Solidaritätszuschlag

  • Anscheinend habe ich verpasst das sich seit 2002 einen Unterschied des Solidaritätszuschlags in den Steuerklassen I und IV ergibt.
    Den Unterschied hatte ich festgestellt bei der Lohnsteuerberechnung in Stkl. I und IV mit einem Kinderfreibetrag von 0,5.
    Leider habe ich keine Info finden können.
    Vielleicht kann mich mal bitte jemand aufklären.
    Entweder gibt es seit 2002 tatsächlich einen Unterschied oder ich habe einen Programmfehler in meiner Software.

  • Hallo Tanja


    Vielleicht hängt dies mit der Abschaffung der Steuerklasse II zusammen.
    Das werde ich gleich auch mal mit einem anderen Produkt vergleichen. Aber ich glaube nicht dass es sich um ein Produktfehler handelt.


    Ciao

  • Danke Herr Klein,
    ich hatte den Gehaltsrechner von hier benutzt. Ich hatte festgestellt, daß sich der Solz. ab 1789 € minimal ändert (erhöht). Nicht unbedingt Vorteilhaft für besser Verdienende mit vielen Kindern.