Eingangsrechnung von Kleinunternehmer

  • Hallo allerseits,


    ich habe gestern eine Eingangsrechnung von einem Kleinunternehmer nach § 19 UStG erhalten, und zwar für die Schaltung von Werbung auf dessen Webseite. Jetzt habe ich zwei Fragen:


    1.) Ich habe den zu zahlenden Betrag in "Mein Büro 2010" auf das Konto 4610 "Werbekosten" gebucht, wo er vermutlich auch hingehört. Und wegen der Kleinunternehmerregelung habe ich bei der Zahlungserfassung einfach den Steuerschlüssel "Umsatzsteuerfrei (Einkauf)" gewählt. War das in diesem Fall die richtige Vorgehensweise?


    2.) Was ist eigentlich, wenn ein Kleinunternehmer wider Erwarten doch über die für die Anspruchnahme der Kleinunternehmerregelung gültige Grenze kommt? Dann muß er ja nachträglich die Umsatzsteuer abführen, aber wie berechnet die sich dann? Wenn der Umsatz zum Beispiel 100.000 Euro beträgt, sind dann da schon 19 Prozent mit drinnen, so daß er nur 100.000 * 19 /119 = 15.966,39 Euro abführen muß? Oder kommt die Umsatzsteuer noch extra hinzu, so daß das Finanzamt von ihm 100.000 * 0,19 = 19.000 Euro verlangt? Und was bedeutet das für die Kunden des Kleinunternehmers, die dessen Rechnungen ja alle netto gebucht haben? Müssen die ihre Buchungen dann nachträglich korrigieren, oder bekommen die von dem Kleinunternehmer einfach nur eine Nachforderung über die entsprechende Umsatzsteuer?


    Gruß


    Matthias

  • zu 1.
    Würde ich auch so aufzeichnen


    zu 2.
    Diesen Fall kann es eigendlich nicht geben. 8)


    Wenn ein Kleinunternehmer gem. § 19 UStG im Geschäftsjahr 2010 die Gesamtumsatzgrenze von 17.500,00 EUR überschreitet, dann hat er ab dem Geschäftsjahr 2011 die Umsatzsteuer auszuweisen. Ist erkennbar, dass er im Geschäftsjahr 2010 den Gesamtumsatz von 50.000,00 EUR überschreitet, dann stimmt er mit dem zuständigen Finanzamt ab, ab wann er die Umsatzsteuer in seinen Rechnungen auszuweisen hat.


    Rückwirkend trifft nur dann zu, wenn der Kleinunternehmer gem. § 19 UStG im Vorjahr 2009 die Umsatzgrenze von 17500 Euro überschritten hatte und er dadurch seinen Status als Kleinunternehmer gem. § 19 UStG mit Beginn des Geschäftsjahres 2010 verloren hat. Hat der (Ex-)Kleinunternehmer in seinen Rechnungen ab dem 01.01.2010 auf die Ausweisung der Umsatzsteuer verzichtet, kann es für ihn zu erheblichen Umsatzsteuer-Nachforderungen des Finanzamtes kommen. Das kann dann für den (Ex-)Kleinunternehmer teuer werden. Denn im Nachhinein gezahlte Umsatzsteuer lässt sich meist nicht mehr von den Kunden zurückholen.


    Ist der Rechnungsempfänger allerdings Unternehmer kann der (Ex-)Kleinunternehmer Glück haben, da nach meinem Kenntnisstand dem Unternehmer als Rechnungsempfänger die Umsatzsteuer als zusätzlicher Vorsteuerabzug nach Berichtigung der Rechnung zusteht und für den Rechnungsempfänger in diesem speziellen Fall der um die Umsatzsteuer korrigierte Rechnungsbetrag faktisch ein "durchlaufender Posten" darstellt, den er direkt auf dem Vorsteuerkonto aufzeichnet.


    Hier noch ein aktueller Verbesserungsvorschlag von SAMM zu diesem Thema.

    8 Mal editiert, zuletzt von khmcologne ()

  • Vielen Dank für die ausführliche Antwort! :)


    Ist der Rechnungsempfänger allerdings Unternehmer kann der (Ex-)Kleinunternehmer Glück haben, da nach meinem Kenntnisstand dem Unternehmer als Rechnungsempfänger die Umsatzsteuer als zusätzlicher Vorsteuerabzug nach Berichtigung der Rechnung zusteht und für den Rechnungsempfänger in diesem speziellen Fall der um die Umsatzsteuer korrigierte Rechnungsbetrag faktisch ein "durchlaufender Posten" darstellt, den er direkt auf dem Vorsteuerkonto aufzeichnet.


    Oh je, da steige ich jetzt nicht ganz durch... :wacko: Daher hoffe ich einfach mal, daß dieser Fall bei uns nicht eintritt!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Dann muß er ja nachträglich die Umsatzsteuer abführen, aber wie berechnet die sich dann? Wenn der Umsatz zum Beispiel 100.000 Euro beträgt, sind dann da schon 19 Prozent mit drinnen, so daß er nur 100.000 * 19 /119 = 15.966,39 Euro abführen muß?


    So ist es.


    Zitat

    Und was bedeutet das für die Kunden des Kleinunternehmers, die dessen Rechnungen ja alle netto gebucht haben? Müssen die ihre Buchungen dann nachträglich korrigieren, oder bekommen die von dem Kleinunternehmer einfach nur eine Nachforderung über die entsprechende Umsatzsteuer?


    Sie können ihre Rechnungen nachträglich korrigieren, aber eigentlich nur in Absprache mit dem Auftraggeber.


    D

    Zitat

    aher hoffe ich einfach mal, daß dieser Fall bei uns nicht eintritt!


    So oft kommt der nicht vor.
    Und wenn, so schlimm ist das nun auch wieder nicht.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......