ist denn mein Gedankengang richtig ?
Theoretisch. Praktisch kann ich es nicht nachvollziehen. Wie führst Du denn die Nebenkostenabrechnungen mit Deiner Tochter durch?
Ich habe mir auch mal den § 11 EStG mit Rechtsprechungen durchgelesen.
Wüßte aber nicht, was unbedingt auf mich zutreffen könnte.
Da Nebenkostenrechnungen üblicherweise im Nachhinein erstellt werden, spielt der immer eine Rolle.
Was sind für Dich denn umlagefähige Kosten?