Umsatzsteuern fürs Vorjahr

  • Hallo,


    ich habe noch eine Anfängerfrage!


    Wenn Umsatzsteuern, Säumniszuschläge aus dem Vorjahr offen geblieben sind, müssen dann Eröffnungsposten gebucht werden? (Vorjahr andere Software!)
    Oder bucht man einfach Umsatzsteuer Vorjahre und das reicht?
    Oder sollte man einen Kreditor Finanzamt angelegt haben, auf dem ein Eröffnungsposten gebucht wird?


    Ich buche nach SKR03 und mir liegt von meinem Vorgänger der Jahresabschluss leider noch nicht vor!


    Gruß
    Stefan

  • Hallo Stefan,


    Kreditor fuer FA wuerde ich nicht anlegen, denn das FA koente ja bei einer Erstattung auch Debitor sein.
    Das Konto Umsatzsteuer Vorjahr 1790 ist OK fuer EB, es sollte ausschliesslich USt-Buchungen vorbehalten sein.


    Saeumniszuschlaege koenntest Du als EB buchen ueber Verbindlichkeiten gegenueber dem FA, die Zahlung dann 1700 an 1200.
    Die Kosten haetten dann in 2009 als 4396 an 1700 gebucht werden muessen.
    Ausgenommen EÜR natuerlich.