Einkommensteuererklärung - Wo trage ich diese Versicherungen ein?

  • Hallo!


    Mache gerade meine Einkommensteuererklärung 2009, die reicht aus, da ich Kleinunternehmer bin.


    Mir fehlen die drei Punkte, da ich nicht weiß, wohin damit:
    - Ich zahle in die Künstlersozialkasse ein
    - sowie in die freiwillige Arbeitslosenversicherung
    - und leiste Zahlungen an das Pressewerk (Versicherung)


    weiß nicht so recht, wo genau in dem Formular ich es eintragen kann?
    Unter dem Punkt " Versicherungen und Altersvorsorge" finde ich keine Möglichkeit.
    Oder kommt das dort unter Punkt 3 "Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung lt. Lohnsteuerbescheinigung"?


    Danke für Tipps und Hilfe

    • Offizieller Beitrag

    Die Beiträge zur Künstlersozialkasse gehören in die Zeile 5 der "Anlage Vorsorgeaufwand" (falls es sich um Rentenbeiträge handelt).
    Freiwillige Beiträge zur Versicherung gegen Arbeitslosigkeit kommen dort in die Zeile 16.
    Frage: Um welche Zahlungen an das Pressewerk handelt es sich hier; welche Versicherung ist das?

  • Zitat

    Die Beiträge zur Künstlersozialkasse gehören in die Zeile 5 der "Anlage Vorsorgeaufwand" (falls es sich um Rentenbeiträge handelt).

    Die KSK Beiträge sind Pflege-, Kranken-, und Rentenversicherung, dann müsste ich das ja anteilig eintragen? Dann bleibt das wohl eher weg? Steht ja auch als Ausgabe in meiner Einnahme/Ausgabe Tabelle.


    Zitat

    Frage: Um welche Zahlungen an das Pressewerk handelt es sich hier; welche Versicherung ist das?

    Dem Versorgungswerk der Presse zahle ich in meine Rentenversicherung ein - > Presse Riester Rente

    • Offizieller Beitrag

    Steht ja auch als Ausgabe in meiner Einnahme/Ausgabe Tabelle.

    Wie soll man das denn verstehen? Bist Du selbständig tätig und hast diese Beiträge etwa als Betriebausgaben im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung erfasst? Wäre natürlich komplett verkehrt!


    Edit:
    Ich sehe gerade, Du bist selbständig. Du schreibst ja, Du wärest "Kleinunternehmer".
    Deine Einnahmenüberschussrechnung ist insoweit also tatsächlich komplett falsch. Ich würde dringendst zu einem Steuerberater raten.