Hauskauf Hypothek höher als Kaufpreis

  • Hallo,


    ich habe da eine Verständnisfrage.


    Folgendes Problem steht bei einem Freund von mir an.


    Hypothek :440.000 Euro
    Kaufpreis vom Haus : 380.000 Euro
    Weichekosten : 20.000 Euro
    ----------------
    40.000 Euro offen (mal eben so ausgegeben)


    Das Haus ist zu 63,26% Vermietet, habe ich soweit auch im Programm vermerkt. Mir ist klar das ich auch nur zu 63,26 % alle Kosten in Abzug bringen kann.
    Wie ist es aber nun mit den Zinsen?


    Ich habe mir da folgendes überlegt. Ich ziehe einfach den Prozensatz 9,09% (440.000=40.000=9,09%) jeweils jedes Jahr von den Zinsen ab und ich habe somit die 100% Zinsen für 380.000 Euro, welche ich dann wieder im Programm eintrage.


    Kann ich das so machen?


    Vielen Dank für Eure Hilfe


    Markus

  • Folgendes Problem steht bei einem Freund von mir an. ... habe ich soweit auch im Programm vermerkt. Mir ist klar das ich ....

    Sofern Du die Steuererklärung für einen Freund machst, wäre das dann ein wirkliches Problem, weil dies nach dem Steuerberatungsgesetz schlicht und ergreifend nicht zulässig ist.


    Die Begründung ist auch schlicht und einfach. Jeder Steuerpflichtige trägt für seine Steuererklärung die Verantwortung, und zwar unabhängig davon ob er diese mit oder ohne Hilfe Dritter erstellt hat. Nimmt er Hilfe Dritter an, dann soll durch das Gesetz gewährleistet werden, dass die Hilfestellung nur durch sach- und fachkundige Personen/Institutionen erfolgt, die für ihre Hilfestellungen haften und demgemäß auch eine entsprechende Berufshaftpflicht abgeschlossen haben.

  • Danke für dem Hinweis. Das die Verantwortung bei meinem Freund liegt war und ist mir klar. Dein Beitrag hilft mir aber leider nicht weiter, weil das Problem damit nicht gelöst wird.


    Könnte mir jemand hierzu eine Auskunft geben?


    LG


    Markus

    Zitat von »markus0707«



    Folgendes Problem steht bei einem Freund von mir an. ... habe ich soweit auch im Programm vermerkt. Mir ist klar das ich ....
    Sofern Du die Steuererklärung für einen Freund machst, wäre das dann ein wirkliches Problem, weil dies nach dem Steuerberatungsgesetz schlicht und ergreifend nicht zulässig ist.


    Die Begründung ist auch schlicht und einfach. Jeder Steuerpflichtige trägt für seine Steuererklärung die Verantwortung, und zwar unabhängig davon ob er diese mit oder ohne Hilfe Dritter erstellt hat. Nimmt er Hilfe Dritter an, dann soll durch das Gesetz gewährleistet werden, dass die Hilfestellung nur durch sach- und fachkundige Personen/Institutionen erfolgt, die für ihre Hilfestellungen haften und demgemäß auch eine entsprechende Berufshaftpflicht abgeschlossen haben.

    • Offizieller Beitrag

    Wie schon gesagt wurde, führst Du eine unerlaubte steuerliche Hilfeleistung aus. Dabei wird Dir im Forum grundsätzlich niemand helfen.


    Abgesehen davon führen gemischt veranlasste Darlehen regelmäßig zu Problemen mit der Finanzverwaltung. Man sollte seine Kfz-Finanzierung etc. anders tätigen, auch wenn diese dadurch teurer wird. Im Übrigen habe ich den Begriff "Weichekosten" im Steuerrecht noch nie gehört. Wenn Du damit Erwerbsnebenkosten meinst, könnte Deine Berechnung vielleicht durchgehen. Wobei natürlich nochmals eine Aufteilung im Verhältnis vermietete/eigengenutzte Wohn-/Nutzfläche zu erfolgen hat. Auf jeden Fall kann Dein Freund davon ausgehen, künftig penibelst geprüft zu werden.


    Grundsätzlich ein Fall für den Steuerberater, der auch die richtigen Gestaltungsspielräume, und die daraus resultierenden vertraglichen Voraussetzungen, kennt. Jetzt fehlt nämlich nur noch, dass die Vermietung an eine nahestehende Person erfolgt.

  • Hallo Markus,


    mal ne ganz andere Frage: Was war denn das für eine tolle Bank, die einen Hypothekenkredit gibt, der sogar den Kaufpreis einschl. Nebenkosten noch um 10% übersteigt? Hypothekenkredite, die "über den Schornstein" hinaus gingen, kannte ich - war Bankkaufmann im Baufinanzierungsbereich - aber sowas haben wir selbst zu Zeiten der Bauherrenmodelle nicht erlebt. Da wird das FA sicher nicht mitmachen. Ich denke, dass kann/sollte man nur mit einem Steuerberater vor Ort klären.


    Gruss Allzeit


    P.S.
    Eine Hypothek ist per Definition mit einem Grundpfandrecht verbunden (i.d.R. bis 60% des Beleihungswertes), was darüber hinausgeht sind gesicherte Personalkredite (bis 80% des BW) oder Blankokredite (bis 100% des BW) des damit verbundenen Gebäudewertes. Dabei ist der Beleihungswert ja noch lange nicht gleich dem Kaufpreis.


    Jeder Bezug zu den genannten Werten ist ja hier bei weitem überschritten, und insofern ist ja offensichtlich, das die Finanzierung sich nicht - oder zumindest nicht nur - auf das Gebäude beziehen kann. Insofern stellt sich ganz grundsätzlich schon für mich die Frage, welche anrechenbaren Belastungen überhaupt mit der Gebäudefinanzierung in Bezug gesetzt werden können. Und wie eine Bank sowas dann risikomäßig darstellen kann, würde mich halt schon auch mal interessieren.

    Windows 7 HE (64bit); 8 GB RAM; Intel (R) Core(TM)2 Quad CPU Q6600 2.40GHz; ATI Radeon HD 5770

    Einmal editiert, zuletzt von Allzeit () aus folgendem Grund: Nachsatz ergänzt.

  • mal ne ganz andere Frage: Was war denn das für eine tolle Bank, die einen Hypothekenkredit gibt, der sogar den Kaufpreis einschl. Nebenkosten noch um 10% übersteigt? Hypothekenkredite, die "über den Schornstein" hinaus gingen, kannte ich - war Bankkaufmann im Baufinanzierungsbereich - aber sowas haben wir selbst zu Zeiten der Bauherrenmodelle nicht erlebt.


    :thumbsup: ...ich hab mich nicht getraut, diese Frage zu stellen :!:
    Eine Hypothek die 15 % über Kaufpreis liegt, bekommst du doch von keiner Bank, es sei denn, du hast noch andere Objekte, die beliehen werden können.
    Und dann noch für den Zweck?


    40.000 Euro offen (mal eben so ausgegeben)



    In einem solchen Fall aber schleunigst zum Fachanwalt für Steuerrecht, sonst geht das Ding in die Hose.
    MfG Günter

  • Hallo Allzeit,


    ich kann Dir da wirklich beipflichten. Ich habe das auch so noch nie erlebt und dachte das es nicht geht.



    Hallo miwe4,


    danke für die Hinweise.



    Ich werde mit meinem Freund noch mal ins Gebet gehen und einen Steuerberater empfehlen.


    LG


    Markus0707

    Hallo Markus,


    mal ne ganz andere Frage: Was war denn das für eine tolle Bank, die einen Hypothekenkredit gibt, der sogar den Kaufpreis einschl. Nebenkosten noch um 10% übersteigt? Hypothekenkredite, die "über den Schornstein" hinaus gingen, kannte ich - war Bankkaufmann im Baufinanzierungsbereich - aber sowas haben wir selbst zu Zeiten der Bauherrenmodelle nicht erlebt. Da wird das FA sicher nicht mitmachen. Ich denke, dass kann/sollte man nur mit einem Steuerberater vor Ort klären.

    Hallo


    Gruss Allzeit


    Hallo Markus,


    mal ne ganz andere Frage: Was war denn das für eine tolle Bank, die einen Hypothekenkredit gibt, der sogar den Kaufpreis einschl. Nebenkosten noch um 10% übersteigt? Hypothekenkredite, die "über den Schornstein" hinaus gingen, kannte ich - war Bankkaufmann im Baufinanzierungsbereich - aber sowas haben wir selbst zu Zeiten der Bauherrenmodelle nicht erlebt. Da wird das FA sicher nicht mitmachen. Ich denke, dass kann/sollte man nur mit einem Steuerberater vor Ort klären.


    Gruss Allzeit

  • Hallo Markus, hallo g.horn,


    da hat sich was überschnitten, als ich meinen Nachsatz (s.o.) anfing, wart ihr noch nicht da.....

    Windows 7 HE (64bit); 8 GB RAM; Intel (R) Core(TM)2 Quad CPU Q6600 2.40GHz; ATI Radeon HD 5770

  • Die vielen Zitate, die ich hier verwenden müsste um klarzustellen, dass
    die Steuerexperten lieber bei ihrem Fach bleiben sollten würden den
    Rahmen sprengen!


    Mal ganz unberücksichtigt, dass der Vorgang Hypothek ( ich denke mal eher Grundschuld, da
    heutzutage niemand mehr eine Hypothek eintragen lässt) höher als
    Kaufpreis absolut üblich ist, ist dieser Vorgang steuerlich betrachtet absolut
    uninteressant. Einen Fachanwalt Steuerrecht hierfür zu befragen ist kompletter
    Unsinn. Das Darlehen einfach prozentual auf den Immoteil rechnen (macht Dir
    Deine Bank ohne Probleme) und dann den prozentualen Teil auf die Vermietung
    umlegen.


    Und nochmal für die Steuerexperten: Eine Beleihung zu 120% des Kaufpreises ist
    absolut üblich! Der wichtigere Hinweis hierzu ist jedoch, dass der Kaufpreis nicht
    immer der Beleihungswert sein muss. Bei der Mietimmo wird der BLW nach dem
    Ertragswertverfahren ermittelt und hier kann ohne Probleme eine höherer Wert
    rauskommen.

    • Offizieller Beitrag

    Die vielen Zitate, die ich hier verwenden müsste um klarzustellen, dass die Steuerexperten lieber bei ihrem Fach bleiben sollten würden den Rahmen sprengen!

    Und du hast natürlich voll den Durchblick hinsichtlich der steuerlichen Beurteilung des SV.

    Und nochmal für die Steuerexperten: Eine Beleihung zu 120% des Kaufpreises ist absolut üblich!

    Ich zumindest habe nie etwas anderes behauptet. Da ja viele auch Ihre Erwerbsnebenkosten sowie Hauseinrichtung etc. mitfinanzieren. Aber wirtschaftlich unsinnig seine Möbel oder gar Auto auf 25 Jahre abzustottern (meine Meinung).

    Der wichtigere Hinweis hierzu ist jedoch, dass der Kaufpreis nicht immer der Beleihungswert sein muss.

    Hat auch niemand behauptet.

    Bei der Mietimmo wird der BLW nach dem Ertragswertverfahren ermittelt und hier kann ohne Probleme eine höherer Wert rauskommen.

    Und irgendwann haben wir amerikanische Verhältnisse. s gab genügend "Bauherrenmodelle, wo Finanzierungsexperten, wie Du scheinbar auch einer bist, die Belastungs- und Erträgnisrechnungen durchgeführt haben.

    Mal ganz unberücksichtigt, dass der Vorgang Hypothek ( ich denke mal eher Grundschuld, da heutzutage niemand mehr eine Hypothek eintragen lässt) höher als Kaufpreis absolut üblich ist, ist dieser Vorgang steuerlich betrachtet absolut uninteressant.

    Und steuerlich ist das Ganze eben nicht so uninteressant. Warum fordert die FinVerw wohl auch Finanzierungspläne etc. an?

  • Und nochmal für die Steuerexperten: Eine Beleihung zu 120% des Kaufpreises ist
    absolut üblich! Der wichtigere Hinweis hierzu ist jedoch, dass der Kaufpreis nicht
    immer der Beleihungswert sein muss. Bei der Mietimmo wird der BLW nach dem
    Ertragswertverfahren ermittelt und hier kann ohne Probleme eine höherer Wert
    rauskommen.


    Das sind diese Leute, die für zwei Finanzkrisen verantwortlich genacht werden müssten, und schon wieder am zocken sind.
    MfG Günter

  • Mal ganz unberücksichtigt, dass der Vorgang Hypothek ( ich denke mal eher Grundschuld, da
    heutzutage niemand mehr eine Hypothek eintragen lässt) höher als
    Kaufpreis


    AndyF,


    das ist richtig, die Höhe der Grundschuld kann so hoch sein, wie sie will, da sie ja nicht wie bei der Hypothek mit der Forderung verbunden ist. Alles andere halte ich für ein Gerücht. Wenn auch der Ertragswert als gewerbliches Objekt wesentlich höher als der Sachwert sein kann, dann ist hier für mich der Kaufpreis nicht verständlich. So oder so ist an der Sache vieles unklar und so nicht nachvollziehbar. Aber die Entscheidung, einen Fachanwalt für Steuerrecht oder einen Steuerberater zur Sicherheit aufzusuchen, ist natürlich allein die Entscheidung des Betroffenen. Ob er oder Du das tust, ist uns allen sicherlich "schnuppe", wir haben nur unsere Meinung dazu gesagt, die mag man akzeptieren, oder auch nicht.


    Gruss Allzeit

    Windows 7 HE (64bit); 8 GB RAM; Intel (R) Core(TM)2 Quad CPU Q6600 2.40GHz; ATI Radeon HD 5770