Hallo allerseits,
ich habe gestern eine Eingangsrechnung von einem Kleinunternehmer nach § 19 UStG erhalten, und zwar für die Schaltung von Werbung auf dessen Webseite. Jetzt habe ich zwei Fragen:
1.) Ich habe den zu zahlenden Betrag in "Mein Büro 2010" auf das Konto 4610 "Werbekosten" gebucht, wo er vermutlich auch hingehört. Und wegen der Kleinunternehmerregelung habe ich bei der Zahlungserfassung einfach den Steuerschlüssel "Umsatzsteuerfrei (Einkauf)" gewählt. War das in diesem Fall die richtige Vorgehensweise?
2.) Was ist eigentlich, wenn ein Kleinunternehmer wider Erwarten doch über die für die Anspruchnahme der Kleinunternehmerregelung gültige Grenze kommt? Dann muß er ja nachträglich die Umsatzsteuer abführen, aber wie berechnet die sich dann? Wenn der Umsatz zum Beispiel 100.000 Euro beträgt, sind dann da schon 19 Prozent mit drinnen, so daß er nur 100.000 * 19 /119 = 15.966,39 Euro abführen muß? Oder kommt die Umsatzsteuer noch extra hinzu, so daß das Finanzamt von ihm 100.000 * 0,19 = 19.000 Euro verlangt? Und was bedeutet das für die Kunden des Kleinunternehmers, die dessen Rechnungen ja alle netto gebucht haben? Müssen die ihre Buchungen dann nachträglich korrigieren, oder bekommen die von dem Kleinunternehmer einfach nur eine Nachforderung über die entsprechende Umsatzsteuer?
Gruß
Matthias