Hausgeld als Werbungskosten

  • Guten Morgen an alle Forumsteilnehmer,


    meine Frage vorweg...Gibt es Unterschiede beim Anerkennen/Ansetzen von Hausgeldzahlungen als Werbungskosten bei vermieteten Objekten?


    Der Hintergrund:
    Ich bin Vermieter einer Eigentumswohnung. Der Mieter zahlt die Miete monatlich an den Verwalter. Der Verwalter zahlt die Miete dann quartalsweise an mich aus. Ich zahle monatlich ein Hausgeld an den Verwalter X. Bei der Steuererklärung wurden die Hausgeldzahlungen als Werbungskosten anerkannt und angesetzt.


    ABER


    Meine Freundin vermietet ihre Eigentumswohnung. Der Mieter zahlt die Miete monatlich an meine Freundin. Meine Freundin zahlt monatlich ein Hausgeld an den Verwalter Y. Der Verwalter Y erstellt die Jahresabrechnung ... wie auch mein Verwalter X ... und kümmert sich um das Objekt. Bei der Steuererklärung meiner Freundin wurden die Hausgeldzahlungen NUN ABER NICHT als Werbungskosten angesetzt. Für mich unverständlich. Begründung: Die Hausgeldzahlungen wurden nicht als Werbungskosten bei der Vermietung anerkannt, da es nur Vorauszahlungen auf die abgerechneten tatsächlichen Kosten sind.


    Beide Steuererklärungen habe ich mit dem WISO-Programm erstellt...und meines Erachtens habe ich die gleichen Felder ausgefüllt. Auch die Hinweise des Programms ("Die monatlichen Hausgeldzahlungen (Vermietung einer Eigentumswohnung, wenn eine Verwaltungsgesellschaft die Jahresabrechnung erstellt) sind als Ausgaben abzugsfähig. ... ") habe ich gelesen und beachtet!


    Was kann ich jetzt also tun? Oder hat das Finanzamt Recht?


    Über Tipps und Hinweise würde ich mich freuen!


    Kann ich den WISO-ARAG-Rechtsschutz eigentlich nur für meine Steuererklärung nutzen? Oder für alle, die mit dem WISO-Programm erstellt wurden?


    Vielen Dank im Voraus!!!

  • Kann ich den WISO-ARAG-Rechtsschutz eigentlich nur für meine Steuererklärung nutzen? Oder für alle, die ich mit dem WISO-Programm erstellt habe.


    Du darfst weder für deine Freundin die Steuer-Erklärung machen, noch die Versicherung bemühen.
    Ich würde mich zurückhalten, sonst brauchst du für deine Tat die Rechtsschutz-Versicherung wirklich.


    Wenn deine Freundin zu einem Steuerberater gegangen wäre, weil sie es allein nicht kann, wäre ihr dieser Fehler vermutlich nicht passiert.
    MfG Günter

  • Okay...anders formuliert. Meine Freundin hat mit dem WISO-Programm ihre Steuererklärung erstellt...sie hat ja schließlich auch das Schriftstück unterschrieben und an das Finanzamt gesendet! Beim Erstellen ihrer Steuererklärung hat sie die gleichen Eingaben in den Masken getätigt, wie ich...selbstverständlich mit ihren Zahlen aus der Jahresendabrechnung...


    Welchen Fehler hat sie nun deiner Meinung ( g.horn) nach gemacht, dass ihr das Hausgeld nicht anerkannt/angesetzt wird...mein Hausgeld aber ohne Beanstandungen angesetzt wurden?!?

  • Welchen Fehler hat sie nun deiner Meinung ( g.horn) nach gemacht, dass ihr das Hausgeld nicht anerkannt/angesetzt wird...mein Hausgeld aber ohne Beanstandungen angesetzt wurden?!?


    ...sie hat falsch abgeschrieben ;)


    Das kommt auf die Abrechnung des Verwalters, die Höhe der geleisteten Zahlungen und die Einnahme von dem Mieter ab.
    Ohne genaue Kentnis dieser ganzen Zahlen wird dir keiner helfen können.
    Ein Gang zum Steuerberater, der prüft die Angelegenheit und gibt rechtssichere Auskunft und haftet dafür.
    Oder ein Anruf beim Sachbearbeiter des FA kann hier vorab einiges klären.
    MfG Günter


    Zur Info
    Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung
    Zu den typischen Werbungskosten bei einer vermieteten Wohnung gehören


    die Abschreibung auf das Gebäude (Absetzung für Abnutzung),
    Ausgaben für den Bezug von Wasser, Strom oder Brennstoff (werden diese Kosten auf den Mieter umgelegt, ist diese Umlage als Einnahme zu erfassen)
    die Grundsteuer
    die Abschreibung auf vermietete Einrichtungsgegenstände,
    die Finanzierungskosten (Zinsen für Hypothek, Grundschuld, Disagio, Abschlussgebühr Bausparvertrag), soweit mit der Wohnung im Zusammenhang stehend,
    das Hausgeld bei einer Eigentumswohnung (jedoch ohne Zuführung zur Instandhaltungsrücklage),
    Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten,
    Kosten für Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis,
    Kosten der Steuerberatung soweit sie auf die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung entfallen,
    Versicherungen, die die Wohnung betreffen (z.B. Brandversicherung, Rechtsschutzversicherung, Haftpflicht),
    Erbbaupachtzins
    Verwaltungskosten (Büromaterialien, Reisekosten zum vermieteten Objekt und zu Eigentümerversammlungen)

    • Offizieller Beitrag

    Bei der Steuererklärung meiner Freundin wurden die Hausgeldzahlungen NUN ABER NICHT als Werbungskosten angesetzt. Für mich unverständlich. Begründung: Die Hausgeldzahlungen wurden nicht als Werbungskosten bei der Vermietung anerkannt, da es nur Vorauszahlungen auf die abgerechneten tatsächlichen Kosten sind.

    Würde ich auch ganz stark auf falsche (doppelte) Eintragungen tippen.

    Kann ich den WISO-ARAG-Rechtsschutz eigentlich nur für meine Steuererklärung nutzen? Oder für alle, die mit dem WISO-Programm erstellt wurden?

    Mit Sicherheit nur für Deine Steuererklärung; sprich, den registrierten und mit Kaufbeleg bewiesenen Eigentümer der Software. Gibt da bestimmt was kleingedrucktes.

  • Danke für die Antworten...
    Die nette Dame vom Finanzamt hat mir die doppelten Eintragungen (Hausgeldzahlung und Eintragung der laufenden, jährlichen Betriebskosten) ebenfalls als Grund gesagt.


    Viele Grüße

  • Je nach Verwalter und Programm gibt es mehere Ausführungen der Hausgeldabrechnungen.


    Hausgeld beinhaltet an und für sich alle Kosten, die der Eigentümer einer Eigentumswohnung zu tragen hat, also auch die bei evtl. Vermietung umlagefähigen Mietnebenkosten. Um in einem solchen Fall die reinen Hausgeldkosten für den Eigentümer zu berechnen, müssen die Mietnebenkosten, die auf dem Mieter umgelegt werden können, dann abgezogen werden.
    Es gibt aber auch Abrechnungen, wo beide Kosten, Hausgeld (Eigentümer) und Mietnebenkosten (Mieter) schon getrennt aufgeführt werden.
    Also war das hier ein eindeutiger Fehler bei Eingabe und Ausfertigung der Steuererklärung, und der Eigentümerin wurde dadurch ein wirtschaftlicher Schaden zugefügt.
    MfG Günter

  • Also war das hier ein eindeutiger Fehler bei Eingabe und Ausfertigung der Steuererklärung, und der Eigentümerin wurde dadurch ein wirtschaftlicher Schaden zugefügt.
    MfG Günter

    Wirtschaftlicher Schaden für den Eigentümer??? Bitte um Erklärung!


    Auch wenn beim Erstellen der Steuererklärung das angesetzte Hausgeld nicht vom Finanzamt berücksichtigt wurde, übersteigen die Werbungskosten die Einnahmen, so dass immer noch eine Rückzahlung vom FA ansteht. Das würde ich nicht als wirtschaftlichen Schaden bezeichnen...

    • Offizieller Beitrag

    Ihr habt beide Unrecht. Was g.horn meint, kann ich nicht so ganz nachvollziehen. Wenn doch nur eine doppelte Eingabe korrigiert wird, habe ich keinen wirtschaftlichen Schaden, sondern nur die Rückgängigmachung einer ggf. ungerechtfertigten Bereicherung. Und wenn ich eine Erstattung habe, kann ich theoretisch doch immer noch einen wirtschaftlichen Schaden haben. Nämlich, wenn die Erstattung ohne mein Zutun (zurecht) noch höher ausgefallen wäre.


    Aber alles egal: doppelte Eingabe zurecht korrigert und m.E. erledigt.

  • Was g.horn meint, kann ich nicht so ganz nachvollziehen.


    Sorry, war nicht ganz eindeutig korrekt beschrieben.
    Wrtschaftlicher Schaden insofern, als das der "Hobby-Steuerberater" für eine zweite Person eine Steuererklärung mit falschen Zahlen abgegeben hat.
    Das kann zu wirtschaftlichem Schaden führen und wer haftet dann?
    Ok, in diesem speziellen Fall wäre es vielleicht erst einmal sogar positiv ausgefallen. :)
    MfG Güner