Guten Morgen an alle Forumsteilnehmer,
meine Frage vorweg...Gibt es Unterschiede beim Anerkennen/Ansetzen von Hausgeldzahlungen als Werbungskosten bei vermieteten Objekten?
Der Hintergrund:
Ich bin Vermieter einer Eigentumswohnung. Der Mieter zahlt die Miete monatlich an den Verwalter. Der Verwalter zahlt die Miete dann quartalsweise an mich aus. Ich zahle monatlich ein Hausgeld an den Verwalter X. Bei der Steuererklärung wurden die Hausgeldzahlungen als Werbungskosten anerkannt und angesetzt.
ABER
Meine Freundin vermietet ihre Eigentumswohnung. Der Mieter zahlt die Miete monatlich an meine Freundin. Meine Freundin zahlt monatlich ein Hausgeld an den Verwalter Y. Der Verwalter Y erstellt die Jahresabrechnung ... wie auch mein Verwalter X ... und kümmert sich um das Objekt. Bei der Steuererklärung meiner Freundin wurden die Hausgeldzahlungen NUN ABER NICHT als Werbungskosten angesetzt. Für mich unverständlich. Begründung: Die Hausgeldzahlungen wurden nicht als Werbungskosten bei der Vermietung anerkannt, da es nur Vorauszahlungen auf die abgerechneten tatsächlichen Kosten sind.
Beide Steuererklärungen habe ich mit dem WISO-Programm erstellt...und meines Erachtens habe ich die gleichen Felder ausgefüllt. Auch die Hinweise des Programms ("Die monatlichen Hausgeldzahlungen (Vermietung einer Eigentumswohnung, wenn eine Verwaltungsgesellschaft die Jahresabrechnung erstellt) sind als Ausgaben abzugsfähig. ... ") habe ich gelesen und beachtet!
Was kann ich jetzt also tun? Oder hat das Finanzamt Recht?
Über Tipps und Hinweise würde ich mich freuen!
Kann ich den WISO-ARAG-Rechtsschutz eigentlich nur für meine Steuererklärung nutzen? Oder für alle, die mit dem WISO-Programm erstellt wurden?
Vielen Dank im Voraus!!!