige Verhalten in der Ehe bezogen aufd Kindesbetreuung und -versorgung lag vor da sich der Gatte aus Freizeitgestaltungsmöglichkeiten zur Mehrung seiner Finanzen und seiner vollzeitig Minijobs nach ging.


    Die Jahre lange, tägliche Abwesenheit ist bezeugbar und angegeben.


    ;(


    Doch alles scheint nicht genug begründet eine Versorgunsausgleichsprüfung bei Gericht durch zu bekommen mit Hilfe einer Prosezzkostenübernahme auf Antrag.
    Selbst eine Petition welche zur Antwort hatte dass beschreibener Fall durchaus eine Prüfung rechtfertige, dies auch bei wiederholtem Versuch einer Änderungsklage beigefügt war, führte nicht zur Bewilligung von Kostenhilfe sondern ausdrücklich zu dem Beschluss gegen ein Verfahren wegen "Keiner Aussicht auf Erfolg".


    Wie soll man da zu seinem Recht kommen?
    Eine erneute Beschwerde gegen diesen Beschluss scheint ohne erfolgreiche Aussicht da bereits darauf hingewiesen wird dass es ja bereits einen abschlägigen Bescheid zu früherer Zeit gegeben habe.


    Eine Mutter die dreifach Belastung auf sich nimmt von Beruf, Kinder Haushalt als Haushaltsvorstand (Versorger) soll heutzutage für die eigene Altersvorsorge aufkommen.
    Wie kann es dann sein dass man ihr diese kürzt obwohl der Gatte nichts aber auch gar nicht zur Familie beigetragen hat sondern sich offensichtlich in der Ehe nur seine Altbelastungen mit Berechnung gesundete?


    Unter solchen Bedingungen wird sich zukünfitg wohl kaum Jemand für Familie und Beruf entscheiden! ?(