Ust Buchung

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage bei der Buchung einer Eingangsrechnung die ich per Bankkarte bezahlt habe.


    Sagen wir ich habe aus meinem Onlinbanking eine Rechnung von 11,90€ übrnommen. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung darf ich aber keine Ust buchen.


    10€ buche ich also im Wareneingang und den Restbetrag?


    Wie verhält sich das dann bei Kassenzahlungen?



    Und ist ein gekauftes Ersatzteil was ich später Einbaue überhaupt im Wareneingang zu buchen? Wie buche ich dann bei der Einnahme?



    Vielen Dank und schöne Grüße


    Tobias G.

  • Buche ich die Mwst. dann villt. auf das Konto 1371 Verrechnungskonto für Gewinnermittlung, nicht ergebniswirksam?


    Oder 4652 sonstige eingeschränkt abziehbare Betriebsausgaben (nicht abzugsfähiger Anteil)?



    Grüße...

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde es alles auf Wareneingang buchen. Was damit später passiert ist doch eine andere Sache. Dann muss halt wiederum etwas gebucht werden. Es sei eben denn, der Einkauf erfolgt in konkreten Zusammenhang mit einer Reparatur.

  • Aufgrund der Kleinunternehmerregelung darf ich aber keine Ust buchen.

    Stimmt ...

    Zitat

    10€ buche ich also im Wareneingang ...

    falsch


    Als Kleinunternehmer gem. § 19 UStG zeichnest Du den Bruttobetrag auf und das sind 11,90 EUR. Beim Wareneinkauf ist der Bruttorechnungsbetrag dein Nettobetrag. Die Vorsteuer darfst Du nicht herausrechnen.

  • Hallo Tobias,


    bei der allerersten Benutzung der Software fragt der Einrichtungsassistent ab, ob Umsatzsteuerpflicht besteht - dort hättest Du "nein" anklicken sollen. So kommt es beim Buchen hinterher nicht zu unbeachsichtigten Fehlern, da dann quasi "netto für brutto" gebucht wird.


    Ansonsten schließe ich mich meinem Vorredner an.