Betriebliche Barzahlungen ohne Kassenbuch - Konten 1000, 1370 oder 1890?

  • Hallo liebe Leute,


    Eckdaten: 4/3-Rechner, EÜR, Ist-Versteuerung, WISO Sparbuch


    Meine zweite Frage zielt darauf ab, betrieblich relevante Barzahlungen aus meiner Geldbörse in die Buchführung reinzukriegen. Das wird überall diskutiert, aber irgendwie gibt es da immer wieder abweichende Angaben. Ich führe kein Kassenbuch und muss es auch nicht, habe aber immer wieder Barausgaben für Kleinkram wie Büromaterial o.ä.
    Bisher hatte ich das so gemacht, dass ich alle Barzahlungen über "1000 Kasse" gebucht habe und, wenn der virtuelle Kassenbestand gegen Null ging, eine fiktive Privateinlage (Kasse) zum Ausgleich reingebucht habe. Das geht ja prinzipiell, stört mich nur wegen dieser fiktiven Geschichten.
    Variante zwei wäre nun, sämtliche Barzahlungen gegen Privateinlagen (Kasse) zu buchen. Dann müsste ich nicht immer wieder auf den Kassenbestand schauen und der Effekt mit den Privateinlagen wäre der gleiche.
    Als Variante 3 sagen viele, man müsse solche Vorgänge über Konto 1370 buchen und bräuchte sich dann über Kassenbestand und Privateinlage gar keine Gedanken machen. Nun gibt es aber immer wieder gegenteilige Meinungen, die besagen, dass dieses Verrechnungskonto dafür eben nicht gedacht und geeignet sei - eine Begründung ist aber nicht wirklich vorhanden.


    Gibt es hier jemanden, der mir das kurz und knackig aufdröseln könnte?


    Vielen Dank schon im voraus.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn du kein Kassenbuch führst und auch keins führen musst, wäre Konto 1000 sicherlich nicht die richtige Wahl.


    Letztlich ist alles, was du privat bezahlst, eine Privateinlage, und damit wäre Konto 1890 richtig.


    Dem Finanzamt ist es egal, die Buchführung muss aber für einen Betriebsprüfer nachvollziehbar sein und es muss am Ende der richtige Gewinn herauskommen.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......

  • Hmm, das mit der Kasse war damals eine Idee meines "verflossenen" Steuerberaters.


    Das mit der Privateinlage halte ich dann auch für die eleganter Variante und scheinbar auch die korrekte.


    Nur was hat es dann mit dem ominösen Konto 1370 auf sich? Irgendwie hab ich dann wohl nicht verstanden, wofür das letztlich genutzt wird und ob es für mich relevant ist (?).

  • Nur was hat es dann mit dem ominösen Konto 1370 auf sich? Irgendwie hab ich dann wohl nicht verstanden, wofür das letztlich genutzt wird und ob es für mich relevant ist (?).


    Ergibt sich, wenn man den Text genau liest.......


    1370 Verrechnungskonto für Gewinnermittlung § 4/3 EStG, ergebniswirksam
    1371 Verrechnungskonto für Gewinnermittlung § 4/3 EStG, nicht ergebniswirksam


    MfG Günter

  • Bisher hatte ich das so gemacht, dass ich alle Barzahlungen über "1000 Kasse" gebucht habe und, wenn der virtuelle Kassenbestand gegen Null ging, eine fiktive Privateinlage (Kasse) zum Ausgleich reingebucht habe. Das geht ja prinzipiell, stört mich nur wegen dieser fiktiven Geschichten.
    Variante zwei wäre nun, sämtliche Barzahlungen gegen Privateinlagen (Kasse) zu buchen. Dann müsste ich nicht immer wieder auf den Kassenbestand schauen und der Effekt mit den Privateinlagen wäre der gleiche.
    Als Variante 3 sagen viele, man müsse solche Vorgänge über Konto 1370 buchen und bräuchte sich dann über Kassenbestand und Privateinlage gar keine Gedanken machen. Nun gibt es aber immer wieder gegenteilige Meinungen, die besagen, dass dieses Verrechnungskonto dafür eben nicht gedacht und geeignet sei - eine Begründung ist aber nicht wirklich vorhanden.

    Im Grunde sind alle drei Varianten möglich. Welche der drei Varianten Du bevorzugst, ist reine Geschmackssache.
    Einzige Bedingung ist, dass das Ergebnis stimmt und Dritte (z.B. Steuerberater, Betriebsprüfer) dies Anhand der Aufzeichnungen und der Belege plausibel nachvollziehen können.


    Was bedeutet denn das "Krauter-Privileg" EÜRler zu sein:
    Man zeichnet seine Einnahmen und Ausgaben auf. Am Jahresende addiert man die Einnahmen und zieht davon die Summe der Ausgaben ab. Ist die Differenz positiv, hat man einen Gewinn erwirtschaftet, anderenfalls einen Verlust. Die einzelnen Einnahme- und Ausgabepositionen trägt man in die "Anlage EÜR" ein. Falls der Jahresumsatz 17.500 Euro nicht überschreitet, braucht man das amtliche EÜRFormular nicht einmal auszufüllen. Das Jahresergebnis (Gewinn oder Verlust) trägt man außerdem in die "Anlage G" (für Einkünfte aus Gewerbebetrieb) bzw. die "Anlage S" (für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) ein.
    Für die Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Einfache handgeschriebene oder Computerlisten genügen. Computerprogramme müssen nicht gegen nachträgliche Änderungen gesichert sein. Die Bestände auf Bankkonten müssen nicht mit den Belegen abgestimmt werden. Die Aufzeichnung von baren Zahlungsvorgängen in einem separaten Kassenbuch ist nicht vorgeschrieben.


    Grundsätzlich also eine ganz einfache Geschichte und die Einfachheit sollte man sich erhalten und nicht freiwillig verkomplizieren.

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  • Im Grunde sind alle drei Varianten möglich. Welche der drei Varianten Du bevorzugst, ist reine Geschmackssache.
    Einzige Bedingung ist, dass das Ergebnis stimmt und Dritte (z.B. Steuerberater, Betriebsprüfer) dies Anhand der Aufzeichnungen und der Belege plausibel nachvollziehen können.


    Was bedeutet denn das "Krauter-Privileg" EÜRler zu sein:
    Man zeichnet seine Einnahmen und Ausgaben auf. Am Jahresende addiert man die Einnahmen und zieht davon die Summe der Ausgaben ab. Ist die Differenz positiv, hat man einen Gewinn erwirtschaftet, anderenfalls einen Verlust. Die einzelnen Einnahme- und Ausgabepositionen trägt man in die "Anlage EÜR" ein. Falls der Jahresumsatz 17.500 Euro nicht überschreitet, braucht man das amtliche EÜRFormular nicht einmal auszufüllen. Das Jahresergebnis (Gewinn oder Verlust) trägt man außerdem in die "Anlage G" (für Einkünfte aus Gewerbebetrieb) bzw. die "Anlage S" (für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) ein.
    Für die Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Einfache handgeschriebene oder Computerlisten genügen. Computerprogramme müssen nicht gegen nachträgliche Änderungen gesichert sein. Die Bestände auf Bankkonten müssen nicht mit den Belegen abgestimmt werden. Die Aufzeichnung von baren Zahlungsvorgängen in einem separaten Kassenbuch ist nicht vorgeschrieben.


    Grundsätzlich also eine ganz einfache Geschichte und die Einfachheit sollte man sich erhalten und nicht freiwillig verkomplizieren.

    Ist schon richtig. Prinzipiell könnte ich das auch in Excel oder auf einem Blatt Papier machen. Da ich nun aber diese Software nutzen wollte, um dann meine Voranmeldungen etc. + Steuererklärungen direkt rausschieben zu können, wollte ich wenigstens korrekt buchen. Und dabei bin ich eben über diesen Punkt gestolpert.
    Nun ja, dann werd ich wohl generell über Privateinlage buchen und damit ganz gut fahren, denke ich.
    Danke Euch für die Antworten.